Käufer will Auto zurück geben

18. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Halligalli30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Auto zurück geben

Hallo zusammen.
Ich habe vor 2 Tagen meinen Audi A4 , Bj1997, 150Tkm privat verkauft.
Ich habe dem Kunden die kleinen Mängel aufgezählt und ihm gesagt das ich vor einem halben Jahr die Zylinderkopfdichtung hab wechseln lassen.Und das es zu Ölrückständen im Kühlwasser kommen kann( so wurde es mir von der Werkstatt gesagt).
Leider habe ich es nicht im Kaufvertrag vermerkt sondern nur das der Wagen keinen Unfallschaden und keine sonstigen beschädigungen hat(ADAC-Kaufvertrag). Nun rief mich heute der Käufer an das er das Auto auf sich angemeldet hat und er dannach in der Werkstatt war zur Kontrolle. Dort sagte man Ihm das Öl im Kühlwasser wäre und er die Zylinderkopfdichtung wechseln müsste. Nun verlangt er von mir die Reparaturkosten.Ich habe ihm gesagt das das Öl von dem alten Defekt herrührt welchen ich behoben habe.Das glaubt er mir trotz Rechnung nicht.
Da ich vom Recht nun überhaupt keine Ahnung habe wollte ich mal fragen ob ich die Reparaturkosten übernehmen muss.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

....wenn du einen Privatvertrag unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung gemacht hast, ist alles i.O.
Ein Rückgaberecht besteht ohnehin nicht.
Wenn Ölrückstände im Kühlwasser aus einem
beseitigtem Schaden vorliegen, faxe doch der
Werkstatt des Käufers deine vorliegende Rechnung. Dann könnten die es ihm erklären.

Die Werkstatt hat sicherlich in Unkenntnis der Repa die vermutete Undichtigkeit mitgeteilt.

mfg

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Wenn der alte Schaden behoben wurde, dann darf kein Öl mehr im Wasser sein!
Das Wasser wurde mit Sicherheit bei der Reparatur ausgetauscht. Die Behauptung der Werkstatt halte ich für eine Schutzbehauptung, da man bei einem Tausch der Zylinderkopfdichtung seeeeehr gewissenhaft arbeiten muß um einem erneuten Defekt vorzubeugen.
Es muß also zuerst mal geklärt werden, ob denn überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Wenn der K beweisen kann (z.B. mit einem Gutachten)daß die Dichtung defekt ist und es wurde kein Gewährleistungsausschluß vereinbart, dann mußt du zahlen. Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, dann nicht.

Viele Grüße, Michael


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#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 206x hilfreich)

Hier wäre m.E. ein Austausch des Kühlwasserbehälters sinnvoll, sowie das mehrmalige durchspülen der gesammten Kühlflüssigkeit.
Erst wenn das gemacht wurde, kann das Wasser wieder klar sein.
Sollte eine Rechnung vorliegen über die ZK Reparatur, würde ich die dem Käufer zeigen, bzw. eine Kopie schicken.!!!
Wenn der Umstand wirklich vor Kauf mündlich erwähnt wurde, gibt es dann keinen Grund, Kosten dafür zu erstatten.
Mehrmaliges Spülen hilft schon viel, aber alle Reste aus dem Vorratsbehälter zu bekommen ist fast unmöglich.

Gruß Spezi

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