Händler verkauft Oldtimer,Gewährleistung

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
krischon06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verkauft Oldtimer,Gewährleistung

Hallo,
als Händler habe ich einen Oldtimer verkauft,dem ich zuvor neu TÜV drauf gemacht habe.
jetzt knapp 1 jähr später bemängelt der Käufer folgende Sachen:Ölverlust Getriebe,bremsleitung Rost,traggelenk Manschette,ein paar gummibuchsen und Rost am Unterboden.

des Weiteren will er den TÜV verklagen weil er meint das hätte so niemals durch gehen dürfen.

Ich meine das sind alles Verschleißteile auf die es doch keine Gewährleistung gibt.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Malphow
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
jetzt knapp 1 jähr später

Sind die 12 Monate nach dem Kauf rum?

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate. Als Händler kann man die auf 12 Monate begrenzen.
Wie hast du das geregelt?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)
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#3
 Von 
krischon06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die 12 Monate sind noch nicht ganz rum, es gibt bei Oldtimer wohl auch ein paar andere Regelungen...siehe hier

https://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/oldtimerrecht/3028-10-goldene-regeln-zur-gewaehrleistung-nach-dem-oldtimerkauf#:~:text=Gewerbliche%20Verkäufer%20dürfen%20die%20Gewährleistung,halben%20Jahr%20praktisch%20nur%20steht.

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#4
 Von 
krischon06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen.

na toll! da kann der kunde nach 11 Monaten anrufen und sagen Bremsen sind fällig und Reifen auch, wenn Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen...

-- Editiert von User am 13. September 2023 14:16

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6070x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
Ich meine das sind alles Verschleißteile auf die es doch keine Gewährleistung gibt.
Das ist Unsinn. Selbstverständlich gilt die gesetzliche Mängelhaftung auch für Verschleißteile.
Normaler Verschleiß ist allerdings keine Mangel, übermäßiger Verschleiß aber schon.


Zitat (von krischon06):
na toll! da kann der kunde nach 11 Monaten anrufen und sagen Bremsen sind fällig und Reifen auch, wenn Verschleißteile der Sachmängelhaftung unterliegen...
Wenn der Verschleiß übermäßig wäre, dann ja, bei normalem Verschleiß aber nicht. Neue Bremsen oder neue Reifen die nach einem Jahr, aber nur z.B. 10km mangelhaft wären, die würden unter die gesetzliche Mängelhaftung fallen. Wurden in dem Jahr aber bereits 50.000km zurückgelegt, dann wäre das völlig normaler Verschleiß.

Zitat (von krischon06):
es gibt bei Oldtimer wohl auch ein paar andere Regelungen
Nein, auch für Oldtimer gelten die gesetzlichen Regelungen.

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
es gibt bei Oldtimer wohl auch ein paar andere Regelungen...siehe hier

Nö, es gibt für Oldtimer keine Ausnahme, auch für diese gelten die Gesetze.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2771 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn der Verschleiß übermäßig wäre, dann ja, bei normalem Verschleiß aber nicht.


Dazu kommt noch:
Wenn man nicht ausdrücklich neue Bremsscheiben im Kaufvertrag stehen hat, dann sind durchaus auch beim Eigentumsübergang nahezu verschlissene Bremsscheiben nicht unbedingt ein Mangel.

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