"Händler" verkauft Schrott PKW als Privatverkauf

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Toatward
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
"Händler" verkauft Schrott PKW als Privatverkauf

Hallo,

ich habe für meine Freundin vor kurzem einen PKW kaufen müssen (Totalausfall ihres Fahrzeuges). Beim neu gekauften Auto hat sich jetzt herausgestellt das er einen kapitalen Motorschaden hat.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich den Verkäufer irgendwie belangen kann. Zur Erläuterung hier der Ablauf:

Am 06.11. besichtigten wir bei einem offiziellen Gebrauchtwagenhändler das besagte Fahrzeug. Bei der Nachfrage wurde uns mitgeteilt das der Wagen vor 5 Minuten an einen Kollegen verkauft wurde.
Da der Käufer noch auf dem Hof des Gebrautwagenhändlers war und sah das wir uns für das Fahrzeug interessierten, sprach er uns an ob wir das Auto kaufen möchten. Er sei selbst Händler und würde uns den Wagen weiter verkaufen.

Da wir einen dringenden Bedarf nach einem Fahrzeug hatten, sagten wir zu und vereinbarten den Kauf.

Am 07.11. trafen wir uns mit dem "Händler" und wickelten den Kauf ab. Hierbei war der Kaufvertrag ein "privatverkauf ohne Gewährleistung" was mich zwar stutzig machte aber die Fahrzeugddaten (76.000 Km, 2 Vorbesitzer, güntiger Preis) liesen auf einen guten Zustand schließen.

Am 10.11. stellten wir das Fahrzeug in einer Werkstatt zur Inspektion vor. Hierbei ergaben sich altersbedingte Mängel welche sich auf über 1.000 Euro Reparaturkosten summierten. Aufgrund des allgemeinen Fahrzeugzustandes erachtete ich die Aufwendungen als "OK". Ein dabei durch uns und die Werkstatt festgestelltes "qualem" sollten hiermit behoben sein bzw sich bessern.

Beim Fahrbestrieb zeigte sich auch eine Reduziertung der "Dunstwolke" jedoch war diese nicht ganz verschwunden und wurde nach kurzer Zeit wieder stärker. Nach gut einer Woche sprang die Ölkontrollleuchte an und die Überprüfung des Ölstandes zeigte einen minimalsten Ölstand. Eine Rücksprache mit der Werkstatt ergab das Sie den Ölwechsel komplett und korrekt durchgeführt hatte und wir den Wagen wieder vorstellen sollten.

Am gestrigen Tag wurde bei der Kontrolle in der Werkstatt nun ein kapitaler Motorschaden festgestellt der einen Austauschmotor (3.200 €) erforderlich macht.


Kann ich nun den vermeintlichen "Händler" irgendwie belangen oder zumindest Teilweise Kosten zurück verlangen?
Laut Werkstatt hätte einem Fachmann ein solcher Schaden auffallen müssen.

Danke schon im Voraus für Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Toatward

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Kann ich nun den vermeintlichen "Händler" irgendwie belangen oder zumindest Teilweise Kosten zurück verlangen?



Handelt es sich um einen Agenturvertrag, d.h. steht der private Voreigentümer als VK im KV?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toatward
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nein der "Händler" hat das Fahrzeug in seinem Namen verkauft.

Zugelassen auf Ihn war es nicht.

Grüße


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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>nein der "Händler" hat das Fahrzeug in seinem Namen verkauft. <hr size=1 noshade>



Dann ist es im Prinzip einfach, du hast 2 Jahre Gewährleistung, § 476 BGB kommt dir zugute.

Aber: Altersbedingter Verschleiss ist kein Mangel.

Der Motorschaden schon. Da wirst du dich aber auf Gegenargumente einstellen müssen. Ohne Öl gefahren. Zu wenig nachgefüllt, die zweite Werkstatt ist schuld usf.

Das muss aber der VK, nicht du beweisen, siehe VIII ZR 259/06 . Das wird kaum möglich sein.

Das Urteil kennen die Händler gut, du solltest also erst mal mit dem VK kommunizieren, lehnt er ab, müsstest du ihn in Verzug setzen.

Erst mal Nachbesserung fordern, lehnt er ab kannst du vom KV zurücktreten oder auf seine Kosten die Reparatur in Auftrag geben. Alle alten Teile dann gut aufheben. Totalschaden liegt wohl nicht vor?

Da du mit allem in Vorleistung gehen musst, sollte der VK flüssig sein.

Details findest du in etlichen threads hier im Unterforum.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine Kleinigkeit noch:

Daß der Verkäufer wirklich ein KFZ-Händler ist, müßte auch erstmal bewiesen werden.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Daß der Verkäufer wirklich ein KFZ-Händler ist, müßte auch erstmal bewiesen werden.



Nein, daran muss er sich festhalten lassen:


quote:
Er sei selbst Händler und würde uns den Wagen weiter verkaufen.



Sogar, wenn er gar kein Händler wäre. Zeugen gibt es, kein Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe, hat die Freundin den TE als Zeugen, daß der Verkäufer sich als Händler bezeichnet hat. Möglicherweise hat aber der Verkäufer den wirklichen Händler, auf dessen Betriebsgelände das Auto stand, als Zeugen, daß er sich als normaler Autokäufer vorgestellt hat. Bei einem "Kollegen", der zufällig gerade vor 5 Minuten den Wagen gekauft hat und rein zufällig zur Stelle ist, die Interessenten anzusprechen (der Händler läßt also den "Kollegen" auf seinem eigenen Gelände ein Geschäft anbahnen, statt den Interessenten eines seiner eigenen Autos zu verkaufen), wäre das nicht unwahrscheinlich. Auf den wirklichen Händler als Zeugen würde ich mich als Käuferin jedenfalls nicht verlassen.

Was ich damit sagen will:
Die Zeugenaussage des Freundes der Käuferin reicht möglicherweise nicht aus, zumal sie laut TE bewußt einen Privatverkaufsvertrag mit Gewährleistungsausschluß akzeptiert hat. Es könnte sich ja auch um ein Mißverständnis handeln: Der Verkäufer ist zwar Händler, aber Gemüsehändler.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wenn er tatsächlich Händler ist, müsste er doch ein Gewerbe haben. Würde ihn mal danach fragen. Ist immer wieder dieselbe Masche, ein Agenturgeschäft vorzuschieben, um die gesetzliche Gewährleistung ausschliessen zu können.

Auch wenn es Zeugen gibt, dann wird er plötzlich auch Zeugen benennen, die für ihn aussagen würden.

Ich sehe die Sache leider nicht so optimistisch, hier etwas erreichen zu können seitens des Käufers ...sorry.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich sehe die Sache leider nicht so optimistisch, hier etwas erreichen zu können seitens des Käufers ...sorry.




Man kann aus allem ein Problem machen.

Wenn sich dir im Krankenhaus jemand als Arzt vorstellt, erwartest du whl keinen Tierarzt. Gleiches gilt für den Hof eines Gebrauchtwagenhändlers.

Was hier los ist, ist doch klar, TE soll um die Gewährleistung gebracht werden.

Wenn der VK Händler ist, wird schon ein Blick in die Zeitung oder in die Portale ausreichen, ihm das nachzuweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

quote:
Man kann aus allem ein Problem machen.


Das sehe ich genauso. Leider ist es aber nunmal so, dass sich gerade in dieser Branche viele schwarze Schafe tümmeln, die nichts anderes verfolgen, als die ehrlichen Käufer übers Ohr zu hauen.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Toatward
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

erst mal herzlichen Dank für die vielen Antworten.

Ich weiß noch nicht ob ich hier wirklich rechtlich vorgehen werde.
Da ich keine Rechtschutzversichtung habe müsste ich das ganze aus meiner Tasche bestreiten und die ist jetzt leer.

Hab heute morgen den Auftrag für den Austauschmotor geben müssen.... Brauchen ja das Auto.

Trotzdem vielen, vielen Dank für die Infos!
Memo an mich: Nur Händlerkauf (offizieller Händler) nach einer Probefahrt und einem Gutachten durch nen Sachverständigen, auch wenn der kostet.

Grüße
Toatward


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Toatward
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

erst mal herzlichen Dank für die vielen Antworten.

Ich weiß noch nicht ob ich hier wirklich rechtlich vorgehen werde.
Da ich keine Rechtschutzversichtung habe müsste ich das ganze aus meiner Tasche bestreiten und die ist jetzt leer.

Hab heute morgen den Auftrag für den Austauschmotor geben müssen.... Brauchen ja das Auto.

Trotzdem vielen, vielen Dank für die Infos!
Memo an mich: Nur Händlerkauf (offizieller Händler) nach einer Probefahrt und einem Gutachten durch nen Sachverständigen, auch wenn der kostet.

Grüße
Toatward


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@flawless:

"Wenn der VK Händler ist, wird schon ein Blick in die Zeitung oder in die Portale ausreichen, ihm das nachzuweisen."

Nichts anderes habe ich doch gesagt: Die Händlereigenschaft muß ihm im Zweifel nachgewiesen werden.

Wenn er keiner ist, dann daß er sich als solcher ausgegeben hat. Das könnte trotz des Zeugen schwierig werden, wenn er ebenfalls Zeugen beibringt und weil die Käuferin wissentlich einen Kaufvertrag zwischen Privatleuten mit Gewährleistungsausschluß unterschrieben hat.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... und weil die Käuferin wissentlich einen Kaufvertrag zwischen Privatleuten mit Gewährleistungsausschluß unterschrieben hat.
<hr size=1 noshade>



Allein das ist aber nicht nachteilig für die K.

§ 475 BGB , daraus kann der VK nichts ableiten.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nein, das ist kein Nachteil für die K, wenn der VK Händler ist oder sich als solcher ausgegeben hat.

Wenn die K letzteres aber noch nachweisen muß, hilft ihr dabei nicht gerade, daß sie einen Privat-Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß akzeptiert hat.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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