Käufer will PKW zurückgeben

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen8520
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will PKW zurückgeben

Hallo,

ich bräuchte einmal Rat in folgendem Sachverhalt:

Ich habe letzte Woche meinen BMW (BJ: 1997, 129tKM) von privat an privat verkauft. Die Käuferin war heute mit dem Auto in der Werkstatt, weil auf der Heimfahrt die Heizung nicht mehr funktioniert hat.
Der Mechaniker hat u.a. einen defekten Fensterheber und eine defekte Zündung entdeckt. Aber das schlimmste ist, das er meint das Auto hätte einen Unfall gehabt.
Ich habe von all dem nichts gewusst, und bei mir hat auch alles noch tadellos funktioniert. Insbesondere hatte ich mit diesem Wagen keinerlei Unfälle. Lediglich einen kleinen Rostschaden am Kotflügel auf besagter Seite habe ich entfernt, was ja nicht als Unfall zählt (Das mit dem Rost habe ich der Käuferin auch mitgeteilt).

Ich habe das Auto ebenfalls vor einem Jahr von privat gekauft. In meinem Vertrag steht auch das das Auto keinen Unfall hatte.

Jetzt möchte die Käuferin das Auto wieder zurückgeben, geht das so einfach? Wer muss hier wem was beweisen?

Ich wäre über Hilfe sehr dankbar

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Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Sternchen8520 am 17.11.2014 21:23

Jetzt möchte die Käuferin das Auto wieder zurückgeben, geht das so einfach?

Nein.

quote:
von Sternchen8520 am 17.11.2014 21:23

Wer muss hier wem was beweisen?

Derjenige der etwas möchte, muss als erstes darlegen, dass einen Anspruch darauf hat. In eurem Fall die Käuferin.

Grundprinzipiell sollte man sich mal vor Auge führen, dass man es mit einem 17 Jahre alten Fahrzeug zu tun hat.

Wurde ein Standardkaufvertrag (mobile, adac oder autoscout) verwendet?


Wenn nein.
Dann müsste die Käuferin darlegen,
a.) dass es sich um einen gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt
b.) dass dieser bei Übergabe vorlag

Wenn ja, dann muss sie zusätzlich nachweisen,
c.) dass du den Mangel kanntest
d.) dass du den Mangel arglistig verschwiegen hast

Kann sie das nicht, dann empfiehlt es sich die Kommunikation mit der Käuferin einzustellen. Ihr Fahrzeug, ihr Problem.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sternchen8520
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich ihr mitgeteilt das ich gerne den angeblichen Schaden selber in einer Werkstatt ansehen lassen möchte bevor ich irgendwas anderes mache. Muss sie mir das Auto bringen, oder muss ich es mir selber holen um dem nachzugehen?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

schön und gut dass du schreibst was du jetzt angeboten hast, viel wichtiger wäre es jedoch auf die Frage die dir gestellt wurde einzugehen!!!

Sollte die Antwort auf die wichtigste Frage JA lauten, dan war das was du da angeboten hast schonmal ein Fehler!!!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 20.11.2014 01:52

Sollte die Antwort auf die wichtigste Frage JA lauten, dan war das was du da angeboten hast schonmal ein Fehler!!!

Selbst wenn die Antwort NEIN wäre, war es ein Fehler.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sternchen8520
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe einen Standardvertrag vom ADAC verwendet. Dort habe ich auch angegeben das mir keine Schäden bekannt sind, weder von mir, noch vom Vorbesitzer. Jetzt sehen wir einfach mal was bei der Untersuchung rauskommt...
Danke euch für die Antworten

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Dort habe ich auch angegeben das mir keine Schäden bekannt sind, weder von mir, noch vom Vorbesitzer. <hr size=1 noshade>

Mit welchem Wortlaut genau?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo,

quote:
[Ich wäre über Hilfe sehr dankbar
/quote]


Die 100 Punkte-Antwort war:


Zitat:
....empfiehlt es sich die Kommunikation mit der Käuferin einzustellen. Ihr Fahrzeug, ihr Problem.




@TE: Was genau hattest du an "Kommunikation einstellen" nicht verstanden?

Wenn ihr sowieso macht was ihr wollt, warum dann hier überhaupt erst fragen?

Gruß
ice




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