Hallo,
Am 28.10. Kaufte ich ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler, da ich für meine Ausbildung mobil sein muss und mein vorheriges Auto den Geist aufgeben hat wurde es aus Mangel an zeit und größeren finanziellen Mitteln kleiner Peugeot 206 (200.000 gelaufen). Beim abholen viel mir schon auf das der Tacho nicht richtig ging. Händler angerufen er würde einen neuen besorgen meldet sich dann.
Zwei tage nach dem Kauf viel mir und meinem Vater der Ölverlust auf. Ich habe einen bekannten (kfz Mechaniker) drunter guckrn lassen. Diagnose: Getriebe undicht, kopfdichtung undicht. Es dauerte 3 Wochen bis der Händler sich meldete bzw auf anrufe reagierte. Montag habe ich das Auto jetzt zu ihm hingebracht damit er sich um die Teile kümmerte. Ich hab extra Urlaub genommen und ihm gesagt das ich das Auto bis Sonntag wieder brauchte. Seit Mittwoch wieder konsequentes ignorieren von anrufen/whatsapp. Heute kam dann die Nachricht er wäre krank und hätte es nicht geschafft. Ausserdem wäre er sowieso nicht verpflichtet nachzubessern da es ein älteres gebrauchtes auto wäre und wir sollen es abholen er macht nichts auf seine Kosten. Auf dem Vertrag steht allerdings nichts von Gewährleistungs/Sachmängelhaftungs Ausschluss. Der Ölverlust muss laut meiner Werkstatt aber schon länger als kaufdatum bestehen da sich kein Getriebeöl mehr im Auto befand.
Händler weigert sich Auto nachzubessern
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler beweispflichtig, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorgelegen hat. Bei einem Auto mit 200.000 km darf aber durchaus innerhalb dieser ersten 6 Monate das Getriebe den Geist aufgeben, ohne dass dies als Mangel durchgeht - das ist dann normaler Verschleiß.
Aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen Übergabe und Reklamation des Mangels dürfte er mit der Argumentation aber keinen Erfolg haben, da ist es höchst wahrscheinlich, dass das Getriebe schon von Beginn an undicht war. Ein Getriebe darf durch normalen Verschleiß defekt werden, aber nicht schon bei Übergabe defekt sein.
Ich würde den Händler per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (14 Tage, nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx", Postlaufzeiten beachten) zur Mangelbehebung auffordern und gleichzeitig ankündigen, den Mangel anschließend von einem Sachverständigen beurteilen und von einer Fachwerkstatt beheben zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten würdest Du anschließend notfalls gerichtlich bei ihm einfordern.
Und jetzt?
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