Käufer springt vom Kauf ab, meine Rechte?

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Deimos2001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer springt vom Kauf ab, meine Rechte?

Hallo Zusammen,

ich benötige einen rechtlichen Rat.
Ich wollte meinen Wagen verkaufen. Der Käufer hat mir mündlich zugesagt und es gab einen Termin für die Abholung/Übergabe. Nun ruft mich der Vater des Käufers an und sagt mir der Sohn habe es sich anders überlegt und er wolle den Wagen nicht mehr. Ich finde dieses Verhalten sehr unseriös, zumal ja eine mündliche Zusage/Vertag(?) bestand. Weche Rechte habe ich gegenüber dem "Käufer"?
Immerhin riefen mich in der Zwischenzeit auch andere potentielle Käufer an, denen ich absagen musste, weil der Wagen vermeintlich verkauft gewesen ist.
Danke für die Hilfe.

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-- Editiert am 23.09.2009 20:32

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16 Antworten
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#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst stellt sich die Frage, ob ein Kaufvertrag vorliegt. Was genau hat der Interessent zugesagt? Haben Sie über die Eckdaten (Ausstattung, Preis) Einigkeit erzielt?
Wenn alles klar ist, liegt ein Kaufvertrag vor und Sie können den vereinbarten Kaufpreis fordern.

Aber: Können Sie diese Punkte zweifelsfrei (!!!) beweisen? Sind Sie bereit, Ihre Rechte ggf. gerichtlich durchzusetzen? Mahn-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten müssen Sie zunächst vorstrecken - und wenn Ihr Gegner nicht zahlungsfähig ist, bleiben Sie auf dem Kosten sitzen.

Falls Sie aber zähneknirschend auf das Geschäft verzichten und sich einem anderen Interessenten zuwenden: Ist der Sohn geschäftsfähig ist und kann der Vater keine Vollmacht vorlegen, ist die Anmerkung des Vaters irrelevant ...


Trotzdem viel Glück

Nervin


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#2
 Von 
Deimos2001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,

danke für die Anmerkungen. Einigkeit über Preis und alle anderen Modalitäten bestand. Der schriftliche Vertrag sollte in 2 Tagen unterschrieben werden.

Mich ärgert es dahingehend besonders, da ich anderen potentiellen Käufern eine Absage erteilen musste und es nun natürlich schwieriger für mich ist den Wagen zu veräußern.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob ich den gleichen Preis erziele oder einen Geringeren. Von meinem Rechtsempfinden her ist der Käufer hier Schadenersatzpflichtig. Es stellt sich nur die Frage der Durchsetzbarkeit. Ferner halte ich es für angebracht, aufgrund der gesamten Umstände, einen kleinen „Denkzettel“ zu erteilen. Was kann ich am besten tun?

MFG


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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wenn du nicht mal beweisen kannst, was genau besprochen worden sein soll: vergiß es.

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Von meinem Rechtsempfinden her ist der Käufer hier Schadenersatzpflichtig.


Schon nachvollziehbar, kenne ich. Täglich. Aber...
Dazu (von der sehr schwierigen Durchsetzbarkeit mangels Beweisbarkeit abgesehen) müsste dann aber erst ein messbarer Schaden entstanden sein. Die bloße Mutmaßung, dass jetzt weniger Geld für den Wagen gezahlt wird, reicht nicht. Und eine "Aufwandsentschädigung" gibt es auch nicht, weil man diese auch nicht beziffern kann.
Übrigens muss man - mal angenommen man hätte schriftlich etwas vereinbart - bei solchen Dingen wie "Käufer trägt die Differenz der Verkaufspreise" vorsichtig sein. Wenn du nämlich jetzt mehr bekommst als der erste "Käufer" zahlen wollte, kann man sich ausrechnen wie dann die Lage ist ;)

PS: Besser so, als wenn 2 Wochen lang von morgens bis abends Leute mit Akzent vorbeikommen und mit der Lupe nach Mirkokratzern suchen um den Preis deswegen auf die Hälfte zu drücken ;)

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Der schriftliche Vertrag sollte in 2 Tagen unterschrieben werden.


Also gabs noch keinen Vertrag. Es könnte ja genau so gut sein das nun etwas in den KAufvertrag soll was einer Partei gar nicht passt. Oder man sich nicht über den geeigneten Vordruck einig wird.

Nur wenn ein Kaufvertrag - auch mündlich - bestand, hätte man Anspruch auf Schadenersatz. Und der "Schadensersatz" ist kaum der Rede wenn man den Wagen eh zum selben Preis verkaufen kann.

Normalerweise Ansehen, Unterschreiben, zahlen und dann mit eigenen Nummernschildern vom Hof. Und immer die Gewähgrleistung im Vertrag ausschliessen.

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#6
 Von 
Deimos2001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der "messbare" Schaden könnte sich ja in der Tat aus der Differenz zum Verkaufspreis ergeben, wenn ich den Wagen noch verkauft bekomme. Da ich anderen Interessenten absagen musste.
In diesem speziellen Fall möchte ich dem Käufer, aufgrund seiner rotzfrechen Art, einen Denkzettel erteilen. Nur sollte sich der (finanzielle)Aufwand für mich in Grenzen halten.

Der Kauf wurde mündlich zugesichert.

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Der Kauf wurde mündlich zugesichert.


Deckt sich aber nicht mit der Aussagen:
quote:

Der schriftliche Vertrag sollte in 2 Tagen unterschrieben werden.


Also würde nur verabredet sich zu einer Vertragsunterzeichnung eines noch auszuarbeitenden Vertags zu treffen ...

Da besteht ein Unterschied.

quote:
Tat aus der Differenz zum Verkaufspreis ergeben,


Das man ja soviele Käufer hatte wird sich doch keine Differenz ergeben. Man ist schon gehalten den Schaden geringt zu halten, also nicht an den erstbesten zum Schleuderpreis zu verkaufen nur weil jemand haftet.

Um welchen MIllionenbetrag gehts denn eigentlich

K.




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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#8
 Von 
Deimos2001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Kaufpreis betrug 18000 EUR.
Es sich anders zu überlegen ist auch nicht schlimm, nur wenn man zusagt man möchte den Wagen an Tag X kaufen für Preis Y kann das doch durchaus als mündlicher Vertrag durchgehen, oder sehe ich das total falsch?
Es geht mir dabei auch weniger um das Geld sondern eher darum das der Käufer mich tagelang nahezu angebettelt hat den Wagen zu dem Preis kaufen zu können und nun auf äußerst provokante Art und Weise absagt.

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Es geht mir dabei auch weniger um das Geld sondern eher darum das der Käufer


Es geht dir darum das ein Vollidiot einsieht das er ein Vollidiot ist ?? Na ob das Sinn macht.

Ein mündlicher Vertrag wäre :VK: Ich kaufe Auto für 18000 K: OK
Da du ja aber sicher nich nen Gewährleistungsausschluss vereinbaren willst, der Käufer sicher die Unfallfreiheit bescheinigt haben will. Wollen beide noch einen Kaufvertrag wo sie das (bisher nicht besprochene ) noch aushandel wollen.
Das belegt doch das es noch keinen Vertrag gab.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Wenn der K doch die feste Kaufabsicht geäußert hatte, warum hast du dir keine (kleine) Anzahlung geben lassen??

200 Euro Anzahlung und vermerken, das der Anzahlungsbetrag verfällt, wenn der K aus "unwichtigen" Gründen vom K zurücktreten will

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das hätte nicht gereicht.

Man macht SOFORT einen Kaufvertrag und kassiert dann die Anzahlung. Dann hätte man auch was zu zurücktreten aus welchen Grund auch immer.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#12
 Von 
Deimos2001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Zusage erfolgt leider telefonisch, daher war Unterschreiben bzw. Anzahlung leider nicht möglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Das Kind ist im Brunnen. Ernsthaft was zu holen gibt es da nicht, bzw. der Aufwand steht in keiner Relation zum Ergebnis.

Unter Lehrgeld/Zeit abbuchen und nie wieder so handeln.

Von mir bekäme der erste ernsthafte Käufer, der vor Ort ist, den Wagen. Dazu wird direkt ein Vertrag gemacht und wenn nicht sofort abgeholt wird, bleibt eine angemessene Anzahlung bei mir und gut ist.

Dann noch ein Vermerk, bis wann die Abholung und Restzahlung zu erfolgen hat und dass nach dem Termin der Wagen dem Verkäufer wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht, damit man nicht u.U. selber schadensersatzpflichtig wird, wenn man den Wagen anderweitig veräussert.

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#14
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Die Zusage erfolgt leider telefonisch



Dadurch weiß man ja nichtmal genau wer überhaupt der "Vertragspartner" sein soll.

Übrigens ist das gesamte Vorgehen hier eher eine Masche des "Käufers" um den eigenen Wagen besser verkaufen zu können. Die Konkurrenten werden abtelefoniert, Kaufzusagen zu -egal welchem Preis- gemacht und die Anzeigen werden rausgenommen.

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#15
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Übrigens ist das gesamte Vorgehen hier eher eine Masche des "Käufers" um den eigenen Wagen besser verkaufen zu können. Die Konkurrenten werden abtelefoniert, Kaufzusagen zu -egal welchem Preis- gemacht und die Anzeigen werden rausgenommen.


Echt, das wußte ich gar nicht.
Jetzt wird mir auch klar, warum speziell ausländische Mitbürger immer anrufen, alles versprechen, aber nichts halten.

Woher sind Dir solche Vorgehensweisen bekannt?
Hab über diese Masche nichts bei Google gefunden.
Macht doch bestimmt auch wahnsinnig viel Arbeit, da sämtliche Leute anzurufen!?

@TE:
Betrachte ein Auto, für das kein schriftlicher Kaufvertrag oder eine Anzahlung vorliegt als nicht verkauft, egal was Dir die Leute versprechen.
Man kann die Leute auch auffordern innerhalb von 2 Tagen was verbindliches abzuliefern, sonst kannst Du davon ausgehen, dass die Versprechen nur heiße Luft sind.

Interessenten würde ich in der Zwischenzeit nicht absagen, nur den Termin vom nächsten Interessenten aus persönlichen Gründen 2 Tage in die Zukunft verlegen ;)




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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Deimos2001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist schon ärgerlich, aber ich sehe ein, dass man leider nicht viel unternehmen kann.

Nächstes Mal mit Anzahlung. Man kann scheinbar niemandem mehr trauen.

Trotzdem Danke für die Antworten.

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