Kann Händler Gewährleistung verweigern??

29. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jens_Anczyk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Händler Gewährleistung verweigern??

Hallo zusammen,

angenommen nach dem Kauf eines gebrauchten PKWs beim Händler stellt der Käufer einige versteckte Mängel fest.

Der Händler stellt sich auf den Standpunkt "Sie habe doch bei Übergabe unterschrieben, dass Sie den Wagen ordnungsgemäß erhalten haben" und verweigert die Gewährleistung. Zudem unterstellt er pauschal, der Käufer könnte ja auch den Mangel verursacht haben.

Kommt er damit durch, der Käufer ist schließlich Laie und hat nur bestätigt, dass er die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug erhalten hat.

Gruß
Jens

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Nein, damit dürfte der Händler idR nicht durchkommen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe des Wagens greift hier die Beweislastumkehr des § 476 BGB . Demnach muss der Händler innerhalb dieses Zeitraums beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, so greifen zugunsten des Käufers die Mängelgewährleistungsrechte.

Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Käufer beim Kauf explizit auf bestimmte Mängel des Wagens hingewiesen wurde.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Um noch meinen Kollegen zu ergänzen: Es muss geklärt werden, ob es sich um Sachmängel, oder um Mängel aufgrund von Verschleisserscheinungen, welche bei einem gebrauchten KfZ erwartet werden müssen und somit nicht mehr vom Begriff des Sachmangels umfasst werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
Jens_Anczyk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

dass sich die umklappbaren Sitze nach 2 Jahren nicht umklappen lassen ist sicherlich kein Verschleiß, oder???

LG
Jens

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Anczyk,

es muss überprüft werden, warum die Sitze sich nicht mehr umklappen lassen.

Nur zur Klarstellung: Was für Daten liegen dem Sachverhalt zugrunde? Wollen Sie Ansprüche geltend machen nach Ablauf von 2 Jahren nach Übergabe des KfZ?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
Jens_Anczyk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich meinte dass das Fahrzeug 2 Jahre alt ist, ich bin seit 2 Wochen Eigentümer.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo Jens,

wenn Ihr Auto wirklich erst 2 Jahre alt ist, fahren Sie doch mal zu der Vertragswerkstatt ihrer Automarke und lassen sich dort erklären, wie man die Sitze umklappt.
Evtl. hat Ihr Auto gar keine umklappbaren Sitze oder ??
Falls doch, wird man Ihnen dort sicher kostenlos helfen, auf Kulanz.

Gruß Spezi

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#7
 Von 
Epic1515
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn zum Beispiel ein Franzose in Deutschland ein Auto kauft um es mit nach Frankreich zu nehmen besteht dann noch Anspruch auf Gewehrleistung?

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" "

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

@ F. Lorenz

Spielt das denn I.E. überhaupt eine Rolle?

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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