KFZ Kauf von Privat (Rückgabe!!)
Hallo!
Ich habe vor ca. 4 Wochen einen VW Golf III gekauft und lt. Kaufvertrag muss eine §56KFG Überprüfung wegen eines Defekten Rücklichts gemacht werden.
Im Kaufvertrag wurde notiert das wenn Reperaturen durch diese Überprüfung anfallen muss dies der Verkäufer tragen.
Leider ist genau dieses der Fall und der Golf hat mehrere schwere Mängel.
Die Ersatzteile für diese Kosten in etwa € 400 - € 500 ohne Mechanikerstundensatz.
Jetzt versuchen wir mittlerweile den Verkäufer zu kontaktieren nur leider streikt der ziemlich! Also ich erreiche in zwar selten aber wenn wir dann einen Treffpunkt ausmachen damit wir das Geld und er das Auto wiederbekommt dann ist er nicht anzutreffen.
Was kann ich daher in diesem Fall machen?
Bitte dringend um Hilfe und Tipps da ich ein Auto benötige und das Geld für eine Neuanschaffung brauche!
DANKE
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KFZ Kauf von Privat (Rückgabe!!)
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
den Käufer per eingeschriebenen Brief und Beilage einer Kopie des Mängelprotokolls und eines entsprechenden Angebotes einer Werkstatt zur Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises oder zu einer verbindlichen Übernahmeerklärung in Bezug auf die Instandsetzungskosten auffordern.
Dies mit Fristsetzung (14 Tage), ansonsten ensprechende Klage auf Wandlung des Kaufvertrages androhen.
Bei einer Kostenübernahmeerklärung sollten Sie sich aber der Tatsache bewußt sein, daß Sie gegenüber der Werkstatt der Auftraggeber und ensprechend der Schuldner der Reparaturrechnung sind. Kann oder will der Verkäufer am Ende doch nicht zahlen, haben Sie den Schwarzen Peter...
Gruß Senatorman
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quote:
§56KFG
Was ist das für ein Gesetz?
Mich beschleicht das Gefühl wir reden hier nicht über das Recht in Deutschland?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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§56 ist der TÜV im Ösiland ....
Grundsätzlich stellt sich die Frage ob der Wagen mit Gewährleistung / Garantie oder einfach "wie besichtigt so gekauft und mitgenommen" verkauft wurde.
Bei wirksamer Ausschluß der Gewährleistung hat man in D als Käufer ein wenig Pech gehabt, wie es in Ö aussieht ... (???)
Falsches Forum? -> internationales Recht probieren.
Morgen!
Das Auto wurde in Österreich gekauft und er wird auch in Österreich verwendet - sollte es halt!
Laut Kaufvertrag steht bei Gewährleistung:
Das Auto muss lt. §56KFG überprüft werden. Die Überprüfung kostet in etwa 55 Euro die der Verkäufer zu tragen hat. Es sind keine weiteren Zahlungen durch diese Überprüfung nötig. Allfällige Reperaturen die durch diese Anfallen (durch Reperaturen ect) hat der Verkäufer zu tragen.
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Privat an Privat ist doch ohne Gewährleistung.
Wer würde sonst einen Golf 3 mit dem Risiko verkaufen ? Daß da nicht mehr alles in Ordnung ist kann man sich doch denken.
Warum wurde der Wagen nicht vor der Übergabe von einer Fachwerkstatt untersucht, dann hätte man sich viel erspart.
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quote:
Privat an Privat ist doch ohne Gewährleistung.
Auch in Ösi-Land ???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
> "Allfällige Reperaturen die durch diese Anfallen (durch Reperaturen ect) hat der Verkäufer zu tragen. "
Was ist denn das für ein Kaufvertrag? Ein Standard-Kaufvertrag in Ösi-Land?
Welcher VK geht so ein nicht absehbares Risiko ein?
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