Käufer droht mit Anwalt und Rückgabe

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Käufer droht mit Anwalt und Rückgabe

Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche meinen alten smart mit 120.000 km drauf für 1.050€ verkauft. Er stand von Oktober bis jetzt nur rum und davor wurde er 10 km täglich im Ort (max 55 kmh) gefahren.

Jetzt meldet sich der Käufer und meint, das smart center hat festgestellt, dass der Keilriemen ab sei und ein Riss im Krümmer ist und der Wagen deswegen nicht mehr als 70 kmh fährt. Ebenso sei der Nebelscheinwerfer defekt.

Verkauft wurde unter Ausschluss der Sachmängelnhaftung und der Käufer hat eine kurze Probefahrt gemacht. Er meint jetzt, sein Anwalt hat ihm gesagt, er könne von mir Nachbesserung oder Rücknahme verlangen, weil das smart center bestätigt hat, dass der Schaden schon älter sein muss. Nach seinen Aussagen greift dann der Ausschluss der Sachmängelnhaftung nicht. Das ist doch Quatsch, oder? Ich wusste von diesen Mängeln wirklich nichts, da der Wagen in meinem Gebrauchsfeld einwandfrei funktionierte.

Danke für eure Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Er muss Dir nachweisen, dass Du von den Schäden gewusst hast. Dass man nicht bemerkt haben will, dass das Auto nicht mehr schneller als 70 km/h fährt, ist aber generell etwas unglaubwürdig. Von daher wäre es nicht schlecht, wenn jemand bezeugen könnte, dass das Auto nur in der Stadt gefahren wurde.

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#2
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Sorry, mein Fehler. Es muss 80 kmh heißen...dicke Finger und Handy vertragen sich nicht :-/.
Der Wagen wurde lediglich für die Fahrt zur Arbeit benutzt. 5 Kilometer Hauptstraße, meine Freundin kann das bestätigen. Ebenso bemängelt der Käufer nicht, dass er nicht schneller als 80 fährt, sondern ab dann nicht mehr richtig beschleunigt.

Und, wie gesagt, stand der Wagen wirklich drei Monate ohne bewegt zu werden. Was da alles kaputt gehen kann, kann wohl auch nur ein kfz Mechaniker sagen. Und dass der Wagen so lange stand, wusste der Käufer. Er war auch der Erste, der den Wagen wieder gefahren ist. Eine ausgiebige Probefahrt haben wir angeboten, aber er wollte nur einmal kurz "um den Block" fahren.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Auto des Käufers, Problem des Käufers.

Kommunikation einstellen.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Auto des Käufers, Problem des Käufers.

Kommunikation einstellen.

Top Antwort - Ergänzend: Nicht von Drohkulissen einschüchtern lassen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Guten Morgen,

erstmal danke für die Antworten. Es ist halt total nervig, weil ich echt stündlich SMS bekomme. Ich finde es ja selbst nicht schön, denn ich habe vor Kurzem einen Pkw von privat gekauft und nach einer Woche ist mir die Kupplung flöten gegangen. Da habe ich mich auch geärgert, kurz mit dem Verkäufer gesprochen und der hat mir daraufhin die Alufelgen als kleinen Ausgleich zugeschickt. Es handelt sich bei dem Wagen aber auch um einen Wagen im Wert von 5.000,-- €.

Lt. Aussage des Käufers liegen die Kosten für ihn bei 300 - 500,-- €. Wenn ich jetzt so nett wäre und ihm 100,-- € anbieten möchte, wie müsste ich das dann formulieren?..."ohne Anerkennung einer Schuld und Rechtspflicht"?!

Lt. Aussage des Käufers beruft sich sein Anwalt auf folgenden Passus des Kaufvertrages (autoscout24):
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt – auch früher – O unfallfrei war, O keinen sonstigen Schaden,
O nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat:


Die großen "O" waren hier zum Ankreuzen und ich habe angekreuzt "unfallfrei war" und "keine sonstigen Schäden". Der Anwalt meint, dass durch die Formulierung "Der Verkäufer garantiert..." ich auch eine Garantie abgegeben habe, dass der Wagen wirklich unfallfrei war und auch wirklich keine Mängel hat. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Formulierung "soweit ihm bekannt" das Ganze schon wieder stark einschränkt (denn die Mängel waren mir ja nicht bekannt). Oder sehe ich das falsch?

Ebenso kann ich nirgends finden, was denn alles so unter "sonstige Schäden" fällt. Lediglich Hagelschäden sind als Beispiel genannt, von Schäden an der Mechanik/am Motor finde ich da aber gar nichts.

Danke und Gruß

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Wenn ich jetzt so nett wäre und ihm 100,-- € anbieten möchte

Kleiner Hinweis: Tu es nicht!

Zitat (von Fachwirt84):
Oder sehe ich das falsch?

Nein

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Der Käufer sagt also "Sein Anwalt" und "sein Smart Center"

Diese beiden haben DIR gegenüber aber nichts geäussert? Wenn der Käufer einen Anwalt hat soll der dich anschreiben. Und wenn das Smart Center was zu dem Wagen meint soll der Käufer dir das vom Smart Center schriftlich geben lassen.

Mir sieht es nach heisser Luft seitens des Käufers aus....

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#8
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich denke auch, dass er nur mit dem Säbel rasselt. Aber nervig ist sowas natürlich schon. Würde auch gern mal wissen, wenn es denn stimmt, welcher Anwalt da wirklich zu einer Klage raten würde...
Mit gegenüber wurde übrigens noch nichts vom Anwalt bzw. Autohaus geäußert.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Aber nervig ist sowas natürlich schon.

Blockierfunktion im Handy nutzen.
Noch ein absoluter Pro-Tipp: Beim nächsten Autoverkauf eine Prepaidkarte kaufen, am besten mit einem Billighandy im Bundle. Gibt es schon für 20€ mit 15 € Guthaben. Wenn man das Auto verkauft hat entsorgt man die Karte und verschenkt das Handy.

Signatur:

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Mir gegenüber wurde übrigens noch nichts vom Anwalt bzw. Autohaus geäußert.


Und solange da nichts kommt, kannst du dich zurücklehnen und Kaffee trinken.

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