KFZ Kauf von Privat (Rückgabe!!)

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
gt4ever1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Kauf von Privat (Rückgabe!!)

KFZ Kauf von Privat (Rückgabe!!)
Hallo!

Ich habe vor ca. 4 Wochen einen VW Golf III gekauft und lt. Kaufvertrag muss eine §56KFG Überprüfung wegen eines Defekten Rücklichts gemacht werden.
Im Kaufvertrag wurde notiert das wenn Reperaturen durch diese Überprüfung anfallen muss dies der Verkäufer tragen.

Leider ist genau dieses der Fall und der Golf hat mehrere schwere Mängel.
Die Ersatzteile für diese Kosten in etwa € 400 - € 500 ohne Mechanikerstundensatz.

Jetzt versuchen wir mittlerweile den Verkäufer zu kontaktieren nur leider streikt der ziemlich! Also ich erreiche in zwar selten aber wenn wir dann einen Treffpunkt ausmachen damit wir das Geld und er das Auto wiederbekommt dann ist er nicht anzutreffen.

Was kann ich daher in diesem Fall machen?
Bitte dringend um Hilfe und Tipps da ich ein Auto benötige und das Geld für eine Neuanschaffung brauche!

DANKE

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

den Käufer per eingeschriebenen Brief und Beilage einer Kopie des Mängelprotokolls und eines entsprechenden Angebotes einer Werkstatt zur Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises oder zu einer verbindlichen Übernahmeerklärung in Bezug auf die Instandsetzungskosten auffordern.

Dies mit Fristsetzung (14 Tage), ansonsten ensprechende Klage auf Wandlung des Kaufvertrages androhen.

Bei einer Kostenübernahmeerklärung sollten Sie sich aber der Tatsache bewußt sein, daß Sie gegenüber der Werkstatt der Auftraggeber und ensprechend der Schuldner der Reparaturrechnung sind. Kann oder will der Verkäufer am Ende doch nicht zahlen, haben Sie den Schwarzen Peter...

Gruß Senatorman

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124162 Beiträge, 40332x hilfreich)

quote:
§56KFG

Was ist das für ein Gesetz?


Mich beschleicht das Gefühl wir reden hier nicht über das Recht in Deutschland?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 343x hilfreich)

§56 ist der TÜV im Ösiland ....

Grundsätzlich stellt sich die Frage ob der Wagen mit Gewährleistung / Garantie oder einfach "wie besichtigt so gekauft und mitgenommen" verkauft wurde.

Bei wirksamer Ausschluß der Gewährleistung hat man in D als Käufer ein wenig Pech gehabt, wie es in Ö aussieht ... (???)

Falsches Forum? -> internationales Recht probieren.

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#4
 Von 
gt4ever1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Morgen!

Das Auto wurde in Österreich gekauft und er wird auch in Österreich verwendet - sollte es halt!

Laut Kaufvertrag steht bei Gewährleistung:
Das Auto muss lt. §56KFG überprüft werden. Die Überprüfung kostet in etwa 55 Euro die der Verkäufer zu tragen hat. Es sind keine weiteren Zahlungen durch diese Überprüfung nötig. Allfällige Reperaturen die durch diese Anfallen (durch Reperaturen ect) hat der Verkäufer zu tragen.

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#5
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Privat an Privat ist doch ohne Gewährleistung.

Wer würde sonst einen Golf 3 mit dem Risiko verkaufen ? Daß da nicht mehr alles in Ordnung ist kann man sich doch denken.

Warum wurde der Wagen nicht vor der Übergabe von einer Fachwerkstatt untersucht, dann hätte man sich viel erspart.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124162 Beiträge, 40332x hilfreich)

quote:
Privat an Privat ist doch ohne Gewährleistung.

Auch in Ösi-Land ???




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1234 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Allfällige Reperaturen die durch diese Anfallen (durch Reperaturen ect) hat der Verkäufer zu tragen. "
Was ist denn das für ein Kaufvertrag? Ein Standard-Kaufvertrag in Ösi-Land?

Welcher VK geht so ein nicht absehbares Risiko ein?

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