Hallo,
ich habe vor wenigen Tagen einen Kaufvertrag über ein Auto unterschrieben. Leider ist mir erst Zuhause aufgefallen, dass es sich um einen Privatkauf Vertrag handelt. Händler will sich anscheinend der Sachmängelhaftung entziehen.. Dass dies als Händler nicht möglich ist, ist mir bewusst.
Allerdings macht das alles einen sehr unseriösen Eindruck, weshalb ich den Vertrag am liebsten widerrufen würde. Ich habe eine Anzahlung geleistet und kann in ein Paar Tagen, bei Begleichung der Restsumme, den Wagen abholen.
Meine Frage wäre: Gilt dieser Privat Kaufvertrag eines Händlers als nichtig?
Mit freundlichen Grüßen
Händler macht Privatkaufvertrag
14. Juni 2020
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Frage vom 14. Juni 2020 | 20:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler macht Privatkaufvertrag
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#1
Antwort vom 14. Juni 2020 | 21:19
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Das wird ihm nur gelingen, wenn er im Kundenauftrag verkauft hat.Zitat:Händler will sich anscheinend der Sachmängelhaftung entziehen.
Nein. Wieso auch?Zitat:Gilt dieser Privat Kaufvertrag eines Händlers als nichtig?
Stefan
#2
Antwort vom 14. Juni 2020 | 21:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Das wird ihm nur gelingen, wenn er im Kundenauftrag verkauft hat.
Nein, davon steht nichts im Vertrag.
Zitat:Nein. Wieso auch?
ich dachte vielleicht, weil ein Händler keine privaten Kaufverträge abschließen kann. Er hat außerdem mit seinem Firmenstempel unterschrieben.
Sollte ich den VK bitten, mir bis zur Abholung einen richtigen Händlervertrag auszustellen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Juni 2020 | 21:44
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Der Vertrag ist nicht unwirksam, nur weil der Händler sich dort als "privat" bezeichnet. Um seine gesetzlichen Pflichten kann er sich so nicht drücken, d.h es entstehen dir dadurch auch keine unmittelbaren Nachteile
#4
Antwort vom 14. Juni 2020 | 21:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Der Vertrag ist nicht unwirksam, nur weil der Händler sich dort als "privat" bezeichnet.
Schade, da er ja als Händler auftritt und dann als Privatperson Verträge abschließt.
Zitat:Um seine gesetzlichen Pflichten kann er sich so nicht drücken, d.h es entstehen dir dadurch auch keine unmittelbaren Nachteile
Warum er das macht, bleibt trotzdem fraglich...
Desweiteren stehen in dem Vertrag 5000km Laufleistung weniger. Leider auch nicht bemerkt. Sowas ist mir bis Dato noch nicht passiert.
#5
Antwort vom 14. Juni 2020 | 23:23
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Doch, kann und darf er.Zitat:ich dachte vielleicht, weil ein Händler keine privaten Kaufverträge abschließen kann.
Das ist doch positiv für dich.Zitat:Er hat außerdem mit seinem Firmenstempel unterschrieben.
Somit kann er nicht mal damit kommen, es sei sein privat genutztes Fahrzeug gewesen, und der Vertragsschluss hätte bei ihm zu Hause stattgefunden.
Das würde nichts ändern.Zitat:Sollte ich den VK bitten, mir bis zur Abholung einen richtigen Händlervertrag auszustellen?
Wie kommst du überhaupt darauf, dass es privat ist? Auch als Händler behält er seinen Namen und darf damit Verträge schließen.Zitat:Schade, da er ja als Händler auftritt und dann als Privatperson Verträge abschließt.
Und was für ein Formular er nimmt ändert wie gesagt nichts an der Rechtslage.
5000 von wie viel?Zitat:Desweiteren stehen in dem Vertrag 5000km Laufleistung weniger.
Stefan
#6
Antwort vom 15. Juni 2020 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119361 Beiträge, 39714x hilfreich)
ZitatLeider ist mir erst Zuhause aufgefallen, dass es sich um einen Privatkauf Vertrag handelt. :
Die wenigsten Autoverkäufer sind Staatlich oder Öffentlichrechliche Unternehmen, sondern private Unternehmen - man wird also da immer einen Privatkaufvertrag erhalten.
ZitatSchade, da er ja als Händler auftritt und dann als Privatperson Verträge abschließt. :
Wenn er Einzelunternehmer ist, geht es ja gar nicht anders...
#7
Antwort vom 15. Juni 2020 | 10:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Das ist doch positiv für dich.
Somit kann er nicht mal damit kommen, es sei sein privat genutztes Fahrzeug gewesen, und der Vertragsschluss hätte bei ihm zu Hause stattgefunden.
Das stimmt.
Zitat:Wie kommst du überhaupt darauf, dass es privat ist? Auch als Händler behält er seinen Namen und darf damit Verträge schließen.
Weil es ein "Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Privatverkauf" ist. Wobei er das "privat" sogar noch durchgestrichen hat.
U.a. steht dort: " Der Verkäufer verkauft hiermit [...] an den Käufer privat weiter. Sowie: "Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"
Zitat:Und was für ein Formular er nimmt ändert wie gesagt nichts an der Rechtslage.
Das ist mir bewusst.
Zitat:5000 von wie viel?
Von 116xxx Km. Im Vertrag stehen 111000. Inseriert war der Wagen mit 115000 Km
Zitat:Die wenigsten Autoverkäufer sind Staatlich oder Öffentlichrechliche Unternehmen, sondern private Unternehmen - man wird also da immer einen Privatkaufvertrag erhalten.
Ist mein 1. Gebrauchtkauf. Ich dachte, ich bekomme bei einem Händler auch einen Händlervertrag.
Zitat:Wenn er Einzelunternehmer ist, geht es ja gar nicht anders...
Blöd von mir ausgedrückt, das stimmt natürlich.
#8
Antwort vom 15. Juni 2020 | 12:15
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Noch besser. Damit hat er nochmal klar gestellt, dass er als Händler verkauft.Zitat:Wobei er das "privat" sogar noch durchgestrichen hat.
Da dieser Satz von der gesetzlichen Pflicht abweicht gilt er nicht. Gut für dich ist aber, wenn er die Haftung nicht auf ein Jahr reduziert hat (bei gebraucht ist das möglich).Zitat:U.a. steht dort: " Der Verkäufer verkauft hiermit [...] an den Käufer privat weiter. Sowie: "Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"
Wenn ich mich recht erinnere ist es bis 5% innerhalb der Toleranz.Zitat:Von 116xxx Km. Im Vertrag stehen 111000. Inseriert war der Wagen mit 115000 Km
Daher hatte ich auch gefragt (5.000 von 20.000 sind schon was anderes als 5.000 von 200.000).
Wenn du den Händler auf die falsche Laufleistung aufmerksam machst wird er das im Vertrag aber sicher ändern (aber bei gleichem Preis - er wird vermutlich wie ich sagen, dass 5% praktisch nichts sind).
Falls er auch noch eine Werkstatt hat könntest du versuchen, beispielsweise einen Rabatt für den bald anstehenden Zahnriemenwechsel auszuhandeln (falls das Fahrzeug einen Zahnriemen hat natürlich); oder er wechselt den direkt noch vor der Übergabe.
Der Termin liegt häufig bei 120.000 km, und die werden ja nun etwa doppelt so schnell erreicht.
Stefan
#9
Antwort vom 15. Juni 2020 | 13:27
Von
Status: Praktikant (930 Beiträge, 279x hilfreich)
ZitatIst mein 1. Gebrauchtkauf. Ich dachte, ich bekomme bei einem Händler auch einen Händlervertrag. :
Nicht von HvS Spitzfindigkeiten verwirren lassen. Das ist seine charmante Art zu sagen, dass Verträge zwischen Händler und Privatkunden ganz offiziell "Verbrauchsgüterkauf" heissen, sofern es um eine bewegliche Sache (wie hier das Auto) geht. Umgangssprachlich hat sich hier für einen NICHT-Verbrauchsgüterkauf der Betriff "Privatkauf" oder "von Privat" etabliert.
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