Hallo,
Ich habe hier ein ähnliches Problem wie schon manch anderer, jedoch möchte ich gern noch mal eine Bestätigung zur Sicherheit.
Ich habe einen gebrauchten VW Golf BJ 94 privat an privat verkauft.
Das Fahrzeug wurde mit einem Vertrag verkauft, in dem verankert ist :
?....unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft....?
?...der Verkäufer sichert zu, das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war, sowie nach seiner Kenntnis auch früher keinen Unfall erlitt.....?
?...die Kosten einer Beseitigung folgender Mängel zu übernehmen: keine?
Wir selbst haben den PKW 07/2001 bei einem Händler aus 1. Hand(Kommission) ohne Unfallschäden (lt. noch vorliegenden Vertrag) gekauft.
In meinem Besitzzeitraum wurde mit diesem Fahrzeug auch kein Unfall gebaut noch irgendwelche Klempnerarbeiten (Unfallbeseitigung) am Fahrzeug durchgeführt!
Nun kommt der Käufer nach ca. 3 Wochen auf uns zu, mit dem Argument das Auto sei ein Unfall, er hätte das in einer Werkstatt prüfen lassen. Einen Frontschaden könne man aus den ausgewechselten Scheinwerfen erkennen und ein Heckschaden wär durch unterschiedliche Lackfarben bzw. Schweißnähte erkennbar. Auch habe er den 1. Besitzer telefonisch erreichen können, der ihm einen Frontschaden erzählte. (dies würde er auch schriftlich von ihm bekommen)
Nun verlangt er von uns einen Rücktritt vom Kaufvertrag und möchte den PKW zurückgeben!?
Jetzt meine Fragen dazu:
Muß ich das Auto zurücknehmen?
Für einen nicht bekannten Schaden kann ich ja nun auch nicht haftbar gemacht werden ? oder sehe ich das nun falsch?
Weiterhin habe ich eine Gewährleistung ausgeschlossen ? betrifft das auch die Rücknahme des PKW?
Das Autohaus kann ich ja nach über 3 Jahren ja nun nicht mehr ansprechen ? oder ist in dem Fall, wo ich das auch noch schriftlich vom Erstbesitzer bekommen kann anders?
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.
MFG
Käufer behauptet Unfall - Rückgabe???
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Sie vermuten Richtig!
Der Käufer MUß Ihnen nachweisen (Arglist), dass Sie von dem Unfallschaden Kenntnis hatten. Kann er das nicht, ergibt sich auch kein Anpruch auf Rückgabe.
Zumindest entnehme ich das nach Ihrem geschilderten Sachverhalt.
Hallo,Sie wurden durch den Kauf Ihres Kfz betrogen von den Autohändler.Wenn der Ersbesitzer einen Unfall hatte und es Schriftlich im Vertrag vermerkt hat,so wie das aussieht hat er das,wurden Sie betrogen mit Vorsatz.Der jetzige Käufer wurde genau so betrogen wie Sie,nur das Sie Ansprüche geltend machen können den Authändler gegenüber.Unfall Betrug von einem Autohändler ist auch nach drei Jahren nicht verjährt.Der Neue Käufer kann vom Kauf zurücktretten wenn er kein Unfallauto haben möchte,wenn er Preisnachlass haben möchte kann er gegen den Autohändler klagen wenn Sie ihm Vollmacht geben,weil Sie eigentlich der Betrogene sind.Schauen Sie ,wenn Sie Falschgeld bekommen haben und geben es weiter,dann können Sie auch nicht sagen ich wusste es nicht,"sehen Sie zu".Leider habe ich auch das Problem gehabt mit Zurückgedrehten Tacho.Viel Glück.
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Der Betrug muß dem Autohändler allerdings nachgewiesen werden.
Schwierig wirds, wenn da noch Zwischenhändler tätig waren.
Danke erstmal für die Infos. Nur leider kann ich dem nun nicht entnehmen ob ich das Fahrzeug nun zurücknehmen muß oder nicht?! So weit wie ich mich informiert habe ist es so, daß ich es nicht machen muß.
Was heißt der neue Käufer kann zurücktreten, wenn er keinen Unfall möchte? Immerhin ist er vor dem Kauf mind eine halbe ums Fahrzeug gelaufen und hat sämtliche Stellen geprüft, die auf einen Unfall hinweisen könnten.
Zum anderen kann ich als Nutzer nicht sagen ob ein Auto ein Unfall ist oder nicht (war in dem Fall für mich nicht ersichtlich, auch hat die Werkstatt in der sich der Wagen regelmäßig zu Reperaturen war auch nicht hingewiesen). Der Käufer meint es wären unterschiedliche Farbstellen (hell u dunkel) am Lack zu sehen – was auf ein Nachlackieren hinweißt.
Soweit wie ich jetzt weiß, hat der Erstbesitzer das Fahrzeug als Kommission beim Autohaus hingestellt, dort stand es ca. 2 Monate. Was da nun alles mit dem Fagrzeug passiert ist kann ich natürlich nicht sagen.
Der Käufer hätte, wie schon beschrieben, mit dem Erstbesitzer telefoniert und würde den Frontschaden von diesem auch schriftlich bestätig bekommen. Den Heckschaden versucht er nun mir unterzuschieben.
Von mir aus, kann er gern einen Gutachter beauftragen der das auch bestätigen kann (muss er doch oder??).
--- editiert vom Admin
Ob der Erstbesitzer den Unfallschaden dem Autohaus angegeben hat, kann ich nicht sagen, weil ich persönlich nicht mit ihm Kontakt hatte. Nur eins kann ich gewiss sagen, in meinem Vertrag vom Händler steht "unfallfrei".
Was bedeutet nun die Verjährungsfrist 3 Jahre - kann man dann den Händler trozdem noch belangen, wenn der Erstbesitzer belegen kann , das der Händler davon wusste (ist natürlich dann auch schlecht nachweißbar)?
Kann man bei einen Schaden püfen in welchem Zeitraum dieser in etwa stattgefunden hat?
Und jetzt?
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