Hallo,
als Händler habe ich einen Oldtimer verkauft,dem ich zuvor neu TÜV drauf gemacht habe.
jetzt knapp 1 jähr später bemängelt der Käufer folgende Sachen:Ölverlust Getriebe,bremsleitung Rost,traggelenk Manschette,ein paar gummibuchsen und Rost am Unterboden.
des Weiteren will er den TÜV verklagen weil er meint das hätte so niemals durch gehen dürfen.
Ich meine das sind alles Verschleißteile auf die es doch keine Gewährleistung gibt.
Händler verkauft Oldtimer,Gewährleistung
Zitat :jetzt knapp 1 jähr später
Sind die 12 Monate nach dem Kauf rum?
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate. Als Händler kann man die auf 12 Monate begrenzen.
Wie hast du das geregelt?
Lies doch einfach deine letzte Anfrage:
https://www.123recht.de/forum/auto-kauf-und-verkauf/Gewaehrleistung-AutoOldtimer-__f607172.html
Dann wüsstest du doch schon, dass es Gewährleistung nicht mehr gibt, die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten greift und auch Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen.
Wenn dann noch was unklar ist, bitte melden.
P.S. Was der Kunde mit dem TÜV macht, ist für dich unerheblich.
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die 12 Monate sind noch nicht ganz rum, es gibt bei Oldtimer wohl auch ein paar andere Regelungen...siehe hier
https://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/oldtimerrecht/3028-10-goldene-regeln-zur-gewaehrleistung-nach-dem-oldtimerkauf#:~:text=Gewerbliche%20Verkäufer%20dürfen%20die%20Gewährleistung,halben%20Jahr%20praktisch%20nur%20steht.
Zitat :Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen.
na toll! da kann der kunde nach 11 Monaten anrufen und sagen Bremsen sind fällig und Reifen auch, wenn Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen...
-- Editiert von User am 13. September 2023 14:16
Das ist Unsinn. Selbstverständlich gilt die gesetzliche Mängelhaftung auch für Verschleißteile.Zitat :Ich meine das sind alles Verschleißteile auf die es doch keine Gewährleistung gibt.
Normaler Verschleiß ist allerdings keine Mangel, übermäßiger Verschleiß aber schon.
Wenn der Verschleiß übermäßig wäre, dann ja, bei normalem Verschleiß aber nicht. Neue Bremsen oder neue Reifen die nach einem Jahr, aber nur z.B. 10km mangelhaft wären, die würden unter die gesetzliche Mängelhaftung fallen. Wurden in dem Jahr aber bereits 50.000km zurückgelegt, dann wäre das völlig normaler Verschleiß.Zitat :na toll! da kann der kunde nach 11 Monaten anrufen und sagen Bremsen sind fällig und Reifen auch, wenn Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen...
Nein, auch für Oldtimer gelten die gesetzlichen Regelungen.Zitat :es gibt bei Oldtimer wohl auch ein paar andere Regelungen
Zitat :es gibt bei Oldtimer wohl auch ein paar andere Regelungen...siehe hier
Nö, es gibt für Oldtimer keine Ausnahme, auch für diese gelten die Gesetze.
Zitat :Wenn der Verschleiß übermäßig wäre, dann ja, bei normalem Verschleiß aber nicht.
Dazu kommt noch:
Wenn man nicht ausdrücklich neue Bremsscheiben im Kaufvertrag stehen hat, dann sind durchaus auch beim Eigentumsübergang nahezu verschlissene Bremsscheiben nicht unbedingt ein Mangel.
Und jetzt?
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