Im Kundenauftrag

15. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Im Kundenauftrag

Hallo,

Tochter möchte Gebrauchtwagen von einem Händler kaufen.

Das Auto wird "im Kundenauftrag".verkauft.

Was gibt es zu beachten zwecks Garantie/Gewährleistung usw.?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Gewährleistung kann wirksam ausgeschlossen werden.

Garantie kann man gewähren, muss es aber nicht. Garantiebedingungen genau durchlesen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hi, HvS.

erst mal danke

edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

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