Hallo!
Ich habe vor 2 Wochen mein Auto von Privat an Privat verkauft. Der Käufer hat eine Probefahrt abgelehnt und den Wagen gleich so mitgenommen.
Im Vertag ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Mangelhaft war der Lack des Fahrzeugs (natürlich sichtbar, habe ich dem käufer auch vorher gesagt). Deswegen ist im Vetrag weiter unten nebst der Km-Leistung Folgendes zugesichert: Fahrzeug hat folgende Beschädigungen: Wie vom Käufer besehen, insbesondere Lack.
Weitere Sondervereinbarungen oder Zusicherungen gibt es nicht.
Nun zum eigentlichen Problem: Der Käufer beschwert sich über Folgende (gravierende) Schäden: Die Ölpumpe ist defekt, die Servolenkung undicht, der Kühlerventilator funktioniert nicht. Infolge der defekten Ölpumpe hat das Auto natürlich keinen Öldruck, was zu Lagerschäden führen kann (kapitaler Motorschaden); evtl. ist das auch schon geschehen - der Käufer berichtet von klackernden Geräuschen aus dem Motor. m.E. hat er selbst durch das Fahren ohne konstanten Öldruck das Fahrzeug vermutlich noch weiter beschädigt. Während der Überführung habe er aber mit dem Öldruck keine schwierigkeiten gehabt - so der Käufer.
Kurzum: Er unterstellt mir, die Mängel an dem Auto verschwiegen zu haben und fordert eine Rückabwicklung des Kaufes.
Mein Standpunkt: Ich hatte die geschilderten Probleme nicht (stimmt wirklich). Ich habe einen gewissen Überblick über Kfz Technik, aber kein Fachwissen. Das Auto war länger abgemeldet, hat noch über 1 Jahr TÜV.
Ich sehe natürlich ein, dass die Karre jetzt wohl eher Schrott als heil ist, aber der Zustand bei Kauf war anders.
Inwiefern kann er mich jetzt für die technischen Probleme belangen?
-----------------
""
Käufer unterstellt mir Arglist
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
von stihlmagnum am 31.08.2012 08:52
Der Käufer hat eine Probefahrt abgelehnt und den Wagen gleich so mitgenommen.
Selbst schuld
quote:
von stihlmagnum am 31.08.2012 08:52
Kurzum: Er unterstellt mir, die Mängel an dem Auto verschwiegen zu haben und fordert eine Rückabwicklung des Kaufes.
Er muss es beweisen
quote:
von stihlmagnum am 31.08.2012 08:52
Im Vertag ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Der Tipp des Jahres und des Vorjahres und des Vorvorjahres: Mach einfach nichts. Ignorier den Typen. Er muss dir nachweisen dass du davon wusstest UND das du es ihm verschwiegen hast.
-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, das haben mir auch verschiedene Leute geraten, die SuFu hier bringt einen zu ähnlichen Ergebnissen. Ein Händler sagte mir beim Autokauf mal: Wenn ihnen auf dem Nachhauseweg der Motor um die Ohren fliegt, haben Sie Pech gehabt.. :D That´s life, damals hatte ich Glück.
Ich könnte dem Käufer ja noch mein ehrliches Bedauern ausdrücken, mir selbst ist sowas trotz allem unangenehm.
Mein Bedenken war nur, dass sich die Rechtslage aufgrund der Schwere der Schäden ändern könnte - nun ja...
Falls er doch zu Gericht ziehen sollte (obwohl der KP keine 1500 Euro war): Würde eine Rechtsschutzversicherung da einspringen?
Gruß
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
von stihlmagnum am 31.08.2012 09:24
Ich könnte dem Käufer ja noch mein ehrliches Bedauern ausdrücken, mir selbst ist sowas trotz allem unangenehm.
Bedauern?
1.) wenn du das Problem hättest würdest du bei denen auch auflaufen
2.) du weißt ja nicht was alles davon Taschenfüllerei war um dir noch ein paar hundert Euros aus den Rippen zu leiern
quote:
von stihlmagnum am 31.08.2012 09:24
Falls er doch zu Gericht ziehen sollte (obwohl der KP keine 1500 Euro war): Würde eine Rechtsschutzversicherung da einspringen?
Das solltest du deinen Versicherungsbedingungen entnehmen könne. Oder frag die doch einfach.
-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Hallo,
quote:Das was der Händler da gesagt hat ist schlichtweg falsch. Es wäre dann eher das Pech des Händlers, da ein Händler Gewährleisstung geben MUSS! Nur als Privatverkäugfer kann man die Gewährleisstung ausschliessen...
Ein Händler sagte mir beim Autokauf mal: Wenn ihnen auf dem Nachhauseweg der Motor um die Ohren fliegt, haben Sie Pech gehabt.. :D That´s life, damals hatte ich Glück.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
19 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten