Hallo,
Vor einer Woche habe ich mir nach der Besichtigung ein gebrauchtes Auto per Handschlag gekauft (noch ohne Anzahlung, Wagen mit 60tkm). 3 Tage später haben wir uns getroffen um den Vertrag schriftlich zu machen (nun mit Anzahlung). In der Zeit wurden 500km auf den Wagen draufgefahren (von meiner Seite unwissentlich). Da der Verkäufer den Wagen erst nach vollständigem Geldeingang herausgeben möchte, bin ich immer noch nicht in Besitz vom Wagen und der Verkäufer benutzt Ihn weiterhin.
Darf der Verkäufer sich so verhalten?
Was ist mit Besitz-Eigentum?
Kann ich die gefahrenen Mehrkilometer vom vereinbarten Kaufpreis 19.800 EUR abziehen.
Vielen Dank bereits im Voraus.
Grüße Tobias
Handschlagkauf, Verkäufer fährt den Wagen weiter
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
sie können direkt im Vertrag einen Höchst-Km-Stand festlegen oder einen Preis pro km bei Überschreitung eines bestimmten km-Standes. Das wäre die einfachste Maßnahme.
So machen wir das beim Verkauf von Vorführwagen, die später geliefert werden.
Gruß doko
Danke doko,
man lernt nie aus. Leider ist der Vertrag bereits unterschrieben und wir warten nur noch auf den Geldeingang. Im Nachhinein kann ich wohl nur auf Kulanz vom Verkäufer hoffen, dass er mir ein paar Euro nachlässt. Aber für den nächsten Autokauf werde ich mir die Möglichkeit merken.
Gruß Tobias
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Vertrag steht doch sicher ein Kilometerstand. Mit diesem Stand muß das Auto Ihnen übergeben werden.
Allerdings ist es, praktisch gesehen, doch unerheblich, ob Sie den Wagen mit 60.000 oder 61.000 km erhalten. Wegen solch eine Kleinigkeit lohnt es sich wohl kaum, einen Streit anzufangen.
Wenn Sie den Wagen noch nicht haben, weisen Sie den Verkäufer doch darauf hin, daß Sie erwarten, daß bei der Übergabe nicht deutlich mehr Kilometer drauf sind als im Vertrag stehen. Es ist vermutlich keine böse Absicht, sondern eher Gedankenlosigkeit des Verkäufers.
Bear
Ich möchte ihn nichts böses anhängen, auch möchte ich den Wagen auf alle Fälle haben, da es von diesem Fahrzeugn nicht viele gibt, aber geht der Wagen bei Vertragsabschluss nicht in meinen Besitzt über und ich kann bestimmen wo und wie der Wagen "auf mich wartet" bis die komplette Bezahlung erfolgt ist.
Wenn dann der Verkäufer weiter mit dem Auto herumfährt, auch wenn es "nur" 1000km sind, verstößt er doch gegen den im Vertrag angegebenen km-Stand und den damit vereinbarten Preis?!
Falls der Wagen signifikant mehr km gefahren wurde, werde ich auf das Entgegenkommen des Verkäufers setzten und einen Abschlag verlangen.
Viele Grüße Tobias
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
28 Antworten
-
40 Antworten
-
3 Antworten