Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Auslieferung meines Neuwagens zum Vertagshändler stellte dieser fest das das Fahrzeug einen Hagelschaden ( Motorhaube Dach ) besitzt. Dieser Schaden ist beim Spediteur vor Auslieferung zum Vertragshändler entsanden.
Nun meine Fragen
1. Muß das Fahrzeug von mir noch Abgenommen werden oder kann ich vom Kaufvertag zurücktreten ?
2. Handelt es sich bei dem Fahrzeug nach Beseitigung des Hagelschaden unm ein "Unfallfahrzeug" und muß dieses beim Weiterverkauf angegebenwerden ?
3. Besteht die Möglichkeit nach Beseitigung des Hagelschaden durch den Vertragshändler Schadensersatz bzw Minderung des Kaufpreises von Ihm zu verlangen ?
Für die Hilfe im voraus herzlichen Dank.
Hagelschaden aum Neuwagen
28. Juli 2003
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Frage vom 28. Juli 2003 | 21:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hagelschaden aum Neuwagen
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2003 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
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