Händler will rückabwicklung

9. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
sergioboy777
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler will rückabwicklung

Hallo,

ich habe vor 2 wochen ein Fahrzeug für meinen Vater mit einem ADAC Kaufvertrag verkauft. Im Kaufvertrag steht: "Ausschluss der Sachmängelhaftung" und "soweit mir bekannt: behobener unfallschaden vorne rechts". Gekauft wurde das Fahrzeug von einem Renault Händler. Das Fahrzeug habe ich selber unfachmännisch instand gesetzt. Vor dem Verkauf sendete ich dem Händler ebenfalls die Fahrgestellnummer zu und weiste ihn darauf hin das der Wagen von mir behoben wurde. Dieser hielt es für unnötig sich den wagen anzuschauen und überweiste das Geld und schickte eine spedition zur Abholung.
Nach ein paar tagen schreibt er mir das dort ein paar sachen nicht fachmännisch behoben sind und fechtet den Kaufvertrag an. Als Verkäufer ist mein Vater eingetragen.
Wie stehen meine rechtlichen Chancen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Gerade von einem Händler ist zu erwarten
dass er nicht die Katze im Sack kauft.
Er hat einen PKW mit Unfallschaden gekauft und bekommen.
Wenn Sie gute Nerven haben, lassen Sie es auf einen
Rechtsstreit ankommen.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich würde sagen, dass ganze wird wohl an den eigene Reparaturen ausgemacht werden müssen.

Wie wurde repariert? Gleiche Funktion und Qualität wie vor dem Unfall? Was wird denn genau als nicht ordentlich repariert angeprangert?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Er hat einen PKW mit Unfallschaden gekauft und bekommen.


Nein, mit "repariertem Unfallschaden". Das wird von einer nicht fachmännischen "Reparatur" wohl weder bei privatem noch bei gewerblichem VK zugemutet.

quote:
weiste ihn darauf hin das der Wagen von mir behoben wurde


Ist der Zugang dieses Hinweises im Streitfall gerichtsfest belegbar? Ansonsten wird der Händler sich auf den Vertrag berufen, in dem das offenbar nicht steht.



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#4
 Von 
sergioboy777
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, ich war beim Anwalt. Dieser sagte mir das der Ausschluss der Sachmängelhaftung den Händler schon mal nicht berechtigt mir vorzuwerfen wie etwas behoben ist und ob irgendwas einen Mangel trotz Reparatur aufweist. Das einzige was er vorwerfen kann, ist das ich arglistig getäuscht habe. Sprich ich wusste vom Defekt und teilte Ihm dieses extra nicht um Preissenkung zu vermeiden. Was ja bei mir nicht zutrifft. Ich habe Ihn mit meinem besten Wissen aufgeklärt und Ihm alles beantwortet. Ich schlug Ihm sogar noch vor sich den Wagen vor Ort anzuschauen. Somit müsste er erstmal vor gericht beweisen dass ich über etwas bescheid wusste und Ihn darüber nicht informiert habe. Und das ist praktisch unmöglich meinte der Anwalt.

Werde dann berichten wie es ausgeht

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#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Kann man auch anders sehen. Von der "nicht fachmännischen" Reparatur hast du gewußt; wenn du nun nicht beweisen kannst, daß du den K darüber informiert hast, bleibt das vermutlich als arglistige Täuschung stehen.

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