Guten Tag,
da sich in meiner Gegend herumgesprochen hat, dass ich mein Auto verkaufen wollte, kam ein Nachbar auf mich zu und hat mir angeboten, mein Fahrzeug im Kundenauftrag zu verkaufen. Er ist wohlgemerkt Autohändler.
Da er aus der Nachbarschaft stammt und seine Verkaufsfläche sich ebenfalls hier befindet, willigte ich ohne weiteres ein. Wir haben nichts schriftlich festgehalten!
Es handelte sich um ein auf Rennsport getrimmtes Fahrzeug, was sich an den Normalverbraucher nur schwer verkaufen lässt. Umso erleichterter war ich, als eines Tages ein Interessent auftauchte, der den Wagen unbedingten haben wollte. Allerdings konnte er nichts zahlen und hat stattdessen seinen Pkw im Tausch angeboten. Das Fahrzeug war definitiv gleichwertig und leichter zu verkaufen.
Somit beschlossen der Händler und ich den Tausch einzugehen, erneut mündlich. Ob es einen Vertrag zwischen Händler und dem 'Käufer' gab, weiss ich nicht.
Der Händler offenbarte mir seinerseits Interesse an dem getauschten Fahrzeug und fragte, ob er ihn behalten könne. Er würde mir eine Summe für den Wagen bar auszahlen - jedoch nicht sofort; er müsse erst weitere Autos verkaufen und könne mir aus den Erlösen dann mein Geld auszahlen. Dies ist jetzt 2 Monate her und ich habe die Befürchtung, dass daraus nichts wird. Zwar stehen wir in Kontakt, jedoch werde ich immer nur weiter vertröstet.
Meine Frage also: da wir nichts schriftlich festgehalten haben, spricht das eher für ihn, oder für mich? Theoretisch habe ich dem Händler den Wagen ja nie 'verkauft' und am 'Verkauf' im Kundenauftrag war ich auch nicht beteiligt, könnte quasi auch gar nichts davon gewusst haben. Darf er das ohne meine Unterschrift? Komme ich irgendwie noch aus der Nummer raus?
Mir läuft es eiskalt den Rücken runter und mir wird schlecht wenn ich daran denke, dass mein Auto bzw. mein Geld auf so dreiste Art einfach verschwunden ist...
Vielen Dank und Grüße aus dem Ruhrgebiet
Im Kundenauftrag abgegeben - Auto weg?
20. Juni 2011
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Frage vom 20. Juni 2011 | 21:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Kundenauftrag abgegeben - Auto weg?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2011 | 11:34
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Naja, gibt es denn überhaupt Beweise für irgendwas? Zeugen? Wer hat die Papiere?
Ansonsten könnte ein Außenstehender ja nur sehen "du hast kein Auto mehr" (kann ja sonstwo sein) und "der Händler hat einen Wagen da stehen" (muß ja nicht zwingend deiner sein).
Also müßtest du dich selbst fragen: "Wie würde ich einen Richter davon überzeugen, daß das mein Auto ist?" Allenfalls doch durch die Aussage desjenigen, der sein Auto gegen deins getauscht hat.
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#2
Antwort vom 21. Juni 2011 | 12:11
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
"Wie würde ich einen Richter davon überzeugen, daß das mein Auto ist?"
Das müsste man hinkriegen, KV, Versicherungsunterlagen, Zulassungsstelle, zur Not Zeugen.
Der Händler muss auf jeden Fall Wertersatz leisten, das sollte man (notfalls) gerichtsfest hinkriegen.
Extrem schwierig wird es ohne irgedwelche schriftlichen Absprachen werden, einen angemessenen Preis zu erhalten.
Händler kalkulieren zu recht allein mit Fixkosten von um die 2000 EUR/Verkauf.
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