Käufer will Auto zurückgeben

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jenjomax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Auto zurückgeben

Ich habe da ein Problem. Habe vor einigen Tagen ein Wohnmobil verkauft.Habe dazu den DA-KFZ-Kaufvertrag genutzt. Folgender Text steht schon im Kaufvertrag. Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche
aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen,
sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus
Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Zusätzlich habe ich noch im kaufvertag geschrieben, ohne Gewährleistung als bastlerfahrzeug.

Der Käufer hat das Fahrzeug einfach auf unseren Hof abgestellt und alle Papiere, Schlüssel hinterlassen. Droht aber nun mit einem anwalt, wenn wir es nicht zurücknehmen.
Grund: Er kommt angeblich nicht durch den TÜV und das Fahrzeug hat versteckte Mängel.
Wie soll man sich da verhalten?

Problem nach Autokauf?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Auffordern umgehend abzuholen und Rechnung über die Standgebühren schreiben.

Schönen Abend noch.

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Absolut richtig. Vorausgesetzt, Sie sind Privatperson.

-----------------
" --- OO ---"

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

es ist davon abhängig, um welche Mängel es sich handelt und ob Mängel z.B. arglistig verschwiegen wurden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#4
 Von 
Jenjomax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte auch im Kaufvertrag reingeschrieben, ohne TÜV, ohne Gewährleistung, als Bastlerfahrzeug.Wir hatten das Fahrzeug im Sommer lackiert und nun denkt der Käufer wohl das wir das absichtlich genacht haben um irgendwelche Mängel zu vertuschen.

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#5
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> es sei denn das Gelände ist für die öffentlichkeit zugängig,

Wenn es das nicht wäre, wie hätte er es dann auf den Hof stellen können? Mit einem Kran?

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#7
 Von 
Jenjomax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für die vielen Antworten.
Ich bin kein Händler sondern Privatperson. Unser Grundstück liegt an einer Nebenstraße und das Tor steht tagsüber meistens offen. Habe den Käufer angerufen, aber er hat mich kaum zu Wort kommen lassen. Er will mich jetzt verklagen wegen Fahrlässigkeit usw. Welche Frist kann ich ihm nun setzen um das Fahrzeug abzuholen? 14 Tage? Und wie gehts dann weiter, wenn er das Fahrzeug nicht abholt? Es kann ja nun nicht ewig auf meinem Grundstück stehn bleiben.Nun habe ich das Auto, KFZ Brief und Zulassung. Kann man das fahrzeug nach einer Frist dann weiterverkaufen? Ich werde ihm nun erst einmal eine Frist setzen, schriflich per Einschreiben und dann weitersehen, falls ein Brief von seinem Anwalt kommt. Oder was meint Ihr dazu?

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#8
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Sagen Sie doch einfach das er es Ihnen geschenkt hat, Sie haben ja auch die Papiere :grins:

Ne, im Ernst: Was soll denn da alles kaputt sein das er es einfach so wieder abstellt. Die Lackierung kann ja keinen Ausschlag an der Sicherheit haben, oder?

Oder haben Sie damit einen >Alufraß< (Löcher im Blech)überstrichen?

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#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

>>Zusätzlich habe ich noch im kaufvertag geschrieben, ohne Gewährleistung als bastlerfahrzeug.<<

Ich hoffe jetzt nur, dass du nicht dazu gesagt hast: "Das muessen wir nur wegen diesem neuen EU-Gesetz so rein schreiben, um die Gewaehrleistung als Privatverkaeufer ausschliessen zu koennen. Nimm das mal nicht so ernst. Mit der Karre kommst du locker noch 5 x um den Globus und durch durch den TÜV sowieso."

Nur mal so ein Gedanke.

Gruss
CAM

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#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zur Beurteilung könnten ein paar Angaben helfen, zum Beispiel der Typ des Fahrzeugs, Alter und Laufleistung, Kaufpreis. Und welche Mängel der Käufer reklamiert hat.

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#11
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Noch mal beiläufig... Es gibt kein neues EU Gesetz an was man sich halten müsste. Es gilt ausschließlich deutsches Recht und hier in dem Fall das überarbeitete Gewährleistungsrecht ( nach EU Richtlinien ).

Hier ganz einfach. Das Fahrzeug sicher abstellen und Standgebühren verlangen. Umgehend per Einschreiben die Abholung des Fahrzeuges verlangen und auf die anfallenden Standgebühren verweisen. Und zwar saftige. 15 Euro am Tag machen auf 20 Tage auch schon mal eben 300 Euro. Den Betrag dem Käufer in Rechnung stellen und gegebenenfalls nach einer gewissen Zeit das Fahrzeug verwerten. Natürlich erst wenn alles auch rechtlich über die Bühne gegangen ist.

Die Beschreibung im kaufvertrag sollte ausreichen um vollständig aus der Haftung entlassen zu sein...

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#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Wie auch immer, das Fahrzeug abschleppen lassen verursacht erstmal Kosten. Und zwar auf die eigene Tasche.

Außer man ruft die Polizei und lässt von denen abschleppen. Die wenden sich dann nämlich an den eingetragenen Halter. Und da hier wohl eher ein abgemeldetes Fahrzeug zur Debatte stehen dürfte an den Eigentümer. Und das ist nunmal der Käufer.

Standgebühren hin oder her, die Sache bleibt die, dass ich als Verkäufer das Fahrzeug unter diesen Umständen auch keinesfalls zurücknehmen würde. Und da der Käufer sicher nicht Geld U N D Fahrzeug einbüßen wollen wird, wird er die Kiste wohl bald holen. Oder aber es kommt ein Brief seines Anwaltes, dem man das dann auch schön darlegen kann und zur Abholung gegen Standgebühr auffordern kann. Natürlich ohne für eventuelle Schäden zu haften.

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#15
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#16
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

7,50 Euro pro Tag werden durchaus anerkannt, wenn ein Fahrzeug draussen steht.

Fordern Sie den Kerl umgehend zur Abholung auf, weisen Sie auf die entstehenden Kosten hin und weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass Sie jedwede Obhutspflicht verweigern, da hier keine Pflicht dazu besteht. Schliesslich steht der Wagen gegen Ihren Willen wieder auf Ihrem Hof.

-----------------
" --- OO ---"

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#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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#19
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Würde das Ding durch die Polizei abschleppen lassen. Das Ding ist vom Hof und um den Ärger muss sich der Käufer kümmern.

Warum nicht einfach mal die Polizei anrufen und nachfragen? Kostet wenige Cent und bringt Gewissheit... Oder?

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#20
 Von 
Jenjomax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. Der Käufer hat sich bis heute nicht gemeldet und Fahrzeug steht immernoch (störend) auf unseren Hof. Ich werde den Käufer auf keinen Fall das Geld wiedergeben, da bin ich mir keiner schuld bewußt, Hatten alles vorher besprochen, Preis wurde aUCH NOCH GEDRÜCKT: Nun warte ich auf den Brief vom Anwalt.
Das Fahrzeug habe ich abgemeldet. Wer ist denn nun der Halter?

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#21
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Rein rechtlich bei einem abgemeldeten Fahrzeug wohl der Eigentümer...

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