KFZ Vertrag_rücktritt

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)
KFZ Vertrag_rücktritt

Guten Abend an alle
ich(Käufer) habe am 31.12.05 einen privaten Kaufvertrag für ein KFZ geschlossen.Es wurde vereinbart das wir das Fahrzeug bis zum 31.1.2006 abholen und bezahlen müssen dies steht auch in dem Vertrag drin.Heute morgen ruft mich die junge Frau (verkäuferin) an und meint sie hat sich das überlegt und möchte ihr Auto un doch nicht verkaufen und von dem Vertrag zurücktreten.Nun meine Frage geht das überhaupt das sie den Vertrag einfach auflösen kann?Kann ich auf herausgabe des Fahrzeugs bestehen? Über eine rsche antwort würde ich mich freuen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ein Vertrag ist zunächst einmal für beide Seiten verbindlich und kann nicht willkürlich wieder zurück genommen werden. Und dann einfach nur die Begründung, dass die Verkäuferin nun doch nicht mehr verkaufen will; also, dass hätte sie sich dann wirklich früher überlegen müssen.

Meines Erachtens können Sie auf Vertragserfüllung bestehen. Es bleibt natürlich immer die Frage, ob sich ein Streit, ggf. auch vor Gericht, wirklich lohnt. War das Auto denn ein besonderes Schnäppchen? Ansonsten würde ich einfach weiter suchen und ein anderes Auto kaufen.

Gruss,

Axel

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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

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#2
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Es war ein richtiges Schnäppchen normalerweise bekommt man das auto nicht unter 3000.-Euro und sie hat es uns für 1000.-euro angeboten da haben wir natürlich gleich zugeschlagen (wer hätte das nicht)

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#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht. Die Gegenpartei kann nicht ohne besonderen Grund vom Vertrag "zurücktreten". Bei einem derartigen Wertunterschied dürfte sich auch eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnen. Evtl. ist von dem Verkäufer Schadenersatz bei Weigerung der Herausgabe zu leisten.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

dieser Schadensersatz könnte beispielsweise so aussehen, daß die Verkäuferin dir den Mehrbetrag erstatten muß, den du für ein vergleichbares anderes Auto ausgeben mußt.

Aus diesem Grund wird die Verkäuferin sicherlich den Vertrag einhalten, wenn ihr diese Rechtslage mal bekannt ist.

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

So ihr lieben der jungen Frau(32 Jahre alt) ist die Rechtslage klar trotzdem will sie das Auto nicht herrausgeben wenn Ich jetzt einen Anwalt einschalte wer trägt für diesen dann die Kosten?

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#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Derjenige der in dem Rechtsstreit unterliegt.

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#7
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Fortsetzung:

Habe der netten Dame mitgeteilt das ich das Auto morgen abholen werde habe ihr zwei Uhrzeiten angeboten.
Kann ich wenn sie nicht anwesend ist zu dem vereinbarten Termin mit dem Vertrag Strafanzeige bei der Polizei gegen sie erstatten?Und wenn ja welche Begründung muss ich angeben?

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#8
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Strafrechtlich ist in Ihrem Fall nichts relevant. Sie haben nur zivilrechtliche Ansprüche, Sie könnten aber u.U. das Fahrzeug zunächst sicherstellen lassen, bis die Eigentumsrechte eindeutig geklärt sind.

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#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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