Haftung bei Fahrzeugüberführung zur Reparatur

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juli1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Fahrzeugüberführung zur Reparatur

Hallo,
habe gerade von Privat ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat sich zur Nachbesserung von Mängeln bereit erklärt, will aber das Auto von einem Mitarbeiter seiner Firma bei mir abholen lassen und an seinem Wohnort, der 500 km entfernt liegt, reparieren lassen (u. a. Scheibenbremsen). Ich werde das Fahrzeug zwar vollkaskoversichern mit Eigenbeteiligung, allerdings würde ich gerne eine Haftung meinerseits für bei der Überfahrt verursachte Schäden, insbesondere durch Unfallschäden, und dadurch resultierende Folgeschäden (z. B. Verlust des Schadenfreiheitsrabatts, Wertminderung) ausschließen wollen.

Hat jemand eine Idee?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

a) Sie haben ein Auto von privat gekauft, und lassen Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen von einem 'Mitarbeiter' der 'Firma' des Verkäufers reparieren?

Hoffentlich hat der Vk eine Autowerkstatt ...

b) Der 'Mitarbeiter' holt das Auto bei Ihnen ab und fährt insgesamt rund 1000km damit.
Wenn er einen Unfall baut, geht das auf Ihre Versicherung.
Sie können den Verursacher (Mitarbeiter!!!)dann nur auf dem Zivilklageweg belangen.

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#2
 Von 
Juli1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Der Verkäufer möchte, dass das Fahrzeug bei ihm repariert wird (Rechnungskopie hat er mir zugesichert) und es dann selbst dem TÜV zur Endkontrolle vorstellen. Im TÜV-Bericht stehen „geringfügige Mängel“. Das Auto muss lediglich binnen 4 Wochen wieder dort vorgestellt werden. Darauf beruft sich der Verkäufer und bagatellisiert den Schaden.

Wie würde es denn für mich haftungsmäßig aussehen, wenn sich der Verkäufer ein Überführungskennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) besorgt oder ein rotes Nummernschild benutzt, wobei ich ihn und auch den Fahrer ausdrücklich schriftlich auf die Gefahren hinweisen würde? Immerhin bin ich ja Eigentümerin des Fahrzeugs, wenn es auch noch nicht auf mich angemeldet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 59x hilfreich)

Lassen Sie sich vom VK die Teile zusenden und die Arbeiten vor Ort bei einer Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen. So haben Sie nur noch wenig Kosten und kein Risiko eines Unfalls.

Gruß, Wolf.

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