KFZ Kauf Rücktritt des Käufers möglich

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kibitzel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Kauf Rücktritt des Käufers möglich

Ich habe online ein KFZ verkauft.
Es meldete sich ein Herr mittleren Alters mit starkem Kaufinteresse. Der Mann musste aber relativ weit fahren um das Fahrzeug abholen zu können.
Wir vereinbarten den Kauf per Mail. Obwohl das Fahrzeug noch TÜV hatte, verlangte der Käufer, das eine neue Prüfung vom TÜV gemacht wird und damit wieder 2 Jahre Zeit bis zur nächsten Prüfung bleiben.
Das Geld dafür und für eine kleine Reparatur habe ich ausgelegt.

Er leistete sofort eine Anzahlung über einen Online-Bezahldienst und bestätigte den Kauf per eMail.

Kaufpreis 2000 Euro
Geleistete Anzahlung 300 Euro

Nach 2 Wochen kam er dann zum Abholen vorbei, fing an zu meckern und fuhr wieder ohne das Fahrzeug mitzunehmen.

Danach verlangte er die Anzahlung zurück und beruft sich dabei auf sein 14-tägiges Rücktruttsrecht im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz da er ja schließlich das KFZ im Internet gekauft habe.

Ich habe angeboten einen Teil der Anzahlung zu erstatten aber nicht alles, da mir Kosten entstanden sind.

Jetzt will er klagen.

Wie sieht es in soeinem Fall rechtlich aus?
Hat das Aussicht auf Erfolg?

Käufer und Verkäufer sind Privatpersonen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Kibitzel):
und beruft sich dabei auf sein 14-tägiges Rücktruttsrecht im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz da er ja schließlich das KFZ im Internet gekauft habe.



Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden,

https://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/FernAbsG.htm


Ich würde ihn schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung auffordern, sein Fahrzeug
abzuholen und zu bezahlen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Kibitzel):
und beruft sich dabei auf sein 14-tägiges Rücktruttsrecht im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz

Es gibt weder ein solches Rücktrittsrecht noch gibt es ein solches Fernabsatzgesetz.



Zitat (von charlyt4):
Ich würde ihn schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung auffordern, sein Fahrzeug
abzuholen und zu bezahlen.

Und zwar Fristsetzung nach Datum und mit gerichtsfestem Zustellnachweis.

Und nach Fristablauf dann auch zeitnah Klage erheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was hatte er denn zu meckern?
Irgendetwas zuvor zugesichertes was gar nicht stimmt, oder etwas was man üblicherweise erwähnen sollte/muss?

Außerdem: Meinst du ernsthaft, dass du einfach so Auto und Geld behalten kannst? Der Käufer schuldet dir vielleicht Schadenersatz, aber ob das 300 Euro sind ist erst noch zu klären (deiner bisherigen Beschreibung nach tippe ich auf weniger).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 26.08.2018 21:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kibitzel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren gar keine Mängel am Fahrzeug. Das Fahrzeug war frisch durch den TüV.
Er hatte sich wohl einfach umentschieden.
Er hatte auch schon ein anderes Fahrzeug auf dem Anhänger. ...hätte also den Wagen auch garnicht direkt mitnehmen können.
Ich vermute er hat sich den anderen Wagen vorher angesehen und sich direkt für diesen entschieden und wollte dann einfach meinne nicht mehr haben.
Er meckerte über Rost am Auspuss und die angeblich abgefahrenen Reifen (TüV: "ohne Mängel").

Ich habe nie gesagt dass ich Geld und Auto behalten will!!!
Auch habe ich nie gesagt dass ich 300 Euro behalten will!
Bitte erst die Frage durchlesen...
Er hat die ANzahlung zurückgefordert, ich habe eine Teilrückzahlung wegen der entstandenen Kosten angeboten.

Ich habe zwischenzeitlich eine Frist zur Abholung gesetzt zu der mir mein Anwalt geraten hat.

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