Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem.
Letzten Donnerstag habe ich mir für 15.000 € einen Gebrauchtwagen in einem Autocenter gekauft. Habe diesen Probe gefahren. Soweit alles in Ordnung. Was mir auffiel war, dass der Wagen wenig Kühlwasser hatte. Habe dies angesprochen und mir wurde versichert, dass der Wagen vorher noch in Werkstatt geht. Dies haben wir vertraglich festgehalten.
Der Wagen soll nun kommenden Samstag abgeholt werden. Heute habe ich dort angerufen, was nun an dem Wagen dran war. Es sei die Wasserpumpe defekt gewesen und wird ausgetauscht. Ich habe nun jetzt Sorge, dass der Motor bereits einen größeren Schaden hat und dass dieser nun vertuscht wird. Im Vertrag wurde die Gewährleistung nämlich ausgeschlossen.
Ich würde nun versuchen, dass eine Testung auf die Zylinderkopfdichtungen gemacht wird; das wäre das wichtigste. Falls sich das Autocenter nicht darauf einlassen sollte, besteht die Möglichkeit den Vertrag zu annulieren? Das Geld habe ich blöderweise schon komplett im Voraus bezahlt (Ich weiß, blöd gelaufen).
Vielleicht war jemand bereits in dieser Situation oder weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten ich dies bezüglich habe.
Liebe Grüße und vielen Dank
Daniel
-- Editiert von Moderator am 13.02.2019 18:40
-- Thema wurde verschoben am 13.02.2019 18:40
Hilfe, Gebauchtwagen gekauft
12. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2019 | 21:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, Gebauchtwagen gekauft
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2019 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
Und die verkehrsrechtliche Frage wäre jetzt welche genau?
Oder ?
#2
Antwort vom 13. Februar 2019 | 08:23
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Wie das denn?ZitatIm Vertrag wurde die Gewährleistung nämlich ausgeschlossen. :
Wie soll das denn getestet werden? Wenn die Kopfdichtung kaputt ist, dann merkt man das recht schnell. Aber in der Werkstatt kann das nicht überprüft werden. Sobald der Zylinderkopf abgeschraubt wird ist die Dichtung definitiv im Allerwertesten.ZitatIch würde nun versuchen, dass eine Testung auf die Zylinderkopfdichtungen gemacht wird :
Da sehe ich keine Möglichkeit. Dein Vertragspartner hat seinen Teil der Verinbarung eingehalten. Eine arglistige Täuschung liegt nicht vor. Die einzige Frage ist, ob er rechtlich wirksam die Gewährleistung ausschließen kann. Ohne nähere Informationen lässt sich das aus der Ferne aber nicht wirklich zuverlässig beurteilen.Zitatbesteht die Möglichkeit den Vertrag zu annulieren? :
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