Es geht um folgendes:
Habe ein Auto an einen Fahranfänger verkauft (900€) , habe vor dem Verkauf noch Tüv gemacht und auch einiges wurde repariert.
Jetzt nach 2 Wochen habe ich ein Nachricht bekommen das die Kupplung kaputt ist bzw nicht mehr fahrbereit ist. Der Kaufer hat den Wagen bei einer Werkstatt durchsehn lassen die meinten das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrstauglich.
Jetzt droht er mir mit dem Anwalt das ich den Wagen zurück nehme
Jetzt die Frage, bei einem Privatverkauf gibt es ja keine Garantie und in solcher Preisklasse schon gar nicht.
In den Kaufvertrag habe ich schon reingeschrieben keine Garantie, Gewährleistung, Umtausch.
Kann mir da rechtlich etwas passieren ? Zum anderen rechnet es sich ja kaum da viel herumstreiten bei einem solchen Betrag
Käufer will Fahrzeug zurück geben
Wenn du den Wagen noch problemlos über den TÜV gebracht hast, und nun die Aussage der Werkstatt ' nicht mehr verkehrstauglich ', stellst sich freilich die Frage, ob du mit gutem Gewissen an einen Fahranfänger verkauft hast - der will ja mit einem günstigen Wagen eine Weile möglichst problemlos herumgurken können.
Was dir rechtlich passieren kann bei gekauft wie gesehen
- da wird dir nicht viel blühen, wenn du nichts verschwiegen hast.
Hallo,
prinzipiell sollte man hier sagen: Dem Käufer sein Fahrzeug, dem Käufer sein Problem!
Somit Kommunikation einstellen und erst dann wieder tätig werden, wenn man wirklich irgendwelche Post von Anwälten oder so bekomm, davor nichts weiter machen, vorallem keine Kommunikation!
Was bei Fahranfängern auch gerne mal auf die Person selber zurückzuführen ist....Zitat:Nachricht bekommen das die Kupplung kaputt
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Zitat :Jetzt die Frage, bei einem Privatverkauf gibt es ja keine Garantie und in solcher Preisklasse schon gar nicht.
Naja - auch in der 900€-Preisklasse kann man ein fahrfähiges Auto erwarten.
Zitat :Kann mir da rechtlich etwas passieren ?
Kaum.
Der Käufer müsste Ihnen arglistige Täuschung nachweisen.
D.h. dass Sie von Problemen wussten und diese absichtlich verschwiegen haben.
Wenn die Werkstatt des Käufers einen Defekt findet, der schon länger bestanden haben muss und(!) vom Verkäufer bemerkt werden hätte müssen, dann kann der Käufer versuchen Ihnen einen Strick daraus zu drehen.
Oder wenn nicht fachgerechte Reparaturen gemacht wurden, die Sie verschwiegen haben.
Wieviel km hat der Wagen denn runter
Zitat :Wieviel km hat der Wagen denn runter
Ziemlich egal.
Zitat :Was bei Fahranfängern auch gerne mal auf die Person selber zurückzuführen ist....
Nicht nur bei Fahranfängern.
-> https://www.youtube.com/shorts/NAqS3kg2-y0
P.s. Der Herr musste ca. 1 Jahr danach übrigens den Führerschein abgeben, da er erneut ohne Hörgeräte fuhr und ein Martinshorn nicht mitbekam.....
-- Editiert von User am 8. Juli 2025 11:49
Und jetzt?
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