Hallo zusammen,
ich freue mich über jeden Hinweis zu folgendem Problem:
Ich habe über mobile.de ein Auto gefunden, den Händler kontaktiert und ihm alle gewünschten Unterlagen gemailt. Daraufhin erhielt ich Kaufvertrag, Abholvollmacht, AGB und Datei Bankverbindung. Nach sorgfältiger Prüfung unterschrieb ich den Vertrag und schickte ihn zusammen mit dem Überweisungsbeleg zurück, wie er es von mir verlangt hat.
Direkt danach bat ich ihn per Mail um den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs, um den Wagen online anzumelden. Ich wies darauf hin, dass der Betrag bereits gutgeschrieben sein müsste, da ich es per Echtzeit-Überweisung überwiesen habe. Der Händler lehnte ab, da der Brief sonst entwerten würde. Wir einigten uns darauf, dass er gegen Aufpreis ein Kurzzeitkennzeichen besorgt und ich den Wagen am nächsten Tag abholen kann. Seine Antwort: „Vielen Dank und bis morgen."
Nach sechs Stunden Fahrt erklärte er mir vor Ort plötzlich, er könne das Auto nicht herausgeben, weil die Überweisung nicht von MEINEM Konto eingegangen sei (nur der Nachname stimmte). Er kündigte eine Rücküberweisung an, die wegen des Wochenendes erst vier Tage später eintraf.
Erst auf der Rückfahrt las ich in der PDF zur Bankverbindung den Hinweis, dass ausschließlich vom persönlichen Konto überwiesen werden darf. Dieser Hinweis war weder im Kaufvertrag noch in den AGBs. Es gab auch keinen Hinweis auf die PDF. Also die PDF war kein Vertragsbestandteil. Ich habe die PDF garnicht benötigt, da die Bankverbindung bereits im Kaufvertrag vorhanden war.
Frage: Kann ich die Kosten für die sinnlose Hin- und Rückfahrt (11 Stunden bzw. 1000 Km) als Schaden geltend machen oder sogar verlangen, dass das Autohaus den Wagen kostenlos zu mir liefert?
Händler verweigert Abholung vor Ort nach schriftlicher Zusage
Wie Harry gerne geschrieben hat: Verlangen kann man viel, nur mit dem Bekommen kann es schwierig werden.
Ob dir Ersatz für den vergeblichen Aufwand zusteht, wäre zu klären - Ausgang ungewiss.
Dass der Händler dir den Wagen bringt - Anspruch darauf hast du sicher nicht.
Wenn man schon eine separate PDF-Datei bzgl. der Bankverbindung erhält, warum liest man die nicht?
So etwas ist bei Verträgen/Rechnungen ja eher ungewöhnlich.
Ich würde sagen -selber Schuld!
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„Daraufhin erhielt ich Kaufvertrag, Abholvollmacht, AGB und Datei Bankverbindung„
Die Bestimmungen in der Datei zur Bankverbindung sind sicherlich im Sinne von § 305 BGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen"; allerdings sind sie wohl a) mangels wirksamer Einbeziehung in den Vertrag kein Vertragsbestandteil geworden; jedenfalls dürfte die Wirksamkeit der Klausel über die Identität von Käufer und Zahlungskontoinhaber daran scheitern, dass die Klausel b) ungewöhnlich und versteckt plaziert war.
§ 305 BGB
„ .
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist
und
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.!"
Die verschaffte Kenntnisnahmemöglich per Zurverfügungstellung einer pdf-Datei mit den Bestimmungen reicht für ihre Einbeziehung nicht aus, wenn nicht AUSDRÜCKLICH auf ihre Geltung hingewiesen wurde ( …. Es gelten unsere AGB sowie die besonderen Bestimmungen „Bankverbindung" … )
§ 305c BGB
„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.„
RK
Als Verkäufer wäre ich hier auch eher vorsichtig. Warum kommt Geld von einem fremden Konto? Solange der Kontoinhaber nicht bestätigt, dass das Geld rechtmäßig und genau zu dem beabsichtigten Zweck überwiesen wurde, würde ich als Verkäufer ebenfalls so reagieren. Es könnte sich ja schließlich um einen Dreieckbetrug handeln. Im Falle eines eher doch teuren Kfz ist das zwar eher unwahrscheinlich aber eben doch möglich.
Meiner Meinung nach hat der Verkäufer hier richtig gehandelt und das völlig unabhängig davon, ob es ein .pdf mit Zahlungsanweisungen gab oder nicht.
Und jetzt?
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