Händler kümmert sich nicht - ab wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler kümmert sich nicht - ab wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Guten Morgen,
ich habe für meine Firma ein Fahrzeug gekauft, also ein B2B Geschäft, und zwar über Finanzierung. Kann ich schön absetzen jeden Monat und ist halt ein Elektrofahrzeug für 9990 Euro gewesen. Ein Vorführwagen.

Seitdem wir den haben macht ein Türsensor Probleme. Der Händler wurde telefonisch Anfang Februar informiert. Keine Rückmeldung.

Am 17.2. habe ich gemailt - keine Reaktion.
Am 6.3. habe ich gemailt - keine Reaktion.
Letzte Woche angerufen - Ausreden, bla, keine Lösung bisher.

Wie oft soll ich es noch versuchen? Muss ich jetzt eine letzte Frist setzen und kann dann zurück treten, da hier keine Ausbesserung stattfindet ? Die Bewertung des Händlers sind hervorragend, ausser wenn er sich kümmern muss. Dann hat er auch mal einen Stern weil er auf Mails nicht reagiert - wie bei mir.

Ich danke euch für eure Hilfe.
Liebe grüsse

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2098 Beiträge, 480x hilfreich)

Zitat:
Wie oft soll ich es noch versuchen

Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Händler behaupten, dass noch gar kein Mangel gemeldet wurde.

Es sollte zunächst mal schriftlich (also per Brief) auf den Mangel aufmerksam gemacht und die Beseitigung gefordert werden.
Dabei ist eine Frist von in der Regel 14 Tagen zu setzen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mails würden das ja belegen. Wäre sehr unwahrscheinlich wenn alle Mails vor dem Kauf immer artig beantwortet wurde, danach aber nicht.

Aber okay, lass ich mir von Chat GPT ein Schreiben machen und schicke es per Einschreiben ab. Frist 14 Tage - danach Rücktritt?

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#3
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mails würden das ja belegen. Wäre sehr unwahrscheinlich wenn alle Mails vor dem Kauf immer artig beantwortet wurde, danach aber nicht.

Aber okay, lass ich mir von Chat GPT ein Schreiben machen und schicke es per Einschreiben ab. Frist 14 Tage - danach Rücktritt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mails würden das ja belegen. Wäre sehr unwahrscheinlich wenn alle Mails vor dem Kauf immer artig beantwortet wurde, danach aber nicht.

Aber okay, lass ich mir von Chat GPT ein Schreiben machen und schicke es per Einschreiben ab. Frist 14 Tage - danach Rücktritt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2098 Beiträge, 480x hilfreich)

Zitat:
Die Mails würden das ja belegen.

Aber nur, wenn auf die fraglichen Mails reagiert wurde.
Der Händler könnte behaupten, ihn hätten nach dem Kauf keine Mails mehr vom Kunden erreicht.

Daher ist man auf der sicheren Seite, wenn man gerichtsfest schreibt, also so, dass Inhalt und Zustellung des Schreibens nachgewiesen werden können.

Zitat:
Frist 14 Tage - danach Rücktritt?

Ich würde die Emails aufheben und die Anrufe protokollieren, falls noch nicht geschehen.

Verstreicht die Frist, ohne dass sich der Händler meldet, liegen grundsätzlich die Voraussetzungen dafür vor, vom Vertrag zurückzutreten (man erklärt die Nachbesserung für gescheitert und tritt zurück).

Eine Sache ist noch recht wichtig:
Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Eventuell reagiert der Verkäufer nicht, weil er die Mangelmeldung für unbegründet hält.
Das ist zwar unwahrscheinlich, weil schon dem Anschein nach von vornherein ein Mangel vorgelegen haben muss (ein Türsensor verschleißt nicht in ein paar Wochen, sollte aber bedacht werden.

Ein weiteres Thema dürfte hier die Erheblichkeitsschwelle sein.
Zum Rücktritt ist man nur bei erheblichen Mängeln.
Man müsste also wissen, was die Mangelbeseitigung kostet und das dann ins Verhältnis zum Kaufpreis setzen.
Bei unter 5% würde ich dazu tendieren, dass der Mangel nicht erheblich ist, dann wäre eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz zu akzeptieren.

-- Editiert von User am 12. März 2025 08:43

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8751 Beiträge, 1852x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
lass ich mir von Chat GPT


Als Gewerbetreibender bekommt man das auch ohne ChatGPT hin

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Als Gewerbetreibender bekommt man das auch ohne ChatGPT hin


Joe aber keine Lust und Zeit. Chat GPT ist mittlerweile ein Tool für mich was ich echt viel nutze. Und was mir viel Zeit spart. Gerade bei sowas. Das macht dir ein Schreiben fertig vom feinsten, basierend auf Paragraphen usw.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
Am 17.2. habe ich gemailt - keine Reaktion.
Am 6.3. habe ich gemailt - keine Reaktion.

Ich vermute mal, das es keinerlei Nachweise gibt, das diese Mail zugestellt wurden?
In wichtigen Sachen sollte man immer gerichtsfest - also mit Zustellnachweis - arbeiten.



Zitat (von techcheck):
Wie oft soll ich es noch versuchen?

Als erstes sollte man doch mal seine eigene Pflicht erfüllen und die im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung auferlegte Beweispflicht erfüllen. Vorher muss der Verkäufer hier gar nichts machen und kann sich schön rausziehen.
Insofern kann es gut sein, das er auch deswegen nicht reagiert hat.



Zitat (von techcheck):
Chat GPT ist mittlerweile ein Tool für mich was ich echt viel nutze. Und was mir viel Zeit spart. Gerade bei sowas.

Hat Chat GPT die vorgenannten Punkte nicht erwähnt? Würde mich nicht wundern, denn Chat GPT ist dafür bekannt dafür die deutsche Gesetzgebung und die Rechtsprechung zu ignorieren bzw. falsch zu interpretieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Despi
Status:
Student
(2098 Beiträge, 480x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
Chat GPT ist mittlerweile ein Tool für mich was ich echt viel nutze. Und was mir viel Zeit spart. Gerade bei sowas.


Das ist auch völlig legitim - immerhin lässt sich OpenAI die Lizenzen, mit denen Sie das einigermaßen datenschutzkonform als Unternehmer nutzen können, recht ordentlich von Ihnen bezahlen.

Bezüglich des Inhaltes muss ich meinen Vorrednern aber zustimmen:
- ChatGPT ist nicht wirklich auf Rechtsfragen speziaisiert (ChatGPT ist praktisch ein Orthopäde oder bestenfalls Allgemeinmediziner - Sie brauchen aber einen Zahnarzt)
- Rein technisch bedingt ist nach Gesetzesänderungen die Chance groß, das ChatGPT Informationen auf Basis der alten Gesetzeslage nutzt und Rechtsprechung ohnehin vielleicht gänzlich ignoriert.

Das ist gar nicht schlimm, hat aber zur Folge, dass der Inhalt des KI-generierten Schreibens ohnehin nochmal sorgfältig geprüft werden muss, denn bezieht man sich auf nicht einschlägige Gesetzeslagen, kann der Händler das Schreiben einmal mehr als unbegründet werten und ignorieren.



-- Editiert von User am 12. März 2025 13:56

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11830 Beiträge, 4403x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Verstreicht die Frist, ohne dass sich der Händler meldet, liegen grundsätzlich die Voraussetzungen dafür vor, vom Vertrag zurückzutreten

Vielleicht, vielleicht aber auch eher nicht....

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes sollte man doch mal seine eigene Pflicht erfüllen und die im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung auferlegte Beweispflicht erfüllen.

Man sollte vorher mal in seinen Vertrag schauen, ob es überhaupt eine Mängelhaftung gibt.

Zitat (von techcheck):
Aber okay, lass ich mir von Chat GPT ein Schreiben machen und schicke es per Einschreiben ab. Frist 14 Tage - danach Rücktritt?

Bevor Du Chat GTP damit "beauftragst", vorher mal recherchieren welche Verbraucherrecht auf Dich als Gewerbetreibenden überhaupt anwendbar sind, erspart einem nachträglich so manche Peinlichkeit.

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