KFZ von privat gekauft - Totalschaden!

8. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)
KFZ von privat gekauft - Totalschaden!

Wer kann mir helfen???? Bin ratlos!
Habe einen gebrauchten 3-er BMW, Bj 93, gekauft. Der Verkäufer gab an, einen Unfall gehabt zu haben, im Kaufvertrag wurde notiert: "Unfall auf der rechten Seite, Schaden wurde behoben".
Leider haben wir nicht schriftl festgehalten, dass es sich - wie von ihm mündlich bestätigt - nur um einen Blechschaden handeln sollte. Jetzt nach 2 Wochen stellte sich heraus, dass der Wagen irreparabel ist, Totalschaden!
Hab ich irgendeine Möglichkeit oder bleibe ich auf meinen 4000 Euro sitzen? Der Gutachter sagte mir, da nicht "ordnungsgemäß" behoben drin steht, hätte ich keine Chance.
Der Verkäufer sagt, er hätte keine Rechnung von der Reparatur (gehe von Schwarzarbeit oder privat repariert aus) und er hätte von nichts gewusst!
Kann mir irgendjemand einen Rat geben? DANKE!




31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Wenn im Vertrag steht "Schaden behoben",dann sollte er auch vollständig behoben sein! Weitere Angaben sind nicht nötig.
Im übrigen drohe ihm, wenn er keiner Rückabwicklung zustimmt: Schwarzarbeit ist Betrug!
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 59x hilfreich)

Bekommen Sie heraus, wer den Unfall hatte? Meist sind solche "privaten" Verkäufer nichts anderes als Schwarzhändler, also Leute, die ohne Gewerbe mit Autos dealen. Die kaufen oftmals Unfallautos auf, pfuschen die Teile so billig wie möglich auf irgendeinem Hinterhof zusammen, melden die Kiste meist für kurze Zeit auf ihren Namen an und verkaufen dann privat an Leute, die zu naiv sind, um mit dem Auto VOR dem Kauf in einer Werkstatt oder beim Gutachter vorbeizufahren.
Handelt es sich bei ihrem Verkäufer um einen solchen Typen, dann sollten Sie den letzten Besitzer konsultieren. Meist lässt sich der Weg des Wagens vom Vorbesitzer über den Aufkäufer bis zum Reparaturpfuscher nachvollziehen.
Viel Glück beim Detektivspiel und das nächste mal vor dem Kauf checken UND außerdem den Markt sondieren, da es um 4.000 Euro viele richtig gute 93er 3er BMWs gibt.

Gruß, Wolf.

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#3
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke schön schon mal!
Der Verkäufer selbst hatte den Unfall, das hat er ja zugegeben. Laut ihm aber nur Blechschaden!

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#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 59x hilfreich)

In diesem Falle sieht es nicht sonderlich gut für Sie aus. Drcukmittel haben Sie so gut wie keine - außer eventuell der Hinweis auf Schwarzarbeit.
Versuchen Sie das Auto wieder zu verkaufen und minimieren Sie dadurch den Verlust.
Beim nächsten mal dann Zeit nehmen und das Auto verher gründlich checken lassen.

Gruß, Wolf.

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#5
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich kann das Auto ja jetzt nur noch als Totalschaden verkaufen, sonst mach ich mich ja strafbar.... versuche jetzt über Gutachten zu beweisen, dass der Unfall in der Zeit geschehen ist, in der das Auto Eigentum des Verkäufers war. Vielleicht habe ich so eine Chance...

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#6
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Gibt was Neues! Nachdem wir dem Verkäufer nochmal mit Gutachten (bereits vorhanden und eindeutig), Anwalt, Anzeige u Polizei gedroht haben, ist er jetzt bereit, das Fahrzeug morgen wieder abzuholen und den Kaufpreis bar wiederzugeben, heißt Rückabwicklung des Kaufvertrages. Möchte mich da jetzt natürlich gerne schriftlich absichern. Hat jemand einen Tipp, was da alles rein muss, damit ich von jeder weiteren Haftung ausgeschlossen werde und ein für alle Mal aus der Sache raus bin?

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#7
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 207x hilfreich)

Hallo Naddl,

prima, nehmen Sie Ihren Kaufvertrag und den vom VK, und zerreißen beides.
Tauschen Sie Geld gegen Auto und informieren Sie Ihre Versicherung und das Straßenverkehrsamt über den " Verkauf".

Und beim nächten mal, besser aufpassen, nicht immer klappts so.

Gruß Spezi

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#8
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 59x hilfreich)

Glückwunsch zur gelungenen Rückabwicklung! Wenn Sie nun wieder ein Auto suchen, dann denken Sie daran, das Fahrzeug vor dem Kauf gründlich checkeh zu lassen. Am besten ist es, wenn Sie noch jemanden mit Kenntnissen im Gebrauchtwagenhandel mitnehmen (wenn Sie einen derartigen Menschen kennen und vertrauen).
Sollte das im Raum Berlin sein, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Viele Grüße,
Wolf.

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#9
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Leider lief doch nicht alles so, wie geplant. Wir hatten noch ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen, dass der Verkäufer unterschreiben sollte, womit wir als Käufer raus aus allem sind. Dies wollte der VErkäufer nicht unterschreiben. Nun ist die Sache beim Anwalt. Ärgerlich! So sitzen wir auf dem Geld, dem Auto und man kann nichts machen, als abwarten!

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#10
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 207x hilfreich)

da bin ich mal jetzt sprachlos. . . . . . . . . . ..

Gruß Spezi

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#11
 Von 
sundance
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Hast Du eine Vertragsrechtschutz?
Ich denke eine Betrugsanzeige bzw.arglistige Täuschung nennt man das .
Druck machen vielleicht liegen ja schon andere Anzeigen vor .
Good Luck

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#12
 Von 
pokotso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Immer nur ein Auto kaufen mit Zeugen.
Dennoch möchte ich mich anschliessen und sage auch das ist aglistige Täuschung. Suche dir einen guten Anwalt der sich im Autorecht auskennt nur so hast du Erfolg. Weiterhin nciht länger abwatren und solche Typen sofort bei der Polizei anzeigen.
Hatte auch so was am Hals, Wagen war nicht Unfallfrei, aber bei mir hatte der es als Unfallfrei angegeben, Geld hatte ich innerhalb einer Woche zurück, trotzdem musste ich eine Anwalt einschalten freiwillig war da nichts gütlich zu machen. Also los ab zur Polizei mach die Anzeige sonst wartest DU ewig.
Ps. meine guter Anwalt aus Lörrach Herr Stecke mach diese Betrüger zur Schnecke.

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#13
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, leider habe ich keinen Rechtschutz,das ist ja auch das Problem!Sollte der Verkäufer auf die vom Anwalt gesetzte Frist nicht reagieren, muss ich überlegen, ob ich vor Gericht gehe oder nicht. Falls nämlich alles schief läuft u ich verlieren sollte (ich habe 1 Zeugen, der Verkäufer 3, da die zu viert waren unsere türkischen Mitbürger). Die Frage ist, ob es reicht, dass er Vertragsbruch begangen hat (im Vertrag steht: Unfallschaden wurde behoben) oder ob er sich damit rausreden kann zu sagen: der Schaden wurde nach meinem Wissen behoben, für mich war der Schaden repariert. Ich bin ratlos....

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#14
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 59x hilfreich)

quote:
Falls nämlich alles schief läuft u ich verlieren sollte (ich habe 1 Zeugen, der Verkäufer 3, da die zu viert waren unsere türkischen Mitbürger).

Ich möchte gern mal wissen, wie es die Jungs schaffen, einen ´93er mit mies repariertem Totalschaden für 4000 Ocken an den Mann (bzw. die Frau) zu bringen ??? Habe selber einen ´93er aus echtem und unfallfreiem Erstbesitz - und dazu mit regelmäßiger Pflege bei BMW (Scheckheft) für 4300 - aber momentan keine Anrufe bzw. Mails auf das Auto. Ticken die Uhren in Berlin doch anders?

Ratlos, Wolf.

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#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Generell scheint bei BMWs und bei bestimmten Opel-Modellen der Ärger vorprogrammiert, wenn man hier die Threads durchschaut. Liegt sicher nicht an den Autos, sondern wohl eher am Interessentenkreis dieser Modelle, bei dem beim Autokauf wohl häufig vorübergehend das Denken aussetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Schaden bei diesem von außen TOP perfekt aussehenden u außerdem von innen perfekt gepflegten BMW (seitdem der am Hof der Werkstatt steht,gab es bereits 7 Kaufinteressenten), befindet sich unterhalb der Kotflügelinnenabdeckung und ist selbst in einer KFZ-Werkstatt auf der Bühne nicht entdeckt worden, erst beim zufälligen Abmontieren der Innenabdeckung (die generell NIE abgemacht wird) ist der Schaden aufgefallen! Wer Ahnung von KFZ hat, weiß, wie selten man diese Innenabdeckung abmacht! Anstatt Vorwürfe wie blöd ich beim Autokauf doch angeblich gewesen sei, finde ich ernst gemeinte Ratschläge besser angebracht.

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#17
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir haben jetzt einen Brief vom gegnerischen Anwalt bekommen, worin steht, dass der Verkäufer auf den Schaden hingewiesen hat (laut ihm Blechschaden!) und der Schaden behoben worden sei. Von einer sach- und fachgerechten Behebung sei hier keine Rede gewesen!
Kann er sich denn darauf berufen? Ist nicht behoben behoben, egal ob sach oder fach oder unsachgerecht???

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#18
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 182x hilfreich)

Aus Ihrem 1. Thread:

quote:
Der Gutachter sagte mir, da nicht "ordnungsgemäß" behoben drin steht, hätte ich keine Chance.



Ich sehe es auch so, leider.

Meine Meinung:

Vergessen Sie`s, ich sehe da keine rechtliche Chance für Sie.

Sie hätten es mal mit dem Anwaltschreiben sein lassen sollen, dann hätte er das Fahrzeug vielleicht zurückgenommen, aber das hilft Ihnen jetzt auch nicht weiter.

Im Gegenteil nun hat der VK einen eigenen Anwalt, (es soll ja tatsächlich mehrere geben) und der hat den VK nun beraten (schlau gemacht)

Versuchen Sie das Fahrzeug irgendwie weiterzuveräußern und buchen Sie den Verlust unter Lehrgeld ab.
Und nehmen Sie sich beim nächsten Kauf einen Profi mit.




-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

@Naddl:

Es war nicht meine Absicht, Ihnen Blödheit vorzuwerfen. Aber eine Kombination aus älterem 3er mit repariertem Blechschaden, Verkäufer orientalischer Herkunft mit drei Kumpanen und dann noch Ihr Nick... welcher Käufer eines Nissan beispielsweise käme auf die Idee, bei einem bekannten Unfallschaden den Vertrag zu unterschreiben, ohne die fachgerechte Reparatur entweder durch einen Fachmann begutachtet oder die Reparaturrechnungen geprüft zu haben?

Ich sehe übrigens im Gegensatz zu anderen hier durchaus gute Chancen für Sie, da noch was zu machen. Wenn das Auto tatsächlich ein irreparabler Totalschaden ist, dann ist das ein Mangel, der durch die Erwähnung eines reparierten Unfallschadens im Vertrag meiner meinung nach nicht abgedeckt ist.

Bear

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#20
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 182x hilfreich)

@ bear

Im Vertrag steht aber "scheinbar" :

Nicht ordnungsgemäß behoben......

Tut mir Leid, aber wo sehen Sie da noch eine Chance ???

Ich beileibe nicht. :(

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#21
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 151x hilfreich)

Hallo,

wir ( Händler) haben mal ein Auto zurücknehmen müßen, bei diesem stand im Vertrag auch "Blechschaden". Allerdings hatte der Vorbesitzer einen grösseren Seitenschaden selbst repariert und wir hatten verpasst uns die Sache genauer anzusehen, weil der Wagen am gleichen Tag wieder verkauft wurde.
Vor Gericht wurde ein gravierender Unterschied ob Blechschaden oder Rahmenschaden gemacht.

Ich würde trotz des Anwaltbriefes eine Klage erheben. Ich denke, sie haben Aussicht auf Erfolg. Gehen sie trotzdem sicher und befragen einen ( fähigen) Anwalt.

Gruß doko

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#22
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Im Vertrag stand: Unfallschaden auf der rechten Seite. Der Schaden wurde behoben.

Von ordnungsgemäß oder unsachgemäß oder wie auch immer steht da leider nix, lediglich: schaden wurde behoben.
Mein Verstand sagt mir: behoben ist behoben, doch anscheinend sieht das ein Jurist anders? Der gegnerische Anwalt beruft sich jedenfalls darauf, dass niemals von sachgemäß die Rede gewesen sei.

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#23
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Im Vertrag stand: Unfallschaden auf der rechten Seite. Der Schaden wurde behoben.

Von ordnungsgemäß oder unsachgemäß oder wie auch immer steht da leider nix, lediglich: schaden wurde behoben.


und wie passt das mit der Aussage in Ihrem ersten Beitrag zusammen ????

quote:
Der Gutachter sagte mir, da nicht "ordnungsgemäß" behoben drin steht, hätte ich keine Chance.



Wie passt das denn nun zusammen ??

Wäre ich bei der Polizei, würde ich sagen, Sie verwickeln sich hier in Widersprüche und wirken auf mich daher etwas unglaubhaft.

Naja, was soll`s

@doko

Händler - oder Privatkauf, da wird vor Gericht noch ein deutlicher Unterschied gemacht. ;)

Hier handelt es sich um einen Privatkauf, aber ob dem alles wirklich so ist ?? Wer weis :)

Die gute verwickelt sich in Widersprüche, fast so wie die echte Naddel. "lach"

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#24
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 182x hilfreich)

Sorry doppelt

-- Editiert von krull14 am 30.09.2004 15:15:01

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok das war etwas missverständlich ausgedrückt. Der Gutachter hatte bemängelt, dass NICHT "ordnungsgemäß" behoben, sondern nur behoben - ohne das Wort ordnungsgemäß - drin stand. Sonst hätte ich ja das nicht auch noch mit in Anführungszeichen gesetzt. Hoffe es ist jetzt klar. Drin steht: Schaden wurde behoben. Sorry für irgendwelche Verwirrungen !

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok das war etwas missverständlich ausgedrückt. Der Gutachter hatte bemängelt, dass NICHT "ordnungsgemäß" behoben, sondern nur behoben - ohne das Wort ordnungsgemäß - drin stand. Sonst hätte ich ja das "nicht" auch noch mit in Anführungszeichen gesetzt. Hoffe es ist jetzt klar. Drin steht: Schaden wurde behoben. Sorry für irgendwelche Verwirrungen !

-- Editiert von naddl767 am 30.09.2004 15:42:58

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Der Einwand, daß niemals von sachgemäß die Rede war, ist lächerlich. Darauf könnte sich auch jede pfuschende Werkstatt berufen; es steht ja nirgendwo auf der Rechnung, daß eine Reparatur sachgemäß durchgeführt wurde. Als nächstes macht es auch nichts, wenn das Autoradio nicht funktioniert, denn es war ja nur von einem Radio die Rede und nicht davon, daß es auch funktioniert.

Wenn das Auto tatsächlich irreparabel ist, ist der Schaden nicht behoben und die Angabe im Kaufvertrag nützt dem Verkäufer nichts. Nur meine Meinung. Ich würde das mit Anwalt weiterverfolgen, auch wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 182x hilfreich)

Na dann, ;)

Bleibt Ihnen jetzt noch der Klageweg.

Wenn da nur behoben steht und der Verkäufer von dem Schaden und der Schadenshöhe wusste, was ja hier der Fall ist, hätte er Sie zumindest darauf aufmerksam machen müssen, das der Schaden nicht fachgerecht behoben wurde, die Chancen sehen nun etwas besser für Sie aus.

Was mir allerdings etwas Kopfzerbrechen bereitet, ist die Anzahl der Zeugen, die der VK aufwarten kann......
Es kann allerdings auch von Vorteil sein, nach dem Motto "viele Köche verderben den Brei"
vielleicht verwickeln die sich ja vor Gericht in Widersprüche oder das Erinnerungsvermögen lässt urplötzlich nach ;)

Dann hätten Sie gute Chancen, aber Garantien gibt es vor Gericht leider nie.

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#29
 Von 
jamest
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

ich habe gerade dieses ganzen thred gelesen und bin etwas verwirrt. einerseits über ihre, naddls, leichtgläubigkeit (4 türken mit 3er bmw, unfallschaden, 93er baujahr und 4000EUR hätten erfahrenere autokäufer mit lautem schreien davonlaufen lassen) aber auch darüber, dass es anscheinend niemanden hier im forum zu geben scheint, der ordentliche tipps dazu geben kann, ein ausnahmefall scheint dieser hier nun wirklich nicht zu sein. ich sehe eigentlich nicht so schwarz für naddl wie viele andere, wenn sich ein "behobener unfallschaden" als "versteckter totalschaden" herausstellt.
was ist denn eigentlich so kaputt, dass es sich um einen totalschaden handelt, das sollte der gutachter doch erkannt haben?

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#30
 Von 
Naddl767
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Rahmen ist so verzogen, dass selbst eine Richtbank nicht mehr weiterhelfen könnte.Außerdem hat die Lenkung wohl auch einen abgekriegt, was es gefährlich macht, das Auto zu fahren.
Mittlerweile haben wir auch festgestellt, dass unter dem Sitz alles nass ist, da die Karosserie nicht mehr dicht ist - nach solch einem Unfall wohl kein Wunder.
Wir haben uns einfach vom perfekten Äußeren täuschen lassen und waren so gutgläubig, den Beteuerungen, dass es sich nur um einen behobenen Blechschaden handelte, zu glauben. Mittlerweile weiß ich auch, dass selbst ein Totalschaden durch ein paar hundert € super aufbereitet werden kann...Sie können mir glauben, dass ich solch einen Fehler, so ein Auto zu kaufen, nie nochmal machen werde. Hat mir wieder mal gezeigt, dass die Menschen von Grund auf böse sind...(und ich naiv :-))

1x Hilfreiche Antwort

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