Händler verschweigt Hagelschaden

23. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mani K
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verschweigt Hagelschaden

Hallo,
ich habe am 21.06.03 einen gebrauchten Golf 4 Baujahr 09.01
gekauft. Erst zwei Tage später erkannte ich einen Hagelschaden am Dach.
Meine Fragen: Muß der Verkäufer den Hagelschaden angeben.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Nunja, der Händler kann die Haftung für Mängel/Schäden nur dann ausschließen, wenn er sie eindeutig im Kaufvertrag benennt.

Etwas anderes könnte meiner Ansicht nach aber gelten, wenn der Mangel ganz offensichtlich ist.
Will heißen, entweder der Hagelschaden war zu sehen - dafür muss man ja kein Spezialist sein - und er kann nicht als Mangel geltend gemacht werden, oder der Hagelschaden ist nicht zu sehen gewesen, dann kann er auch nicht so dramatisch sein und sich eine Geltendmachung der Gewährleistung wohl nicht lohnen.

Gruß
MCNeubert

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