Hallo!
ich habe den Wagen verkauft der 13 Jahre alt ist und 300000 km auf dem Tacho hat. In dem Kaufvertrag hab ich rein geschrieben das Farzeug unfall vorne hat und keine Rückname möglich ist. Musterkaufvertrag ist von ADAC.
Beim verkaufsgesprech wurde ich angesprochen wie Hoch ist der Steuer für den Wagen ist darauf Aatwortete ich das ist bei 500 euro oder sogar mehr liegt, dann habe ich aber darauf hingewiesen das es genau mir nicht bekannt ist daswegen sollte den Käufer es beim Zulassungstelle nachfragen.
Also nach paar Tage ruft er wieder an und sagt das nach dem genauen Prüfung hat er festgestellt das außer sichtbare unfallschaden auch nicht sichtbare gibt, das Steuer nicht 500 sondern 800 euro ist, er verlangt von mir nachlass von 200 hundert euro oder er bringt der Wagen zurück. Ich habe verlangt 30 cent pro kilometer, das will er nicht zahlen, und das sind über 300 km die er gefahren hat. Also Rückname habe ich abgelehnt. Zur errinerung im Kaufvertrag bei Sondervereinbarungen steht :Keine Rückname. Jetzt droht er mit dem Anwalt.
Ich will den Wagen nicht aus einzigem Grund das ich das Geld nicht mehr habe. Sonst ist das kein Problem gewesen weil es sind mindestens 100 leute angerufen. Was soll ich tun? Wie soll vorgehen? Habe ich Recht oder Unrecht? Für Ihre hilfe bin ich im Voraus sehr Dankbar.
KFZ verkauft, jetzt beschwert sich den Käufer.
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Die Musterkaufverträge vom ADAC sind sehr ausführlich und -wie ich meine- rechtssicher.
Ich glaube nicht, dass du Probleme bekommst, wenn der Käufer meint jetzt rückabwickeln zu müssen und du das - aus welchen Gründen auch immer - ablehnst.
Es ist ein rechtsgültiger Kauf-Vertrag zustande gekommen; im Vertrag sind die Schäden beschrieben, wenn du dich dabei allgemein gehalten hast (sichtbar/unsichtbar) ist das umso besser und der Verkäufer hat diesen Vertrag unterschrieben in Kenntnis des vorliegenden Schadens.
Das er sich nicht vor dem Kauf über die Höhe der Kfz-Steuer erkundigt hat, kann nicht dein Problem sein - Minderung (also 200 Euro weniger) kann er ebenfalls nicht verlangen - mit welchem Recht auch? Die Kaufsumme ist Bestandteil des Vertrages.
Im Übrigen bist du kein Vollkaufmann, du hast das Recht ein Rücknahmeverlangen sowie Gewährleistung auszuschließen.
Mach dir keinen Kopf!
VLG nefertari1968
Genau so ist es, wie VLG nefertari1968 sagt.
Nicht reagieren, freundlich aber bestimmt auflaufen lassen. Stur stellen.
Gruß Spezi
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Vielen Dank Leute!!!
Ich fülle mich jetzt viel besser.
Gruß
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