Hallo zusammen,
habe vor zwei Monaten ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, dazu habe ich eine Gebrauchtwagengarantie bekommen. Nun gibt es einen Defekt an meinem Fahrzeug, der zwar auch laut der Garantiebedingung geregelt wird, allerdings muss ich 40 % der Materialkosten dazuzahlen. Aber ich habe doch normalerweise ein halbes Jahr Gewährleistung oder muss man sich auch während der Gewährleistung an den Materialkosten einer Reparatur beteiligen??
Ich bitte um euren Rat!!!
Hebelt eine Garantiebedingen die gesetztliche Gewährleistung aus?
Es kommt immer auf den Defekt bzw. Mangel an und ob Ihnen der Verkäufer Mängelfreiheit beim Kauf nachweisen kann.
Was ist denn defekt, wie alt ist das Auto, welchen Kilometerstand hat der Wagen, wieviel Kilometer sind Sie seit dem Kauf gefahren und um was für ein Modell handelt es sich überhaupt?
Mit diesen Angaben kann Ihnen aus der Ferne zumindest tendenziell ein Tip gegeben werden.
Gruß, W.H.
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Danke für die schnelle Antwort, es handelt sich um einen 97 er Seat Ibiza, der Wagen hat 90000 Km gelaufen, bei Kauf hatte er 82000 Km gelaufen, der Defekt ist, dass der KAT aus seinem Inneren klappert und ein Lüftungsmotor der Innenraumbelüftung defekt ist.
In meinen Garatiebedingungen sind alle Bauteile, die unter die Garatie fallen angegeben, unter anderem auch diese Teile, aber jedes dieser Teile ist im Schadensfall mit einer, je nach Laufleistung höheren oder niedrigeren, Selbstbeteiligung angegeben. Ist sowas denn rechtens? Ich dachte immer, dass eine Gewährleistung ohne Selbstbeteiligung abgewickelt werden muss, mit Ausnahme von Verschleißteilen versteht sich!
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Sie haben grundsätzlich nur Ansruch auf eine mängelfreie Sache bei Übergabe. Stellt sich später ein Mangel raus wird die ersten 6 Monate vermutet, dass dieser schon bei Übergabe vorhanden war (§ 476 Beweißlastumkehr.)
Allerdings:
Haben sie nur Anspruch auf eine mängelfreie Sache und
n i c h t auf Neuteile, der VK könnte die Sache auch durch Austausch von GW-Teilen Mängelfrei stellen.
Insofern ist eine Zuzahlung nicht unüblich und u.U. auch empfehlenswert
, wenn der Austausch durch Neuteile erfolgt.
Sollte ein Zustandsbericht bei Übergabe erstellt worden sein, ist möglicherweise der Beweiß einer mängelfreien Übergabe erbracht, dann siehts schlecht aus mit der gesetzlichen Gewährleistung.
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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."
-- Editiert von krull14 am 09.08.2004 18:07:15
Ich habe Krull nichts hinzuzufügen außer: danke für die Schreibarbeit! Die von Ihnen beschriebenen Mängel sind bei einem Auto dieses Alters und mit der entsprechenden Laufleistung nicht ungewöhnlich. Wie schon geschrieben, hätten Sie bei einer nachweisbar mängelfreien Übergabe keinerlei Anspruch auf kostenlose Reparatur durch den Händler. Mit der Garantie wird Ihnen wenigsten ein Teil der Kosten erstattet, was ja schon viel Wert ist.
Sollte der Händler jedoch keinen Nachweis der Mängelfreiheit führen können, dann haben Sie durchaus die Möglichkeit einer Nachbesserung durch den Händler. Mein Tip ist der, sich im letzteren Fall die Kosten für die Zuzahlung mit dem Händler zu teilen.
Viele Grüße, W.H.
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