Hallo,
ich habe vor 2 Jahren einen kleinen KFZ Handel betrieben.
Ich verkaufte gut gepflegte Autos und meine Kunden waren immer zufrieden. Da es sich nicht mehr für mich rentiert hat habe ich den Handel vor 1 Jahr aufgegeben.
Jetzt ist vor 2 Monaten ein schreiben ins Haus geflattert, in dem mich ein PKW Käufer der Arglisten Täuschung beschuldigt.
Die Fakten:
Fahrzeug ist seit 18 Monaten im Besitz des Kunden
Gewährleistungfrist auf 12 Monate verkürzt
Das Fahrzeug hatte eine reparierten Heckschaden( steht im Kaufvertrag)(keine Rechnung vorhanden).
Habe extra ein Tüvgutachten durchführen lassen. (Anmerkung der Gutachten reparierter Unfallschaden)
Der Kunde wirft mir vor ich hätte Ihn getäuscht und es nur optisch gerichtet. Die BMW werkstatt meinte, dass etwas nicht sauber gearbeitet wurde und man das komplett neu machen sollte.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin und auch kein Betrüger. Der Kunde stellt Schadensersatzansrüche von 6000€
Wie sollte ich verfahren (Gericht) ?
Vielen Dank für eure Beiträge
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KFZ Verkauf (Händler) Argliste Täuschung
2. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2012 | 11:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Verkauf (Händler) Argliste Täuschung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2012 | 15:19
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Abwarten und Tee trinken.
Sie haben das Fahrzeug ordnungsgemäß beschrieben, und der
Käufer hatte Gelegenheit das Fahrzeug zu besichtigen.
Sie werden mit Nichtwissen bestreiten, ob der Käufer nicht inzwischen einen Unfallschaden verursacht hat, der nur mäßig repariert wurde.
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#2
Antwort vom 2. Juni 2012 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119445 Beiträge, 39726x hilfreich)
quote:
ich habe vor 2 Jahren einen kleinen KFZ Handel betrieben.
In welcher Rechtsform?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 4. Juni 2012 | 12:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsform GbR
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