Im Kaufvertrag steht nur Unfallwagen, reicht das???

21. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Peter24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Kaufvertrag steht nur Unfallwagen, reicht das???

Hallo, bin Neu hier, uns suche Hilfe.
Ich habe meinen Wagen als Unfallwagen verkauft, habe dem Käufer aber nicht genau gesagt wie stark der Schaden war, habe es eher verharmlosst, im Kaufvertrag steht nur Unfallwage, wie würde es vor Gericht aussehen, wenn Aussage gegen Aussage steht??
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
Was haben Sie verkauft, genau und wie teuer??
ES kommt sicher auf die Relation an.
Wenn Sie unter Unfallschäden ja geschrieben haben, Unfallwagen, ist das eigentlich schon genug.
Jeder der sowas kauft, muss hier auch mit größeren Schäden rechnen.
Anders, wenn Sie geschrieben hätten, leichte Unfallschäden und Sie hätten Kenntnis von großen Unfallschäden.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
Peter24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen Betrag in Höhe von ca 6000 EUR, was heißt eigentlich schon genung,
muss da alles stehen was ich weiß oder kann ich etwas auslassen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sagen Sie mal wie würden Sie eigentlich reagieren, wenn ein Händler Ihnen etwas verharmlost oder verschweigt ??

Ich finde Ihr Verhalten ehrlich gesagt unseriös.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Aber er ist doch kein Händler, sondern ein braver Privatier! Und da darf man das...
Mal sehen, ob der Käufer das genauso sieht.
Gruß, W.H.

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