Hagelschaden verschwiegen

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
rocket76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hagelschaden verschwiegen

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal Meinungen zum folgenden Sachverhalt hören. Ich habe vor Kurzem ein silbernes, drei Jahre altes Auto gekauft. Der Verkäufer arbeitet als Verkäufer bei einem großen dt. Autohersteller und hat das Fahrzeug privat an mich verkauft. Bei der Besichtigung regnete es und der Lack war nass. Mir fielen einige Gebrauchsspuren auf, zudem auch 4 Dellen am Dach. Ich habe mir daraufhin das Auto auch genauer angesehen, bin auch probegefahren, habe aber keine weiteren Dellen entdeckt. Wie gesagt, der Wagen war nass. Ich habe den Verkäufer auch darauf angesprochen, ob es sich bei den Dellen einen Hagelschaden handelt, was dieser jedoch verneinte und auch im Kaufvertrag so bestätigte. Da beim Auto meiner Freundin auch 2 Dellen am Dach sichtbar sind, ohne dass ein Hagelschaden vorliegt, habe ich hier auf die Angaben des Verkäufers vertraut. Im Kaufvertrag habe ich jedoch festgehalten, dass die Entfernung der Dellen am Dach (keine Begrenzung einer Stückzahl) auf Kosten des Verkäufers erfolgen soll.

Als ich das Fahrzeug dann noch am Tag des Kaufes in trockenem Zustand zusammen mit meiner Familie begutachtete, fielen weitere Dellen am Dach sowie Dellen an anderen Karosserieteilen auf. Diese waren auch in trockenem Zustand nur sehr schwer als leichte Unebenheiten im Lack zu sehen. Eine Woche nach dem Kauf habe ich dann ein Gutachten erstellen lassen, das den Hagelschaden bestätigt und die Ausbesserungskosten auf ca. 2000 EUR (Dach und Karosserie) taxiert. Auf dem Dach waren es alleine rund 50 kleine Dellen!

Die Frage, die sich aufdrängt: hätte man einen derartigen Schaden nicht sehen müssen? In nassem Zustand war das wirklich unmöglich und es war kein offensichtlicher Schaden. Viele der Dellen waren sehr klein und nur unter bestimmten Lichtverhältnissen bzw. mit Spezialgeräten zu sehen - also nicht dieser typische Halgel-Krater-Schaden. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein professioneller Verkäufer um einen derartigen Schaden weiß und er mir den Schaden also arglistig verschwiegen hat. Und angenommen, er kannte ihn wirklich nicht – kann er mir dann zusichern, dass kein Hagelschaden vorliegt, obwohl er von mir auf Dellen hingewiesen wurde? Er tat beim Verkaufsgespräch jedenfalls so, als kannte er diese Dellen vorher nicht.

Der Verkäufer meint nun, dass der Schaden wohl nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sei. Die 4 Dellen wären schon vorher dagewesen. Er habe auch einen Mitarbeiter aus der Werkstatt als Zeugen, der kurz vor dem Verkauf einen Service durchgeführt und auch nur diese vier Dellen bemerkt hatte. In der Zeit zwischen Verkauf und Gutachten hagelte es aber nicht und das Gutachten von mir bestätigt, dass alle Dellen aus dem gleichen Ereignis stammen.

Fraglich ist nun, ob der Verkäufer die Ausbesserung der restlichen 46 Dellen am Dach tragen muss. Er weigert sich nämlich. Zudem stellt sich die Frage, ob er die Kosten für die Ausbesserung der restlichen Karosserieteile tragen muss. Das Auto wurde mir als hagelschadenfrei verkauft und ich bleibe da nur ungern auf den Kosten sitzen.

Es wird jetzt wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Ist jemandem ein ähnlicher Fall mit Urteil bekannt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer meint nun, dass der Schaden wohl nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sei.


Du müßtest, da Privatkauf, in jedem Fall beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag.
Dann würde auch ein Gewährleistungsausschluß nicht greifen, weil dir "hagelschadenfrei" ausdrücklich zugesichert wurde.

quote:
Ausbesserungskosten auf ca. 2000 EUR (Dach und Karosserie) taxiert


Mal ganz doof gefragt: wenn man die Schäden "nur unter bestimmten Lichtverhältnissen bzw. mit Spezialgeräten" sehen kann, wieso will dann irgendjemand überhaupt Geld dafür ausgeben, sie zu beseitigen? Du läßt doch auch keine Kratzer am Unterboden oder Flecken auf der Nockenwelle entfernen.

-- Editiert am 16.07.2010 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rocket76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Beweis könnte ja z.B. ein Wettergutachten sein. Wenn ich beweisen kann, dass es in der Zeit zwischen Verkauf und Gutachten nicht gehagelt hat, muss der Schaden ja schon beim Kauf vorgelegen haben. Oder sehe ich das zu blauäugig?

Wenn ich diesen Wagen fahre, bis er abgewrackt ist, brauche ich die Schäden nicht unbedingt auszubessern - ebensowenig wie einen Kratzer am Unterboden. Will ich den Wagen allerdings irgendwann weiterverkaufen, muss ich den Käufer über einen Hagelschaden informieren und bleibe dann wohl selbst auf den Kosten des Schadens sitzen. Und leider ist nicht nur das Dach betroffen...

Sorry, aber hier geht es um das Prinzip. Hätte ich das tatsächliche Ausmaß des Schadens gekannt, hätte ich den Wagen niemals gekauft.

Eine gewisse Teilschuld habe ich wohl: auf die Aussage eines BMW-Verkäufers zu vertrauen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Wenn ich beweisen kann, dass es in der Zeit zwischen Verkauf und Gutachten nicht gehagelt hat, muss der Schaden ja schon beim Kauf vorgelegen haben.


Wo soll es denn da nicht gehagelt haben? In ganz Deutschland und Umland?



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