Händler macht Privatkaufvertrag

14. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go549133-89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler macht Privatkaufvertrag

Hallo,

ich habe vor wenigen Tagen einen Kaufvertrag über ein Auto unterschrieben. Leider ist mir erst Zuhause aufgefallen, dass es sich um einen Privatkauf Vertrag handelt. Händler will sich anscheinend der Sachmängelhaftung entziehen.. Dass dies als Händler nicht möglich ist, ist mir bewusst.
Allerdings macht das alles einen sehr unseriösen Eindruck, weshalb ich den Vertrag am liebsten widerrufen würde. Ich habe eine Anzahlung geleistet und kann in ein Paar Tagen, bei Begleichung der Restsumme, den Wagen abholen.

Meine Frage wäre: Gilt dieser Privat Kaufvertrag eines Händlers als nichtig?


Mit freundlichen Grüßen

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Händler will sich anscheinend der Sachmängelhaftung entziehen.
Das wird ihm nur gelingen, wenn er im Kundenauftrag verkauft hat.

Zitat:
Gilt dieser Privat Kaufvertrag eines Händlers als nichtig?
Nein. Wieso auch?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go549133-89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das wird ihm nur gelingen, wenn er im Kundenauftrag verkauft hat.

Nein, davon steht nichts im Vertrag.

Zitat:
Nein. Wieso auch?

ich dachte vielleicht, weil ein Händler keine privaten Kaufverträge abschließen kann. Er hat außerdem mit seinem Firmenstempel unterschrieben.

Sollte ich den VK bitten, mir bis zur Abholung einen richtigen Händlervertrag auszustellen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der Vertrag ist nicht unwirksam, nur weil der Händler sich dort als "privat" bezeichnet. Um seine gesetzlichen Pflichten kann er sich so nicht drücken, d.h es entstehen dir dadurch auch keine unmittelbaren Nachteile

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go549133-89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Der Vertrag ist nicht unwirksam, nur weil der Händler sich dort als "privat" bezeichnet.

Schade, da er ja als Händler auftritt und dann als Privatperson Verträge abschließt.

Zitat:
Um seine gesetzlichen Pflichten kann er sich so nicht drücken, d.h es entstehen dir dadurch auch keine unmittelbaren Nachteile

Warum er das macht, bleibt trotzdem fraglich...

Desweiteren stehen in dem Vertrag 5000km Laufleistung weniger. Leider auch nicht bemerkt. Sowas ist mir bis Dato noch nicht passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich dachte vielleicht, weil ein Händler keine privaten Kaufverträge abschließen kann.
Doch, kann und darf er.

Zitat:
Er hat außerdem mit seinem Firmenstempel unterschrieben.
Das ist doch positiv für dich.
Somit kann er nicht mal damit kommen, es sei sein privat genutztes Fahrzeug gewesen, und der Vertragsschluss hätte bei ihm zu Hause stattgefunden.

Zitat:
Sollte ich den VK bitten, mir bis zur Abholung einen richtigen Händlervertrag auszustellen?
Das würde nichts ändern.

Zitat:
Schade, da er ja als Händler auftritt und dann als Privatperson Verträge abschließt.
Wie kommst du überhaupt darauf, dass es privat ist? Auch als Händler behält er seinen Namen und darf damit Verträge schließen.
Und was für ein Formular er nimmt ändert wie gesagt nichts an der Rechtslage.

Zitat:
Desweiteren stehen in dem Vertrag 5000km Laufleistung weniger.
5000 von wie viel?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go549133-89):
Leider ist mir erst Zuhause aufgefallen, dass es sich um einen Privatkauf Vertrag handelt.

Die wenigsten Autoverkäufer sind Staatlich oder Öffentlichrechliche Unternehmen, sondern private Unternehmen - man wird also da immer einen Privatkaufvertrag erhalten.



Zitat (von go549133-89):
Schade, da er ja als Händler auftritt und dann als Privatperson Verträge abschließt.

Wenn er Einzelunternehmer ist, geht es ja gar nicht anders...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go549133-89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das ist doch positiv für dich.
Somit kann er nicht mal damit kommen, es sei sein privat genutztes Fahrzeug gewesen, und der Vertragsschluss hätte bei ihm zu Hause stattgefunden.

Das stimmt.

Zitat:
Wie kommst du überhaupt darauf, dass es privat ist? Auch als Händler behält er seinen Namen und darf damit Verträge schließen.

Weil es ein "Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Privatverkauf" ist. Wobei er das "privat" sogar noch durchgestrichen hat.
U.a. steht dort: " Der Verkäufer verkauft hiermit [...] an den Käufer privat weiter. Sowie: "Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"

Zitat:
Und was für ein Formular er nimmt ändert wie gesagt nichts an der Rechtslage.

Das ist mir bewusst.

Zitat:
5000 von wie viel?

Von 116xxx Km. Im Vertrag stehen 111000. Inseriert war der Wagen mit 115000 Km

Zitat:
Die wenigsten Autoverkäufer sind Staatlich oder Öffentlichrechliche Unternehmen, sondern private Unternehmen - man wird also da immer einen Privatkaufvertrag erhalten.

Ist mein 1. Gebrauchtkauf. Ich dachte, ich bekomme bei einem Händler auch einen Händlervertrag.

Zitat:
Wenn er Einzelunternehmer ist, geht es ja gar nicht anders...

Blöd von mir ausgedrückt, das stimmt natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wobei er das "privat" sogar noch durchgestrichen hat.
Noch besser. Damit hat er nochmal klar gestellt, dass er als Händler verkauft.

Zitat:
U.a. steht dort: " Der Verkäufer verkauft hiermit [...] an den Käufer privat weiter. Sowie: "Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"
Da dieser Satz von der gesetzlichen Pflicht abweicht gilt er nicht. Gut für dich ist aber, wenn er die Haftung nicht auf ein Jahr reduziert hat (bei gebraucht ist das möglich).

Zitat:
Von 116xxx Km. Im Vertrag stehen 111000. Inseriert war der Wagen mit 115000 Km
Wenn ich mich recht erinnere ist es bis 5% innerhalb der Toleranz.
Daher hatte ich auch gefragt (5.000 von 20.000 sind schon was anderes als 5.000 von 200.000).
Wenn du den Händler auf die falsche Laufleistung aufmerksam machst wird er das im Vertrag aber sicher ändern (aber bei gleichem Preis - er wird vermutlich wie ich sagen, dass 5% praktisch nichts sind).
Falls er auch noch eine Werkstatt hat könntest du versuchen, beispielsweise einen Rabatt für den bald anstehenden Zahnriemenwechsel auszuhandeln (falls das Fahrzeug einen Zahnriemen hat natürlich); oder er wechselt den direkt noch vor der Übergabe.
Der Termin liegt häufig bei 120.000 km, und die werden ja nun etwa doppelt so schnell erreicht. ;)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(930 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von go549133-89):
Ist mein 1. Gebrauchtkauf. Ich dachte, ich bekomme bei einem Händler auch einen Händlervertrag.


Nicht von HvS Spitzfindigkeiten verwirren lassen. Das ist seine charmante Art zu sagen, dass Verträge zwischen Händler und Privatkunden ganz offiziell "Verbrauchsgüterkauf" heissen, sofern es um eine bewegliche Sache (wie hier das Auto) geht. Umgangssprachlich hat sich hier für einen NICHT-Verbrauchsgüterkauf der Betriff "Privatkauf" oder "von Privat" etabliert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.533 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen