Guten Tag
Habe folgendes Problem
Habe Mein Auto Verkauft und tag später rief mich der Käufer an dass das Auto Motorschaden hat.
Es handelte sich um ein Passat mit LPG und 315000 km.
Ich habe zwar gewusst das mit dem Motor etwas nicht stimmt weil er im Kaltem zustand schlecht anging und hatte ob kalt oder warm unrunde lauf gehabt.
Dies Habe ich dem Käufer natürlich gesagt mit der aussage das ich mit dem Auto bei Fehlerspeicher auslesen war und der ergab das Zylinder 1 und 2 zündaussetzter hat und das der Mechaniker mir gesagt hat das es am Zündkerzen oder Zündspulen liegen Kann ich habe es nicht reparieren lassen weil ich das Auto sowieso verkaufen wollte.
Der Käufer lies das Auto durchchecken und festgestellt hat das Zylinder 1 und 2 geringe Kompression Hat und das es davon kommt mit den Zündaussetzern dies wusste ich aber nicht habe keine tiefere Diagnose machen lassen.
Und ein Fehlerschpeicher kann diese Fehler nicht finden.
Bin aber nebenberuflich als Gebrauchtwagen Händler noch eingetragen betreibe aber dieses schon lange nicht mehr und es war mein Privates Auto welche ca.7 Monate auch auf mich persönlich angemeldet war.
Kaufvertrag habe ich von Hand geschrieben da mein drucker kaputt war.
unter Mängeln habe ich geschrieben Diversen Mängeln,Unrunde Lauf und Schlechte Kaltstart!!
Als ursache dafür habe ich ihm gesagt(nicht geschrieben)das es eventuell die Zündkerzen oder Zündspulen sein können eben das was mir der Mechaniker gesagt hat
Weiterhin habe ich reingeschrieben Ohne Garantie oder Rückgaberecht
naja bin eben kein Jurist weis net ob so ein Vertrag überhaubt rechtskräftig ist.
Was soll ich jetzt machen mein Anwalt sagte mir das ich mir keine sorgen machen muss möchte mir aber gerne weitere Meinungen einholen.
vielen Dank und entschuldigt bitte meine Gramatik und ausdruckssweise bin eben ein Ausländer
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Käufer will Auto Zurückgeben
22. Mai 2013
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Frage vom 22. Mai 2013 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Auto Zurückgeben
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2013 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120353 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:
Weiterhin habe ich reingeschrieben Ohne Garantie oder Rückgaberecht
Die Gewährleistung hast Du nicht ausgeschlossen?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 22. Mai 2013 | 23:22
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Was egal ist, weil klar ist, was gemeint war.
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
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#3
Antwort vom 23. Mai 2013 | 00:24
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
quote:
Was egal ist, weil klar ist, was gemeint war.
Das gilt vielleicht für den normalen Privatmensch.
Da aber:
quote:
Bin aber nebenberuflich als Gebrauchtwagen Händler noch eingetragen
würde ich mich nicht darauf verlassen, dass ein Richter das auch so sieht.
Als Händler muss ihm der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bewusst sein. Da spielt es keine Rolle, ob er den Wagen privat oder im Rahmen des Gewerbes verkauft hat.
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#4
Antwort vom 7. August 2013 | 00:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Es ist doch davon auszugehen, dass ein Motor nach über 300tsd Kilometer bald überholt werden muss. Den Verstand kann ich auch einem Laien unterstellen. Zündaussetzer mangels Kompression geht nicht, die Zündung muss auch ohne Kompression arbeiten.
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