Hallo,
Tochter möchte Gebrauchtwagen von einem Händler kaufen.
Das Auto wird "im Kundenauftrag".verkauft.
Was gibt es zu beachten zwecks Garantie/Gewährleistung usw.?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Im Kundenauftrag
15. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 15. Mai 2014 | 19:21
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Im Kundenauftrag
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2014 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119416 Beiträge, 39725x hilfreich)
Gewährleistung kann wirksam ausgeschlossen werden.
Garantie kann man gewähren, muss es aber nicht. Garantiebedingungen genau durchlesen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 15. Mai 2014 | 22:23
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hi, HvS.
erst mal danke
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Und jetzt?
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