KFZ Brief futsch!

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
was solls
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 10x hilfreich)
KFZ Brief futsch!

Hallo,

wollte ein Fahrzeug kaufen beim Händler und morgen Anmelden bei der Zulassungsstelle.
Folgendes der Händler hat nur den Fahrzeugschein, das Fahrzeug ist bereits abgemeldet.

Den Brief vom Auto hat er nicht!, da der Vorbesitzer unbekannt verzogen ist, und wir nicht mehr an den Brief kommen, was oder wie muss ich da machen, um das Fahrzeug trotzdem anzumelden?

Gruß

was solls

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-- Editiert was solls am 11.01.2012 20:29

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das Fahrzeug nicht kaufen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Der Händler soll sich die Papiere besorgen.
DANN kaufst du den Wagen nachdem diese Papiere auf Echtheit überprüft wurden.

Ein fehlender Brief ist immer ein Alarmsignal.
Und ein guter Grund den Wagen nicht zu kaufen - egal von wem!





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Dann sollte der Händler bei der Zulassungsstelle den
Brief "aufbieten" lassen. Der wird dann für ungültig erklärt, und ein neuer Brief wird ausgestellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Dann sollte der Händler bei der Zulassungsstelle den
Brief "aufbieten" lassen. Der wird dann für ungültig erklärt, und ein neuer Brief wird ausgestellt.


Eher der "Eigentümer" des Fahrzeugs !!!

Kein Händler kauf einen Wagen ohne Briefs an. Brief liegen gerne mal bei Banken die den Wagen finanziert haben.

Finger weg, bis der Händler das organisiert hat und alle Papier hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
was solls
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Eher der "Eigentümer" des Fahrzeugs !!!


Hallo, ist der Eigentümer nicht der Käufer des Fahrzeuges laut Kaufvertrag?

Oder ist der Eigentümer derjenige der den Brief hat?

Da der Verkäufer verzogen ist, und nicht auffindbar,kann der Händler nicht mehr im Besitz des Briefes kommen. Der Händler hat sein Laden bei uns auf der Strasse, eigentlich vertraue ich ihm!


Gruß

was solls

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Oder ist der Eigentümer derjenige der den Brief hat?


Nicht wirklich, nur ist der Brief der Nachweis dafür.

quote:

Da der Verkäufer verzogen ist, und nicht auffindbar,


Beim Meldeamt gibt die Adresse

quote:
Der Händler hat sein Laden bei uns auf der Strasse, eigentlich vertraue ich ihm!

Bringt aber nichts ein, ohne Brief keine Zulassung, und den Brief kann der Eigentümer beantragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Nein, du irrst der Brief stellt ausdrücklich KEINEN Eigentumsnachweis dar.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ptheis
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 28x hilfreich)

Eidesstattliche Versicherung des Kfz.-Händlers bei der Zulassungstelle abgeben, dass der alte Fahrzeugbrief in Verlust geraten ist und die Ausstellung eines neuen beantragen. Aber Vorsicht falsche Angaben sind strafbar!

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"PT"

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