KFZ Kauf von Privat - Sachmängelhaftung und arglistige Täuschung

5. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
KFZ Kauf von Privat - Sachmängelhaftung und arglistige Täuschung

Hi,

kurze Story,

es wurde ein KFZ gekauft, wo der Verkäufer dem Käufer versicherte es wäre alles i.O. er bräuchte nichts an dem Fahrzeug machen. Der Käufer bräuchte dass Fahrzeug nur für 3 Monate, Ihm war nur wichtig, dass es noch fährt und das packt, Fahrzeug kostete nur knapp 1300€ - Tüv noch ca. 1,5 Jahre.

Kurzes Gespräch, es wurde alle möglichen Rechnungen gezeigt, es wurde darüber geredet in welch tollen Zustand dass Fahrzeug ist, Probefahrt fand eigentlich nicht statt, da der Verkäufer alles geglaubt hat. Kaufvertrag Unterschrieben im guten Glauben, Sachmängehaftung wird dort explizit abgelehnt (Vordruck, Mustervertrag wo dies schon drinn stand) - und das Auto "Gekauft wie gesehen" verkauft, was so vermerkt wurde vom Verkäufer - handschriftlich - .

Auf dem Nach Hause weg, fing das Theater an, es schepperte von allen Ecken, anscheinend war irgendwas ausgeschlagen? Dass Auto schwamm auf der Straße, Rückwärtsgang ging kaum rein und es macht sich dieses Geräusch bemerkbar was sich komisch anhörte.

Also nächsten Tag in die Werkstatt;

Alle Querlenker ausgeschlagen, hintere Achse defekt, Radlager defekt (Reifen haben über 1cm Spiel, daher das schwimmen), alle Schläuche unterm Motor, speziell Hydraulik, Servo, Lenkung gerissen und laufen aus, Getriebe scheint defekt, massiver Ölverlust, Kupplung schon am Ende, Auto fängt stark an zu Ruckeln sobald es auf die Autobahn geht.. uvm.

-_-

Käufer hat nichts im Vertrag reingeschrieben, weder irgendwas vor Ort gesagt dass das Fahrzeug so defekt sei, weißt jetzt jede Schuld von sich und erklärt er habe ein Gebrauchtes Fahrzeug verkauft, damit müsse man eben rechnen!!

Werkstatt hat gesagt, Auto müsste sofort stillgelegt werden, man dürfe so nicht mehr Fahren, Auto sei Verkehrsunsicher und ist eine Gefährdung für den Straßenverkehr.

Im Grunde: Auto ist absolut Schrottreif


Der Verkäufer wurde schon 1 Stunde nach Kauf über den Zustand Informiert, dass hier irgendwas nicht stimmt, ob er irgendwas verschwiegen hätte. 1 Tag später wurde er über alle Mängel hingewiesen mit den Hinweis dass der Verkäufer vom Kauf zurücktreten möchte.

Verkäufer hat nun Anzeige gestellt bei der Polizei wegen Betrug / Arglistiger Täuschung.

Was sagen die Pros hier, hätte man hier gute Chancen dagegen vorzugehen?




Problem nach Autokauf?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Man müsste nachweisen, das der Verkäufer davon vor Verkauf gewusst hat.
Oder zumindest "zur Überzeugung des Gerichtes" vortragen das der Verkäufer davon gewusst haben muss.


Hin und wieder werden solche Verkäufer aber auch koopertiv wenn das Schreiben von der Polizei kommt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, jeder "Depp" merkt dass nach einer längeren Autofahrt, die Probefahrt war nur kurz übern Parkplatz, da merkt man halt nicht viel. Gutachter wäre da der das auch bestätigen kann. Dass Krachen und scheppern hört man ja sofort wenn man irgendwie über n Schlagloch oder bordstein hochfährt, dass kann man nicht überhören. Dass Zittern vom Wagen kommt sobald man mehr als 120Km/h fährt, sowas ist nicht zu ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von misterx25):
Gutachter wäre da der das auch bestätigen kann.

Wie will der den bestätigen das der Verkäufer davon gewusst hat?



Zitat (von misterx25):
Naja, jeder "Depp" merkt dass nach einer längeren Autofahrt,

Immer nur Kurzstrecken gefahren ...



Zitat (von misterx25):
Dass Krachen und scheppern hört man ja sofort wenn man irgendwie über n Schlagloch oder bordstein hochfährt,

Immer vorsichtig und langsamg gefahren ...



Zitat (von misterx25):
Dass Zittern vom Wagen kommt sobald man mehr als 120Km/h fährt,

Immer nur Stadt gefahren ...
Mehr als 80km/h bin ich nie gefahren, ist mir zu hektisch/risikoreich ....



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von misterx25):
Gutachter wäre da der das auch bestätigen kann.

Wie will der den bestätigen das der Verkäufer davon gewusst hat?



Zitat (von misterx25):
Naja, jeder "Depp" merkt dass nach einer längeren Autofahrt,

Immer nur Kurzstrecken gefahren ...



Zitat (von misterx25):
Dass Krachen und scheppern hört man ja sofort wenn man irgendwie über n Schlagloch oder bordstein hochfährt,

Immer vorsichtig und langsamg gefahren ...



Zitat (von misterx25):
Dass Zittern vom Wagen kommt sobald man mehr als 120Km/h fährt,

Immer nur Stadt gefahren ...
Mehr als 80km/h bin ich nie gefahren, ist mir zu hektisch/risikoreich ....



Harry Entschuldige, aber ich kann dir nicht folgen, wieso fährst du nur 80Kmh? Warum ist das so relevant für meine Frage?
Warum ist das so wichtig für mich ob du nur Kurzstrecken fährst???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von misterx25):
Gutachter wäre da der das auch bestätigen kann.

Wie will der den bestätigen das der Verkäufer davon gewusst hat?


Weil man das sofort mitbekommt wenn man irgendwo rüberfährt, aber dass hab ich oben schon geschrieben, man kann dass nicht ignorieren wenn man das Auto vorher täglich gefahren hat.

Stell dir vor ich verkaufe dir einen Kugelschreiber als ganz!
Und nun stell dir vor du benutzt den Kugelschreiber und stellst fest der Kugelschreiber hätte keine Tinte mehr.

Ich denke so ähnlich kann man sich die Beweisführung vorstellen. Man kann die leere Tinte nicht ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von misterx25):
Weil man das sofort mitbekommt wenn man irgendwo rüberfährt, aber dass hab ich oben schon geschrieben, man kann dass nicht ignorieren wenn man das Auto vorher täglich gefahren hat.

Das war schon immer so mit den Geräuschen, die sind nie als ungewöhnlich aufgefallen ...



Zitat (von misterx25):
Ich denke so ähnlich kann man sich die Beweisführung vorstellen.

Falsch.
Leere Tinte = leerer Tank

Wenn der Kugelschreiber beim schreiben knarzen und kratzen würde, wäre der Vergleich schon realistischer.
Nur kann man das halt als normal empfinden "weil es schon immer so war". Wenn das schleichend passiert, dann gewöhnt man sich daran...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von misterx25):
Weil man das sofort mitbekommt wenn man irgendwo rüberfährt, aber dass hab ich oben schon geschrieben, man kann dass nicht ignorieren wenn man das Auto vorher täglich gefahren hat.

Das war schon immer so mit den Geräuschen, die sind nie als ungewöhnlich aufgefallen ...



Zitat (von misterx25):
Ich denke so ähnlich kann man sich die Beweisführung vorstellen.

Falsch.
Leere Tinte = leerer Tank

Wenn der Kugelschreiber beim schreiben knarzen und kratzen würde, wäre der Vergleich schon realistischer.
Nur kann man das halt als normal empfinden "weil es schon immer so war". Wenn das schleichend passiert, dann gewöhnt man sich daran...


Ein Schiefes Lenkrad, ein Zittern und Ruckeln beim Autobahnfahren und ein massives scheppern beim Schagloch fahren ist also normal? - Ich glaube nicht dass ein Richter dass anerkennt, noch dazu wo dass Auto fahruntüchtig ist, dass sind keine Sachen die mal eben schnell auftreten sondern über längere Zeit auftreten, dass Fahrzeug war vorher über mehrere Jahre im Besitz des vorbesitzers.

Noch dazu wo der Wagen im November TÜV bekommen hat, sprich, der Schaden müsste in den letzten 9 Monaten aufgetreten sein, dass merkt man definitiv, denn diese Sachen sind TÜV Relevant, jeder Polizist der das Fahrzeug hochnimmt, würde das Fahrzeug sofort stilllegen.

Es ist schlicht verkehrsunsicher.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von misterx25):
Verkäufer hat nun Anzeige gestellt bei der Polizei wegen Betrug / Arglistiger Täuschung.



Zitat (von misterx25):
Was sagen die Pros hier, hätte man hier gute Chancen dagegen vorzugehen?




Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn überhaupt?

Typ, Alter, Km etc.



Zitat (von misterx25):
Sachmängehaftung wird dort explizit abgelehnt (Vordruck, Mustervertrag wo dies schon drinn stand)



Was steht da genau?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von misterx25):
Verkäufer hat nun Anzeige gestellt bei der Polizei wegen Betrug / Arglistiger Täuschung.



Zitat (von misterx25):
Was sagen die Pros hier, hätte man hier gute Chancen dagegen vorzugehen?




Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn überhaupt?

Typ, Alter, Km etc.



Zitat (von misterx25):
Sachmängehaftung wird dort explizit abgelehnt (Vordruck, Mustervertrag wo dies schon drinn stand)



Was steht da genau?



gruß charly


Anbei ein Screenshot :)

1998er Audi A4

https://www.dropbox.com/s/unaefjurlrmj19d/Screenshot%202016-09-05%2022.46.14.png?dl=0

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#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Wieso prüft man nicht vor dem Kauf, was man sich da zulegt? Ist das nicht viel einfacher, als hinterher jetzt solch ein Theater zu haben? So etwas will mir echt nicht in den Kopf....

Du hast - wie üblich- 2 Hindernisse zu überwinden, um gegen den Verkäufer noch vorzugehen. Die mündlichen Zusicherungen sind natürlich nicht beweisbar,

1. Nachweis, dass es sich um einen Mangel im rechtlichen Sinne handelt. Das ist bei einem 18 Jahre alten Auto schon schwer genug, denn man muss Verschleißerscheinungen entsprechend des Alters und der Laufleistung hinnehmen. So sind z.B. die ausgeschlagenen Querlenker, die Kupplung und das defekte Radlager mit ziemlicher Sicherheit kein Mangel. Die defekten Schläuche/Hydraulik vielleicht schon eher. Nja, viel bleibt da meiner Meinung nach nicht übrig.

2. Nachweis, dass der Verkäufer die Mängel kannte und bewusst verschwiegen hat. Schwierig, aber nicht unmöglich.

Ich würde aber eher zu dem hier im Forum oft gelesenen Satz tendieren: "Dein Auto, dein Problem"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich würde aber eher zu dem hier im Forum oft gelesenen Satz tendieren: "Dein Auto, dein Problem"
Ist meine Meinung von Anfang an, auch wenn ich jetzt erst aktiv dazustoße

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Harry Entschuldige, aber ich kann dir nicht folgen, wieso fährst du nur 80Kmh? Warum ist das so relevant für meine Frage?
Warum ist das so wichtig für mich ob du nur Kurzstrecken fährst???


Harry hat nur zitiert, was der VK in deinem Fall vor Gericht vortragen würde. Und schon bricht deine Argumentation, das habe man "gar nicht übersehen können", in sich zusammen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12302.04.2020 20:25:23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo @all,

also ich seh dass etwas anders, denn es wurde offensichtlich ein funktionstüchtiges Fahrzeug verkauft, kein fahruntüchtiges oder Verkehrsunsicheres Fahrzeug, davon steht im Kaufvertrag nichts drinn. Selbst bei einem alten Fahrzeug - wo verschleiss normal ist - kann man bei dem Endpreis nicht davon ausgehen, dass das Auto praktisch Schrott ist.

@Bigi,

mag ja sein dass er das Argumentiert, trotzdem lässt sich dass nicht vermeiden, dass das Auto schwimmt oder man hört dass krachen von den Radlagern hört, schon gar nicht kann man sich darauf berufen, dass war schon immer so, denn dass ist TÜV Relevant, kein Tüv würde das durchgehen lassen - bedeutet, der Fehler muss in den letzten 9 Monaten aufgetreten sein und sich immer mehr bemerkbar gemacht haben.

Noch dazu, was ich nicht erwähnt habe - die brüchigen leitungen und defekten Servoleitungen wurden angeblich neu gemacht, Rechnungen vorhanden - sind sie aber nicht, die sind völlig kaputt.

Nochmal: Verkauft wurde laut Kaufvertrag, ein funktionstüchtiges KFZ und fahrbereites Fahrzeug. Es ist aber Verkehrsunsicher und darf so nicht mehr gefahren werden.

Viele Grüße


PS: ich habe einfach im guten Glauben gehandelt, wenn wir alle voller Hass durch die Gegend rennen würden, wäre die Welt etwas schlechter, warum nicht auch mal das gute im Menschen sehen.


-- Editiert von misterx25 am 06.09.2016 09:10

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
also ich seh dass etwas anders, denn es wurde offensichtlich ein funktionstüchtiges Fahrzeug verkauft, kein fahruntüchtiges oder Verkehrsunsicheres Fahrzeug, davon steht im Kaufvertrag nichts drinn.


Funktionstüchtig ist es. Es fährt ja. Dass dir mehr versprochen wurde, kannst du offenbar nicht nachweisen. Bei einem 18 Jahre alten Auto für 1,300 Euro muss man eben davon ausgehen, dass viele Mängel vorhanden sind und das Fahrzeug nur bedingt verkehrstauglich ist.

Zitat:
trotzdem lässt sich dass nicht vermeiden, dass das Auto schwimmt oder man dass krachen von den Radlagern hört


Das ist in gewissem Maße bei einem so alten Auto zu erwarten, daher wie gesagt nicht zwangsläufig ein Mangel

Zitat:
bedeutet, der Fehler muss in den letzten 9 Monaten aufgetreten sein und sich immer mehr bemerkbar gemacht haben.


Das ist für mich nur eine Vermutung. VIelleicht hat der Prüfer nur ein Auge zugedrückt. Vielleicht hört der Verkäufer Musik beim Autofahren und hört das Klappern nicht. Und, wie gesagt: In gewissem Umfang muss man das bei dem Alter hinnehmen. Vielleicht ist es auch erst während deiner Nutzung richtig schlimm geworden...

Zitat:
Noch dazu, was ich nicht erwähnt habe - die brüchigen leitungen und defekten Servoleitungen wurden angeblich neu gemacht, Rechnungen vorhanden - sind sie aber nicht, die sind völlig kaputt.


Also hat der Verkäufer die Reparatur veranlasst und ist davon ausgegangen, dass die Werkstatt das repariert hat. Wenn die da pfuschen, ist er durch den Gewährleistungsausschluss raus.


Du siehst: Für jedes deiner Argumente lässt sich ein Gegenargument finden. Du bist halt in der Beweispflicht und ich sehe da echt Probleme. Das Risiko eines Rechtsstreits erscheint mir für den geringen Fahrzeugwert viel zu hoch, und im Falle des Obsiegens dürfte auch kaum etwas herausspringen.



-- Editiert von fm89 am 06.09.2016 09:24

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von misterx25):
denn dass ist TÜV Relevant, kein Tüv würde das durchgehen lassen - bedeutet, der Fehler muss in den letzten 9 Monaten aufgetreten sein und sich immer mehr bemerkbar gemacht haben.

Ein großer Irrglaube, der TÜV ist einem Momentaufnahme des Zustandes und keine Garantie für Fehlerfreiheit. Vor allem seit wann fährt der TÜV Prüfer mit dem Auto über 120 km/h, bestenfalls auf den Bremsenprüfstand und gut ist es.
Zumal der A4 in dem Alter doch eh immer klappert, seien es die Türen usw, wie will das der Verkäufer erkennen, ob sich da die Tonlage geändert hatte.

Zitat (von misterx25):
Verkäufer hat nun Anzeige gestellt bei der Polizei wegen Betrug / Arglistiger Täuschung.

Viel Spaß dabei, mal schauen ob es ein Staatsanwalt überhaupt durchliest oder gleich einstellt.

Auf jeden Fall sind die Chancen bei dem Fahrzeug gleich zu Null, das man einen Erfolg gegen Verkäufer verbuchen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
bestenfalls auf den Bremsenprüfstand


Bremsen werden AFAIK nur bis 50 oder 60 geprüft.

Zitat:
Ein großer Irrglaube, der TÜV ist einem Momentaufnahme des Zustandes und keine Garantie für Fehlerfreiheit.


Und selbst diese Momentaufnahme ist nur bezüglich sicherheitsrelevanter Mängel. Wenn es quietscht und die Sitze durchgesessen sind oder der Motor nur noch auf der Hälfte der Zylinder läuft, das interessiert den TÜV alles nicht.

Und wieder einmal kann man nur sagen: Wer beim Gebrauchtwagenkauf die 50 EUR für einen Dekra-Check scheut, der geht eben sehenden Auges das Risiko ein, mit einem mangelhaften Auto dazusitzen, für das er den VK nicht in die Verantwortung nehmen kann.

1x Hilfreiche Antwort

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