Herstellergarantie bei selbst durchgeführten Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe?

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Malpolon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Herstellergarantie bei selbst durchgeführten Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe?

Hallo,

die Herstellergarantie eines Fahrzeugproduzenten besteht bei durchgeführten Wartungsarbeiten bei der Vertragswerkstatt. Aber auch bei der freien Werkstatt soweit die Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe durchgeführt wurden.

Was macht aber jetzt ein angestellter KFZ-Mechaniker, der befähigt ist Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe selber durchzuführen, mit seinem Auto, bei dem eine Wartung nun fällig wird?

Indem er e.g. die Einkaufsliste der Originalteile, die er verwendet hat, vorzeigen kann, und seine Kompetenz durch einen Gesellenbrief darlegt, kann er auf einen eventuellen Garantieanspruch vom Hersteller bestehen? Oder verliert er die Garantie?

Wäre in einer solchen Situation ja schade, wenn er in eine Werkstatt müsste, nur um die Rechnung mit Hinweis auf die Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe zu erhalten.
So als dürfte eine Arzt mit Blasenentzündung sich nicht selbst ein Antibiotikum in der Apotheke abholen, sonder müsste zu einem Kollegen.

Bin weder Automechaniker noch Arzt, aber die Frage kam neulich einmal in Gespräch auf....

Vielen Dank,
Dirk

-- Editiert von Malpolon am 16.03.2020 09:35

-- Editiert von Malpolon am 16.03.2020 09:36

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Am besten fragst du mal den Hersteller. Denn was nützt es dir, wenn du formal im Recht bist, aber im Einzelfall einen Rechtsstreit mit dem Hersteller führen mußt?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Malpolon):
Was macht aber jetzt ein angestellter KFZ-Mechaniker, der befähigt ist Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe selber durchzuführen, mit seinem Auto, bei dem eine Wartung nun fällig wird?

Er liest mal als erstes die jeweiligen Garantiebedingungen.
Er gibt sich daraus nichts eindeutiges, fragt er beim Garantiegeber nach.

Notfalls müsste man dann tatsächlich als letztes eine gerichtliche Klärung herbeiführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Malpolon):
Was macht aber jetzt ein angestellter KFZ-Mechaniker, der befähigt ist Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe selber durchzuführen,


Der angestellte Kfz-Mechaniker ist aber leider nicht fähig, die Arbeiten `selbständig` durchzuführen.

Dafür würde er den `Großen Befähigungsnachweis` benötigen.


Zitat (von Malpolon):
Indem er e.g. die Einkaufsliste der Originalteile, die er verwendet hat, vorzeigen kann, und seine Kompetenz durch einen Gesellenbrief darlegt, kann er auf einen eventuellen Garantieanspruch vom Hersteller bestehen? Oder verliert er die Garantie?


Das Stichwort für deine Frage lautet: Kfz GVO

Darauf kann man sich aber nur als „unabhängige Werkstatt" und nicht als Privatperson berufen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Malpolon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er liest mal als erstes die jeweiligen Garantiebedingungen.


Der Hersteller schreibt dazu:
"Garantieansprüche können nur bei einem Autorisierten Service Betrieb ) unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:
•Das Fahrzeug muss gemäß den Vorschriften des Serviceheftes gewartet worden sein. Soweit eine oder mehrere Wartungen entgegen den Vorschriften des Serviceheftes nicht oder verspätet durchgeführt worden sind, bestehen Garantieansprüche nur dann, wenn keine der unterlassenen oder verspäteten Wartungen für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist.
•Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachen- zusammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen Schaden ist vom Kunden zu erbringen."


Das sieht ja nun so aus als könne jeder sein Fahrzeug selber nach den Vorgaben des Serviceheftes warten. Dazu noch eventuell die Kaufrechnung der Originalteile mit vorlegen und Serviceheft mit Datum des Vorgangs selber abhaken.

Es steht nicht vermerkt, dass zwangsläufig ein KFZ-Betrieb das Auto warten muss.

Ist meine Einschätzug richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Malpolon):
Ist meine Einschätzug richtig?
Ja, nur, dass
Zitat (von Malpolon):
Dazu noch eventuell die Kaufrechnung der Originalteile mit vorlegen
keineswegs dazu geeignet ist, den
Zitat (von Malpolon):
(...) Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachen- zusammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen Schaden (...) zu erbringen.

Die Definition einer ordnungsgemäßen Wartung geht da durchaus weiter, als das Verwenden von Originalteilen. Das dürfte dem angestellten MA dann ja durchaus bekannt sein, wie die exakten(!) Vorgaben lauten. Entsprechend kann er den Nachweis dann ja vorbereiten.

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