Hallo,
ich wollte mal fragen, was ihr meint, ob ein Händler für ein Gebrauchtwagen eine Anzahlung einbehalten kann?
Das Szenario würde so aussehen, Jemand der an einem Gebrauchtwagen interessiert ist, welche bei einem Händler im Kundenauftrag verkauft wird würde sich den Wagen gerne bei dem Händler für 3-4 Tage lang reservieren lassen. Die reservierung deshalb, da der Händler gut 700Km von dem Interessenten weg steht. Der Interessent könnte mit einer Anzahlung von 500Euro sich den Wagen erstmal reservieren lassen.
Wie würde es jetzt aussehen, wenn der Interessent diese 500Euro fürs reservieren überweisen würde und sich das Auto beim Händler auchin den nächsten tagen ansehen würde, Vorort aber zu dem Entschluss kommt, das Fahrzeug warum auch immer nicht zu nehmen, kann der Händler die Anzahlung der 500Euro einbehalten, oder ist dieser zur Rausgabe an den Interessenten verpflichtet?
Würde mich über Meinungen freuen, danke...
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Kann Händler Anzahlung einbehalten?
3. Februar 2011
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Frage vom 3. Februar 2011 | 22:38
Von
Status: Richter (8508 Beiträge, 4058x hilfreich)
Kann Händler Anzahlung einbehalten?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2011 | 11:10
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Welchen Zweck hat eine Anzahlung bei dir?
quote:
einer Anzahlung von 500Euro
Anzahlung auf was - oder ist das ne Besichtigungsgebühr, als Vorzeigegeld, oder nur mal so....
Eine Anzahlung ist ein Teil eines Kaufpreis nach einem mündlichen Kaufvertrag.
Du solltest nicht irgendein Wort nehmen aber eine ganz andere Sache vereinbaren wollen. Was du willst ist eine kostenfreie Reservierung. Was der Händler will ist eine Anzahlung auf dem Kaufpreis.
Uwe
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#2
Antwort vom 4. Februar 2011 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
quote:
Wie würde es jetzt aussehen, wenn der Interessent diese 500Euro fürs reservieren überweisen würde und sich das Auto beim Händler auchin den nächsten tagen ansehen würde, Vorort aber zu dem Entschluss kommt, das Fahrzeug warum auch immer nicht zu nehmen, kann der Händler die Anzahlung der 500Euro einbehalten,
Vorläuftig lautet die Antwort JA.
Denn es wurde nach der Schilderung für die Leistung des reservierens bezahlt.
Wenn diese fehlerfrei erbracht wurde, steht den Händler auch dann das Geld zu, wenn der Kunde den Wagen nicht kauft.
Denn mit einer Reservierung ist ja noch keine konkrete Kaufabsicht verbunden.
Etwas anderes könnte gelten wenn man eine Anzahlung leisten würde.
Aber selbst dann könnte dem Händler beim Rücktritt Schadensersatz zustehen ...
Man sollte also ersten mal genau verifizieren für WAS man das Geld überweist, Reservierung oder Anzahlung ?
Und ob man damit einen verbindlichen Kaufvertrag (mit Schadensersatz bei Rücktritt) eingeht oder nur eine unverbindliche Besichtignung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#3
Antwort vom 4. Februar 2011 | 23:38
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 16x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 4. Februar 2011 | 23:44
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
Was ist nochmal ein Kaufvertrag?
Was ist nochmal eine Antwort auf eine Frage
Uwe
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#5
Antwort vom 4. Februar 2011 | 23:50
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 16x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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