Hallo!
Ich würde gerne folgenden fiktiven Fall schildern und wie die Rechtslage aussieht.
Person A verkauft Person B ein Auto. Person B fährt dies Probe, schaut sich das Scheckheft an, erfragt mögliche bzw. gemachte Reparaturen, Unfallfrei, Vorbesitzer etc. Gesamteindruck stimmt und Person B kauft von Person A den PKW, mit Kaufvertrag, Tüv Bericht übergabe etc.
Ganze 6 Monate ist Person B im besitz des PKW's wegen finanzieller schwierigkeiten die plötzlich auftraten nun dennoch nicht mehr in der Lage, das Auto unterhalten zu können und entschließt sich zum verkauf.
Tüv wurde neu gemacht da er abgelaufen war, Ölwechsel etc.
Person C ruft Person B an, fragt ob der Wagen da sei und wann man sich ihn mal anschauen könnte. Kurz darauf kam Person C mit Begleiter an, beide schauen sich das Auto sehr gründlich an, Probefahrt, etliche Fragen die gestellt wurden. Gesamteindruck positiv. Auto wurde gekauft, Kaufvertrag wurde aufgesetzt, Käufer und Verkäufer gehen beide glückliche Wege.
Eine Woche später bekommt Person B einen Anruf von Person C der ihn auf Arglistige Täuschung hinweißt. Person C habe nach einer Woche (KM bei Übergabe 172.556KM, nach einer Woche 173.xxx) also knapp 1000km fahrt eine Kontrolleuchte aufblinken sehen. Es war die Motorkontrolleuchte. Er fuhr zur Werkstatt und die stellte fest, das die Ventildeckeldichtung sowie (mit einem Endoskop) festgestellt, leichte verkeilungen/abrieb im Zylinderraum waren. Person B merkte davon allerdings nichts, fuhr täglich zur Arbeit und hatte auch schon keinerlei Anzeichen erkennen können. Die Ventildeckeldichtung wurde laut Werkstatt nur laienhaft repariert, sodass eine Zeit lang ruhe ist.
Nun möchte der Käufer C von Käufer B eine Rückabwicklung aufgrund von arglistiger Täuschung bzw. Verkauf eines Bastlerfahrzeuges.
1. In wie weit sieht es in dieser Situation rechtlich aus? Beide sind laien, also kann man hier kein Technisches Verständnis, bzw. Kundgebung des Verkäufers erwarten. (Er wüsse von nichts, und sieht daher auch nicht ein dem Käufer entgegen zu kommen vor allem bei diesem Tonfall).
2. Wie sieht die Situation aus, wenn Person C, den Vorbesitzer Person A anruft und um Auskunft bittet? Person A sagt daraufhin, ja dies habe ich laienhaft repariert aber dem Käufer B nicht mitgeteilt?
3. Wie sollte sich Person B jetzt verhalten, (Keine Haftpflichtversicherung).
Gruß
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Käufer unterstellt arglistige Täuschung - Bastler!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
von Stivikiwi am 19.09.2013 22:35
Kaufvertrag wurde aufgesetzt
Ich gehe mal davon aus dass ein Standardvertrag von ADAC, mobile, autoscout oder oder oder verwendet wurde.
quote:
von Stivikiwi am 19.09.2013 22:35
1. In wie weit sieht es in dieser Situation rechtlich aus?
Bisher gibt es keine rechtlich relevante Situation. Der K müsste dem VK die arglistige Täuschung nachweisen. Kann er das nicht hat er auch kene
quote:
von Stivikiwi am 19.09.2013 22:35
2. Wie sieht die Situation aus, wenn Person C, den Vorbesitzer Person A anruft und um Auskunft bittet?
Ändert nichts an der Situation zwischen B und C
quote:
von Stivikiwi am 19.09.2013 22:35
Person A sagt daraufhin, ja dies habe ich laienhaft repariert aber dem Käufer B nicht mitgeteilt?
Ändert immer noch nichts an der Situation zwischen B und C, da B den C immernoch nicht arglistig täuschen konnte, weil er davon nichts wusste.
quote:
von Stivikiwi am 19.09.2013 22:35
3. Wie sollte sich Person B jetzt verhalten, (Keine Haftpflichtversicherung).
Bester Tipp: Nichts machen - gar nichts - absolut nichts - null, nada, njente, nix
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Mal abgesehen davon, daß eine *Haftpflicht*versicherung auch nicht zuständig wäre, sondern allenfalls eine *Rechtsschutz*versicherung.
Ich sehe das genau so - der C müßte B arglistige Täuschung beweisen, das wird ihm nicht gelingen, also kann B da ganz gelassen bleiben. Erst wenn eine Klage eintrudelt, sollte er zum Anwalt.
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Hey Leute
Klar meinte natürlich die Rechtschutzversicherung.
Person B sollte wenn eine Klage eintrudelt zum Anwalt. Wie sieht es mit kosten aus wenn man nun keine Rechtschutzversicherung hat?
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Der Unterlegene zahlt. Also allem Anschein nach wird C unterliegen, da die arglistige Täuschung (welche technische Fachkenntnis UND Kenntnis über den konkreten Mangel voraussetzt) nicht mal plausibel begründet werden kann, geschweige denn jemals bewiesen werden kann. Insofern würde C auch die Kosten des Anwalts von B zahlen müssen.
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