Hilfe bei KFZ Kaufvertrag

24. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
volkers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bei KFZ Kaufvertrag

Es geht um einen KFZ Kaufvertrag in dem der Satz enthalten ist:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers.

Das KFZ wurde verkauft Brief und Schlüssel übergeben, für die Zahlung wurde ein Zahlungstermin vereinbart, da mir die Person gut bekannt war.

Zum vereinbarten Termin erfolgte keine Bezahlung, auf Nachfragen erfolgte zuerst eine aufschiebende dann keine Reaktion mehr.

Gibt es eine Möglichkeit das KFZ zurückzuholen, auch wenn das Fahzeug möglicherweise weiterveräußert wurde ?

Liegt hier unter Umständen ein Betrug vor (Strafrechtlich gesehen) ?

Kann man von der Zulassungsstelle oder anderen Stellen Auskünfte über eine Ummeldung bekommen (halterwechsel) ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß du eine Chance hast das Auto wieder zu bekommen. ME wer den Brief hat ist auch Eigentümer des Autos, deswegen behalten auch Autohändler, bzw. Banken den Brief, bis das Kfz bezahlt ist.
Strafrechtlich gesehen weiß ich nicht. Kannst du denn beweisen, daß er nicht bezahlt hat? Wenn nein, dann steht hier Aussage gegen Aussage und da der Brief übergeben worden ist...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gibt es eine Möglichkeit das KFZ zurückzuholen, auch wenn das Fahzeug möglicherweise weiterveräußert wurde ?

Nein, wenn der zweite K das Kfz in gutem Glauben erworben hat.
Allerdings macht sich der erste K u.U. schadensersatzpflichtig.

Kannst du denn beweisen, daß er nicht bezahlt hat?

Im Zweifel müßte der K beweisen, daß er bezahlt hat.
Ob die Übergabe des Kfz-Briefes ein Anscheinsbeweis dafür ist, wage ich zumindest zu bezweifeln.
Wenn der K keine anderen Anhaltspunkte hat (Quittung, Überweisungsbeleg), sieht es für ihn eher schlecht aus.
(So könnte der VK ja sogar behaupten, der K habe den Brief gestohlen.)

0x Hilfreiche Antwort

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