KFZ Werkstatt: Reparatur ohne Absprache

12. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
driver88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
KFZ Werkstatt: Reparatur ohne Absprache

Hallo ich habe folgendes Problem mit einer Werkstattreparatur. Meine Frage hierzu ist wie ich am besten vorgehen kann, bzw. ob es sich lohnt dafür einen Anwalt einzuschalten oder gar vor Gericht zu gehen.

Zum Sachverhalt:
Anfang Februar ging bei meinem Auto die Dieselpumpte kaputt, einfache Diagnose beim einschalten der Zündung brummt diese unterm Sitz (hatte vorher schon komische Geräusche gemacht). So nun war es still und Auto sprang nicht mehr an.
Ab in die Werkstatt des Vertrauens meiner Eltern/Schwester.

Dieser meinte das Auto müsste auch ohne Pumpe anspringen können. Mein Auftrag war Abschleppen und Dieselpumpe (Förderpumpe) tauschen.
Ende vom Lied, er hat es gemacht nur zusätzlich den Raildrucksensor getauscht und einen Liter Öl nachgefüllt, beides jeweils ohne nachfrage!
Bei BMW kostet die Reperatur 285 Euro für Dieselpumpte bei ihm 300 Euro (freie Werkstatt) ok ist ja noch egal (Teile Original), das zweite Teil schlägt allerding mit ca. 400 Euro zubuche, ohne das ich jemals gefragt wurde, das ist das doppelte, ist das rechtens? Darf er es einfach ohne Rücksprache machen, es ist ja schließlich über das doppelte vom Ursprungsbetrag mit dem zu rechnen war.

Er behauptet nun in meinem Widerspruch, das es Zeugen gibt die die Absprache bestätigen können, dieser Zeuge sei meine Schwester (war am Tag dabei als ich der Werkstatt mein Problem schilderte).
Diese kann das nicht bestätigen! Ihre Aussag: Dass das Fahrzeug nicht anspringt kann viele Ursache haben, genaueres kann man erst ab Fehlerspeicher Auslesung machen. Somit war das nicht mit mir abgesprochen das der Raildrucksensor getauscht wurde.

Mein Problem jetzt, habe Widerspruch eingelegt gegen die Rechnung aber jetzt doch bezahlt, da meine Schwester und Eltern ihn immer gut geredet haben.

Heute bekam ich das Antwortschreiben auf den Widerspruch von mir (wie oben beschrieben, das der Raildrucksensor, mit absprache war).
(vllt. zu tief im Detail, dann bitte ignorieren) Nächster Punkt, der Einbau des Drucksensor ist nicht richtig erfolgt, habe von BMW direkt die Einbauanleitung erhalten, die Profildichtung hätte erneuert werden müssen.

Kann ich hier noch etwas tun? Oder hab ich durch die Bezahlung alles verbaut. Es geht um 400 Euro Schaden.

Vielen Dank für eure Ratschläge im vorraus.


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
driver88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die zügige Antwort.

Aus schaden wird man Klug richtig beim zweiten mal auf die schnauze fliegen Definitiv, ich habe meine Lektion gelernt und werde keine Werkstatt mehr aufsuchen. Sollte wirklich not sein, dann nur Vertragswerkstätten, diese sind dann doch günstiger und kompetenter.

Aber darf die Werkstatt einfach ohne nachzufragen Teile verbauen? Auch wenn dies net mein Auftrag war?

Krach in der Familie ist nicht enstanden =).

Danke nochmal, ich werde es darauf beruhen lassen.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ohne Auftrag kein Geld, da aber bezahlt wurde gab es wohl einen Auftrag daher hat man bezahlt. Daraus jetzt "kein Auftrag" zumachen wird schwer.
Wegen des fehlerhaften Einbaus hat man Ansprüche auf Fehlerbeseitigung. Ob jedoch eine Dichtung erneuert werden muss entscheidet kein BMW Handbuch.

Das geht aus wie das Hornberger Schiessen wenn man jetzt klagt.
Ich würde es als Lehrgeld verbuchen.

1. Aufträge wickelt nicht die "Schwester" ab
2. Man macht schriftlich aus was man will.
3, Fachleute für BMW gibts bei BMW

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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