Renault bietet für den Renault Master E-Tech im Konfigurator die Option "V2L Inside: Stromversorgung für Aufbauten 3,5 kW" an, ohne diese näher zu beschreiben. Ein Blick in die Bedienungsanleitung verspricht scheinbar Klarheit:
https://www.user-manual.renault.com/de/content/renault-master-4-2/machen-sie-sich-mit-ihrem-fahrzeug-vertraut/elektrofahrzeug/Funktion
Hier wird unter V2L inside eine 230V Steckdose im Innenraum beschreiben. Mehr dazu findet sich hier:
https://www.user-manual.renault.com/de/content/renault-master-4-2/fuer-ihr-wohlbefinden/ausruestung-im-fahrgastraum/zubehoersteckdose#10002_XDD_016_1
Auch im Werbevideo wird die Steckdose gezeigt (ab 3:07):
https://www.youtube.com/watch?v=I1wXCj3QJ-M
Ich habe dieses Fahrzeug im Rahmen meiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH bei einem Autohaus bestellt. Das Fahrzeug wurde geliefert aber die Steckdosen waren nirgendwo zu finden. Auf Nachfrage kann das Autohaus nur die Auskunft geben, dass es sich lediglich um eine Schnittstelle handele. Es gibt Bemühungen mehr herauszufinden. Es wird sogar versucht einen Anbieter ausfindig zu machen, der die Steckdosen nachrüsten kann. Beides ohne Erfolg. Inzwischen antwortet das Autohaus nicht mehr auf E-Mails. Der Renault Kundendienst selbst leitet meine Anfrage lediglich an das Autohaus weiter.
Ich konnte inzwischen auf eigene Faust herausfinden, wo die Schnittstelle zu finden ist und wie die Steckdosen nachgerüstet werden können. Das ist allerdings mit erheblichem zeitlichen und damit kostenintensivem Aufwand verbunden. Ganz abgesehen von der zeitintensiven Recherche.
Meiner Meinung nach liegt hier eine Irreführung durch Renault vor. Ist meine Einschätzung richtig und welche Möglichkeiten habe ich gegen Renault vorzugehen?
-- Editiert von Moderator topic am 14. September 2026 14:00
-- Thema wurde verschoben am 14. September 2026 14:00
Irreführung bei den Ausstattungsmerkmalen beim Autokauf
Zitat :Ich habe dieses Fahrzeug im Rahmen meiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH bei einem Autohaus bestellt.
Nur um sicher zu gehen, die Sonderausstattung / Option V2li wurde bestellt und findet sich in der Auflistung / Bestellbestätigung wieder?
Nicht, dass man es nur bestellen wollte, oder zwar bestellt hat, die Sonderausstattung es aber nicht in die Bestellbestätigung geschafft hat...
Zitat :Auf Nachfrage kann das Autohaus nur die Auskunft geben, dass es sich lediglich um eine Schnittstelle handele.
Das kann durchaus sein, dass der letztendliche Ausbau/Einbau nicht werksseitig stattfindet, ist bei AHK ofmals ebenfalls so, dass betrifft aber das Vertragsverhältnis Renault - Händler.
Die physischen Steckdosen sind Bestandteil der Sonderausstattung.
Der erste Link des Benutzerhandbuchs ist da sehr eindeutig formuliert.
„Der Strom wird direkt aus der Antriebsbatterie bezogen und über die im Fahrzeug installierten 230-V-Steckdosen verteilt"
Da steht eben nicht, ...noch zu installierenden...
Zitat :...welche Möglichkeiten habe ich gegen Renault vorzugehen?
Sofern V2li bestellt wurde und in der AB zu finden ist, schriftliche Fristsetzung zur Nachrüstung der fehlenden Steckdosen und je nach Antwort und Handeln des Händlers nach Fristablauf zum Anwalt.
-- Editiert von User am 14. September 2026 11:25
Zitat :Ist meine Einschätzung richtig
Ja.
Zitat :welche Möglichkeiten habe ich gegen Renault vorzugehen?
Schlicht und einfach gar keine, diese Möglichkeit stünde nur Verbraucherschutzorganisationen und den Mitbewerbern zu.
Insofern wie von spatenklopper beschrieben vorgehen.
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Hallo,
der letzte Absatz von spatenklopper war ein bisschen missverständlich: Gefragt war ja nach Möglichkeiten gegen Renault, und da gibt es eben keine; mit Renault besteht auch gar kein Vertrag.
Ansprechpartner ist allein der Händler, er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug der Bestellung entspricht. Er wiederum kann sich vielleicht an Renault halten, aber ... sein Problem.
Übrigens ist das recht gut für dich, denn womöglich müsste man gegen Renault in Frankreich klagen.
Noch was Technisches: Ich würde mal recherchieren, ob es nicht möglich ist über die Ladebuchse eine Steckdose anzuschließen (nennt sich Vehicle-to-Load). Das könnte dann ganz ohne Zeitaufwand realisiert werden.
Ist aber natürlich keine Steckdose im Innenraum, daher je nach Einsatzzweck tauglich oder untauglich.
Stefan
Das Ausstattungsmerkmal stand auf der Rechnung und wurde bezahlt.
Die "Schnittstelle" ist tatsächlich vorhanden. Inzwischen ist es mir auch gelungen, sie zu nutzen. Um die notwendigen Informationen zu bekommen, habe ich mich bei Renault als Aufbauhersteller registriert :-). Das Ganze hat aber sehr viel Zeit für Recherche und Umsetzung gekostet. Alleine die Tatsache, dass es sogenannte "Aufbauhersteller" gibt, wurde mir an keiner Stelle mitgeteilt.
Die Frage wäre ja, inwieweit der Händler dafür verantwortlich ist, dass Renault Falschangaben macht, oder?
Zitat :Die Frage wäre ja, inwieweit der Händler dafür verantwortlich ist, dass Renault Falschangaben macht, oder?
Es ist vermutlich schlicht so, dass der letztendliche Einbau der Steckdosen nicht werksseitig, sondern normalerweise beim Händler vor Übergabe erfolgt (erfolgen sollte).
Wie bereits geschrieben, ist das bei Anhängerkupplungen mittlerweile bei vielen Herstellern Standard.
Es gibt keine Falschangaben seitens Renault, maximal eine mangelhafte Kommunikation zwischen Renault und Händler, oder auf Händlerseite schlicht Unwissen oder Inkompetenz.
Zitat :Das Ausstattungsmerkmal stand auf der Rechnung und wurde bezahlt.
Das ist die Grundlage für Deine Forderung.
Also ->
Zitat :schriftliche Fristsetzung* zur Nachrüstung der fehlenden Steckdosen und je nach Antwort und Handeln des Händlers nach Fristablauf zum Anwalt.
* Alles an den Händler gerichtet.
Und ->
sei mit sowas bitte vorsichtig, oder lass es bleiben.Zitat :Die "Schnittstelle" ist tatsächlich vorhanden. Inzwischen ist es mir auch gelungen, sie zu nutzen.
Denn auch da ist Renault recht eindeutig, die Nutzung erfolgt über die im Fahrzeug installierten 230-V-Steckdosen. Eine Nutzung ohne entsprechende Steckdosen ist damit schlicht eine Nutzung außerhalb der Spezifikation.
Wenn Du mit irgendwelchen Basteleien da rumwerkelst und je nach dem wie Du die Nutzung bewerkstelligt hast, kannst Du Deine, als Gewerbetreibender eh schon beschränkten Rechte, schneller verlieren, als Du sie recherchieren kannst.
-- Editiert von User am 16. September 2026 10:15
Hallo,
man merkt, dass du dich in erster Linie über Renault aufregst (durchaus verständlich), und den Händler sogar in Schutz nimmst. Aber so läuft das eben nicht, dein Vertragspartner ist der Händler.
Wenn du als Händler fragen würdest wäre es richtig, Renault muss dir das zugesicherte auch liefern bzw. einbauen.Zitat:Die Frage wäre ja, inwieweit der Händler dafür verantwortlich ist, dass Renault Falschangaben macht, oder?
Als Endkunde ist aber dein Verkäufer verantwortlich, sein Problem wenn er sich auf - falsche - Angaben seines Lieferanten/des Herstellers verlässt.
Tut mir Leid, aber das war dann dein Privatvergnügen (wie man so schön sagt).Zitat:Das Ganze hat aber sehr viel Zeit für Recherche und Umsetzung gekostet.
Diesen Aufwand kannst du allenfalls aus Kulanz ersetzt bekommen. Manchmal klappt es, dass man sich bei dem Händler beschwert, und im Gegenzug bekommt man irgendetwas als Wiedergutmachung (die nächste Inspektion zum halben Preis, gratis Fußmatten etc.).
Du kannst dich aber natürlich auch direkt an Renault wenden, vielleicht rücken die ja doch ein Werbegeschenk raus (etwa einen Adapter, um wie von mir oben schon erwähnt einen Schukostecker direkt an den Ladeanschluss anzuschließen).
Stefan
Zitat :Die Frage wäre ja, inwieweit der Händler dafür verantwortlich ist, dass Renault Falschangaben macht, oder?
Der Händler ist in der Regel auch für Aussagen des Hersteller verantwortlich. Hier sowieso, da er die Ausstattung ja verkauft hat.
Zitat :Wie bereits geschrieben, ist das bei Anhängerkupplungen mittlerweile bei vielen Herstellern Standard.
Kann sein, aber doch ein ganz anderes Thema...
Zitat :Kann sein, aber doch ein ganz anderes Thema...
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass Renault selbst vermutlich nichts "falsch" gemacht hat, da eben ein Großteil der Sonderausstattungen insbesondere an Aufbauten nicht werksseitig erfolgen.
Völlig richtig ist aber auch, dass so etwas nichts daran ändert, dass der Händler liefern muss.
Zitat :Meiner Meinung nach liegt hier eine Irreführung durch Renault vor. Ist meine Einschätzung richtig
Wenn die Angaben über Warenmerkmale zwar korrekt sind, aber geeignet, unrichtige Vorstellungen zu erwecken, dann haben Käufer keinen einklagbaren Anspruch darauf, gemäß ihrer täuschungsbedingt erregten Fehlvorstellungen beliefert zu werden. Die Werbung mit irreführenden Angaben ist dann "nur" wettbewerbswidrig, begründet aber keine Ansprüche irregeleiteter Käufer.
Aber: Händler haften für fehlende Warenmerkmale nach den Vorschriften zur Mängelhaftung, die Käufer berechtigterweise aufgrund öffentlicher (Werbe-)Aussagen von Händler oder Hersteller erwarten durften:
§ 434 BGB
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den ... objektiven Anforderungen ... entspricht.
Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
a) der Art der Sache und
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden (...).
----> Wenn bei gleichartigen Fahrzeugen das Vorhandensein von Steckdosen üblich ist, und wenn dies nach Art der Sache auch erwartet werden kann und zudem aufgrund öffentlicher (Hersteller-)Werbung, dann entspricht das steckdosenlos gelieferte Fahrzeug nicht den"objektiven Anforderungen" und ist damit mangelhaft.
RK
Sehr schön, geschwollen und aufgebläht niedergeschrieben, was hier seit gut 2 Wochen bereits leicht verständlich nachzulesen ist.
Glückwunsch.
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