Hallo,
habe mein altes Auto verkauft ( 6 Monate her ). Der Wagen hatte einen "Unfall" der repariert wurde. Im Prinzip ist gar nichts passiert. Beim ausparken ist mir ganz leicht einer vorne drauf gefahren und die Versicherung regelte alles. Es wurde lediglich eine neue Frontschürze eingebaut ( Originalteile vom Händler ). Sonst war nichts weiter am Auto. Das alles kostete inkl. Einbau gerade mal 890 Euro.
Der Käufer war nun bei der Inspektion und im System des Händlers ist der Einbau der neuen Frontschürze vermerkt gewesen ( als Unfallschaden ).
Der Käufer fühlt sich nun verarscht und möchte Schadenersatz haben. Notfalls will er mich verklagen.
Kommt er damit durch ? Oder ist das eine Bagatelle ?
Ist das schon Unfall verschwiegen ?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hast Du "unfallfrei" beim Verkauf zugesichert?ZitatKommt er damit durch ? :
Ein Bagatellschaden war das garantiert nicht.ZitatOder ist das eine Bagatelle ? :
Ja, wurde als unfallfrei verkauft.
An dem Auto ist nichts passiert. Es war lediglich die Frontschürze verbeult und verkratzt. Diese wurde komplett ausgetauscht. Reine Materialkosten von 600 Euro.
Also in meinem Augen kein wirklicher Unfall
-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 10:41
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ZitatAlso in meinem Augen kein wirklicher Unfall :
Was wäre denn in deinen Augen in wirklicher Unfall?
Es wurde ein Teil des Autos beschädigt und ausgetauscht. Das ist ein Unfall. (wie würdest du für dich einschätzen, wenn dir der Verkäufer verschweigt, dass ein Außenspiegel, eine Stoßstange oder was auch immer ausgetauscht wurde, weil da jemand dagegengefahren ist? Ein Unfallschaden fängt doch nicht erst da an wo Blech eingedrückt wurde)
Würdest du auch nicht angeben, dass ein Auto einen Austauschmotor hat. Spielt ja schließlich keine Rolle, da der ja gut funktioniert.
Dann hast DU jetzt das Problem.ZitatJa, wurde als unfallfrei verkauft. :
Ein Unfall ist in meinen Augen schon ein Schaden bei dem lackiert werden muss oder ein bestimmter Betrag an Schaden entsteht.
In meinem Fall wurde ja ein Originalteil mit original Lackierung verbaut. Ein 1 zu 1 Tausch. Kein lackieren, oder Teile richten/schweißen oder was auch immer. Das ist kein Unfall. Könnte im Prinzip auch Tuning sein indem man einen Spoiler verbaut.
ZitatEin 1 zu 1 Tausch. Kein lackieren, oder Teile richten/schweißen oder was auch immer. Das ist kein Unfall. :
Nach der Definition wäre auch der Tausch einer Motorhaube oder einer Tür (nach einem Unfall) kein Unfall. Schließlich wurde ja ohne Lackierung o.ä. ein 1:1 Tausch vorgenommen. Sieht man aber immer daran, dass es Abweichungen in den "Einbauabständen" gibt.
Ist denn der Austausch über die Versicherung gelaufen? Und was hast du da angegeben ,wenn es für dich kein Unfall war?
Knackpunkt hier ist doch, ob es noch ein Bagatellschaden ist oder nicht.
Darüber könnte man wohl trefflich streiten, IMO sehe ich aber auch die Grenze überschritten.
Es gibt da eine ganze Reihe von Urteilen, je nach Alter des Autos und Art des Schadens mit unterschiedlichen Ergebnissen.
Wie viel fordert der Käufer denn?
Je nach Höhe solltest Du abwägen, ob es Dir das Prozessrisiko wert ist. Wie gesagt IMO mit den schlechteren Karten für Dich.
Der Wagen war 5 Jahre alt. Neuer TÜV gehabt. VK Preis 18500 Euro.
Bei der Versicherung wurde Ausparkschaden angegeben was die andere Versicherung auch bezahlt hat ( Verursacher hat es zugegeben ).
Der Käufer möchte nun eine "Wertminderung" von 3000 Euro haben da er sich dann nicht für meinen Wagen entschieden hätte, sondern für einen anderen ( was ja nicht nachweisbar ist ? )
ZitatDer Käufer möchte nun eine "Wertminderung" von 3000 Euro :
Das ist IMO jenseits von Gut und Böse, jedenfalls weit entfernt von den Abschlägen, die in so einem Fall bei den gängigen Ankaufsportalen gemacht werden.
Wäre ich an Deiner Stelle würde ich bei dem Schaden einen niedrigen dreistelligen Betrag anbieten. Nimmt der Käufer dieses Angebot nicht an dürfte er ruhig den Klageweg beschreiten.
Man sieht keinen Farbunterschied. Es wurde ein neues Teil mit derselben Farbe/Lackierung bestellt und eingebaut. Da es ein dunkler Grauton war, sah man keinen Unterschied.
@Garfield73
So werde ich es machen. Sind 400 Euro OK ?
ZitatAn dem Auto ist nichts passiert :
ZitatEs war lediglich die Frontschürze verbeult und verkratzt. :
Finde den Widerspruch...
Zitatwas ja nicht nachweisbar ist :
Auch diese überaus optimistische Theorie kann sichnals falsch erweisen.
ZitatDer Käufer möchte nun eine "Wertminderung" von 3000 Euro haben da er sich dann nicht für meinen Wagen entschieden hätte :
Das einenhat mitndem anderen nichts zu tun.
Wenn er mit der Wertminderung zufrieden ist, ok.
Fraglich wie er diese Wertminderung ermittelt hat.
ZitatSind 400 Euro OK ? :
Und diesen Betrag hat wer konkret mit welcher fachlichen Kompetenz ermittelt? Werkstatt, Schverständiger, ...?
Der Wagen hatte einen Unfall und ein Bagatellschaden ist das sicherlich auch nicht mehr. 3000€ Wertminderung sind völlig überzogen. Die genannten 400€ halte ich persönlich, auf das geschilderte Schadensbild bezogen, für völlig in Ordnung.
Die 400€ unbedingt nachweislich anbieten, also nicht einfach nur mündlich!
Wenn man glaubt, 400 Euro würden ausreichen, um einen Käufer von einem 18.500 Euro teuren Auto bei einem arglistig verschwiegenen Unfallschaden zu beschwichtigen ... glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Ich sehe hier sogar den Straftatbestand des Betrugs erfüllt.
Nö, kein Vorsatz also auch kein Betrug.
Für mich klingt das stark nach Vorsatz:ZitatNö, kein Vorsatz also auch kein Betrug. :
ZitatEs wurde lediglich eine neue Frontschürze eingebaut ( Originalteile vom Händler ). :
ZitatJa, wurde als unfallfrei verkauft. An dem Auto ist nichts passiert. :
ich würde mit dem VK telefonieren und das Problem erklären. Ihm auch Mitteilen, dass 3000.- absolut fehl ist. Vielleich einigt man sich auf 500.-
Seine Antwort, dass er beim Wissen des Schadens den Wagen nie gekauft hätte ist auch unglaubwürdig.
Vorsätzlich den Schaden verschwiegen, ja. Hat aber nix mit Betrug zu tun. Betrug kann nur begangen werden wenn dieser vorsätzlich begangen wird. Es reicht nicht, dass vorsätzlich irgendetwas nicht erwähnt weil man selbst der Meinung war, dass es irrelevant sei. Da sich der Fragesteller darüber also überhaupt nicht klar war kann er auch keinen Betrug begangen haben.ZitatFür mich klingt das stark nach Vorsatz: :
ZitatSind 400 Euro OK ? :
Bei einem Schaden in Höhe von 890€ halte ich das Angebot von 400€ für sehr großzügig.
Tatsächlich würde ich die Wertminderung grob bei 200€ schätzen.
Zur Selbstberechnung und als Argumentationshilfe gegenüber dem Käufer kann man sich das auch hier
https://089-kfz-gutachten-muenchen.de/merkantile-wertminderung/wertminderungsrechner/
selbst ausrechnen.
ZitatTatsächlich würde ich die Wertminderung grob bei 200€ schätzen. :
Und selbst das ist schon viel. Unter anderem das AG Rosenheim hat bei einem Tausch der Frontschürze (Stoßstange) nach einem Sachverständigengutachten die Wertminderung auf exakt 0 gesetzt.
(Aktenzeichen AG Rosenheim 15 C 1445/14).
Ansonsten gehen viele Gerichte auch davon aus, dass es bei Bagetellschäden keine Wertminderung gibt -> Bagatellschaden nach Ruhkopf/Sahm (und anderen) ist wenn die Reparturkosten < 10% des ehemaligen Neupreises sind.
Zitat-> Bagatellschaden nach Ruhkopf/Sahm (und anderen) ist wenn die Reparturkosten < 10% des ehemaligen Neupreises sind. :
Hüstel............... z.B. 30.000€ können also ein Bagatellschaden sein.....
Da gibt es ganz andere richterliche Meinungen:
https://kanzlei-voigt.de/stichworte/unfallschadenregulierung/bagatellschadengrenze/
ZitatDa gibt es ganz andere richterliche Meinungen: :
Ich bezog mich da auf das Urteil vom LG Dortmund 15 S 225/02... wobei ich das schon kritisch sehen, dass die einen Schaden an tragenden Teilen als Bagatellschaden eingestuft haben....
Aber wie war da gleich der Spruch... Ein Problem, Zwei Juristen, Drei Meinungen ...
Ich halte mich da lieber an das Urteil des BHG.
Bei diesem Urteil geht es um den Zeitwert, nicht um den Neupreis.ZitatIch bezog mich da auf das Urteil vom LG Dortmund 15 S 225/02 :
-- Editiert von User am 5. Dezember 2022 15:40
ZitatBei diesem Urteil geht es um den Zeitwert, nicht um den Neupreis. :
Bagatellschadengrenze (laut Ruhkopf/Sahm): RK / NP Bagatellschaden (RK = Reparaturkosten, NP = Neupreis)
Beim Minderwert kommt dann erst der Zeitwert zum tragen... aber kann auch sein, dass mein Wissensstand überholt ist und die Gerichte jetzt andere Sachverständigentabellen anwenden....
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