Ist der Händler im Recht?

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
anna222
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Ist der Händler im Recht?

Ich habe vor kurzem einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Weil ich auf Nummer Sicher gehen wollte, habe ich den Wagen vor dem Kauf von einer seriösen und unabhängigen Institution durchchecken lassen. Er wurde für gut befunden und ich habe ihn, nachdem er dann noch neuen TÜV bekam, gekauft.
Aus Krankheitsgründen konnte ich den Wagen erst nach 4 Wochen anmelden. Nachdem ich ihn angemeldet hatte, stellte sich schon nach der ersten Fahrt heraus, dass der Wagen ungewöhnlich viel und dunkel aus dem Auspuff qualmt. Ich fuhr zu meiner Werkstatt, die mir einen kaputte Ventilschaftdichtung diagnostiziert hat. Ich informierte den Autohändler, der den Defekt noch von seiner eigenen Werkstatt bestätigen lassen wollte. Dies tat er und auch seine Werkstatt bestätigte den Verdacht. Da es sich bei dem Teil wohl um ein Verschleißteil handeln würde, und Verschleißteile nicht in der 6-monatigen Garantie bzw. Gewährleistung enthalten wäre, wäre er nur bereit, aus reiner Kulanz die Hälfte der Reparaturkosten zu tragen.
Nun meine Frage: Ist er damit im Recht?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ventilschaftdichtungen sind (wie eigentlich alles am Auto) Verschleißteile.Die Ventilschaftdichtungen sind bestimmten mechanischen Belastungen ausgesetzt und werden zusätzlich thermisch belastet. Die Folge der thermischen Belastung ist, dass diese Gummidichtungen langsam aushärten und undicht werden....

So gesehen muss das per sé nicht unbedingt ein Sachmangel sein. Kann aber, wenn die Dichtungen an einem 6 Monate alten Auto bei KM-Stand 2000 aufgeben ;)

Die Frage ist, was für ein Auto ist das, vor allem, welche Laufleistung hat es und welches Baujahr ist es?

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"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von anna222):
und Verschleißteile nicht in der 6-monatigen Garantie bzw. Gewährleistung enthalten wäre

Wenn man mal davon absieht das es Gewährleistung seit über 15 Jahren nicht mehr gibt:
Das würde sehr wohl unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen, denn die Eigenschaft „Verschleißteil" verhindert das nicht. Das gekaufte hat übrigens die Eigenschaft zu 100% aus Verschleißteilen zu bestehen – einzig die Dauer bis der Zeitpunkt des Verschleiß eintritt unterscheidet sich.

Bedeutet das es normaler Verschleiß wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen – daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.
Also gibt es einen Beweis oder nur die Behauptung?


Wenn es normaler Verschleiß wäre, dann würde man auf den Kosten sitzen bleiben.
Nachbessern muss der Verkäufer auch nur mit einem Gebrauchtteil gleicher Art und Güte.
Wenn für 50% der Kosten jedoch ein Neuteil eingebaut würde, kann das für beide Seiten ein vorteilhaftere Variante sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn der Wagen, trotz der etwas undichten Ventilschäfte, die AU bestanden hat, dann gibt es hier keinen Sachmangel. Man hat dann einen Wagen mit dieser Eigenschaft gekauft. Ein Verbrauch von 1 Liter Öl pro 1000km wird von den Automobilherstellern noch als unbedenklich eingestuft.
Schlechte Aussichten sich hier auf die Sachmängelhaftung zu berufen.

Zitat (von anna222):
wäre er nur bereit, aus reiner Kulanz die Hälfte der Reparaturkosten zu tragen.
Nimm dieses Angebot an!!! Es sei denn natürlich, der Wagen hat erst 1000km gelaufen, ist 2 Monate alt und hat dementsprechend viel Geld gekostet.
Bei einem Gebrauchtwagen über 100.000km bist du mit dem Angebot sehr sehr gut bedient. Dazwischen gibt es aber noch verschiedene Grauzonen.

-- Editiert von -Laie- am 05.07.2018 14:35

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn der Wagen, trotz der etwas undichten Ventilschäfte, die AU bestanden hat, dann gibt es hier keinen Sachmangel.

Doch, den gibt es ganz offensichtlich.

Und die bestandene AU ist nur der Beweis das der Mangel nicht offensichtlich war. Sie ist weder Beweis, noch Indiz das der Mangel nicht bereits latent vorhanden war.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die Frage ist, was für ein Auto ist das, vor allem, welche Laufleistung hat es und welches Baujahr ist es?

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"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sie ist weder Beweis, noch Indiz das der Mangel nicht bereits latent vorhanden war.
Welcher Mangel soll hier denn überhaupt vorliegen? Ventilschaftdichtungen sind IMMER ein klein wenig undicht. So lange AU bestanden wird und der Ölverbrauch nicht über dem liegt was der Hersteller angibt, gibt es auch keinen Mangel.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welcher Mangel soll hier denn überhaupt vorliegen?

Nun, wenn man das
Zitat (von anna222):
dass der Wagen ungewöhnlich viel und dunkel aus dem Auspuff qualmt.

als "normal" betrachtet dann wohl keiner.



Zitat (von -Laie-):
So lange AU bestanden wird und der Ölverbrauch nicht über dem liegt was der Hersteller angibt, gibt es auch keinen Mangel.

Klar und der bestandene TÜV schließt auch jeden anderen Mangel aus ...

Wie kommt man auf die abenteuerliche Idee, das bestandenen AU die Beweislastregelungen des BGB aushebeln würde? Zumal die betroffenen Teile dabei gar nicht untersucht wurden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
als "normal" betrachtet dann wohl keiner.
Genau. So lange das im Rahmen dessen liegt was der Hersteller als normal angibt, gibt es keinen Sachmangel.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man auf die abenteuerliche Idee, das bestandenen AU die Beweislastregelungen des BGB aushebeln würde?
Hab ich nirgendwo behauptet!

Zitat (von Harry van Sell):
Zumal die betroffenen Teile dabei gar nicht untersucht wurden.
Aber natürlich wird das dabei untersucht! Wenn zu viel Öl im Abgas ist, besteht man keine AU. Solange also wenig genug Öl durch die Schaftdichtungen durchdringt, dass die AU nicht gefährdet ist => kein Sachmangel

Der Motor scheint momentan ja völlig normal zu funktionieren.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
als "normal" betrachtet dann wohl keiner.
Genau. So lange das im Rahmen dessen liegt was der Hersteller als normal angibt, gibt es keinen Sachmangel.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man auf die abenteuerliche Idee, das bestandenen AU die Beweislastregelungen des BGB aushebeln würde?
Hab ich nirgendwo behauptet!

Zitat (von Harry van Sell):
Zumal die betroffenen Teile dabei gar nicht untersucht wurden.
Aber natürlich wird das dabei untersucht! Wenn zu viel Öl im Abgas ist, besteht man keine AU. Solange also wenig genug Öl durch die Schaftdichtungen durchdringt, dass die AU nicht gefährdet ist => kein Sachmangel

Der Motor scheint momentan ja völlig normal zu funktionieren. Wir halten also mal fest:
- AU wurde bestanden
- Motor läuft ganz normal
- Ölverbrauch im erlaubten Bereich?

Falls ja: Wo also liegt hier dann ein SACHmangel vor?

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Wird für die AU wieder per Sonde gemessen?

Meine letzte AU (2016) bestand nur aus Anschluss des Diagnosegerätes an die OBD.

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#11
 Von 
anna222
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Wagen ist 10 Jahre alt und hat 90.000 gelaufen.
Meine Werkstatt sagte, es können die Ventilschaftdichtungen sein (Reparaturkosten um die 500€ ) oder aber die Kolbenringe (Reparaturkosten 1500 € ). In beiden Fällen war der Schaden schon beim Kauf vorhanden, da soetwas nicht von heute auf morgen auftritt sondern ein schleichender Prozess ist.
TÜV und AU hat der Wagen zwar bestanden, aber er verbrennt so viel Öl, dass es nicht im erlaubten Bereich ist.
Meine Werkstatt „darf" die Ventilschaftdichtungen laut Verkäufer nicht tauschen, da er sich sonst weigert, nochmal irgendwas an dem Wagen vorzunehmen. Von ihm bzw. seiner Werkstatt bekomme ich jedoch keinen Termin, werde seit Wochen nur vertröstet.

Hat jemand einen Rat, was ich machen kann?
Die Ventilschaftdichtungen müssen ja getauscht werden, damit ich schauen kann, ob das Problem damit behoben ist, oder es doch an den Kolbenringen liegt.

Danke im Voraus!


-- Editiert von anna222 am 19.07.2018 08:15

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von anna222):
In beiden Fällen war der Schaden schon beim Kauf vorhanden,

Und das hat jetzt wer genau mit welcher Qualifikation festgestellt?



Zitat (von anna222):
TÜV und AU hat der Wagen zwar bestanden, aber er verbrennt so viel Öl, dass es nicht im erlaubten Bereich ist.

Ist jetzt mal ein Indiz dafür, das der Mangel in der Ausprägung zu dem Zeitpunkt noch nicht bestanden hat.


Ist aber beides egal, wegen der Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate.



Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (diese genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfpllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von anna222):
Der Wagen ist 10 Jahre alt und hat 90.000 gelaufen.



Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn genau?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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