Folgender Sachverhalt wäre interessant für mich:
Ein Autohaus hat einen Motorschaden diagnostiziert. Eine Reparatur ist/wäre nicht wirklich sinnvoll.
Das Autohaus passende Gebrauchtwagen auf dem Hof die es gerne verkaufen möchte.
Nach Probefahrt verschiedener Fahrzeuge - und 2tägiger Überlegungszeit wurde eine "Bestellung eines Gebrauchtwagens" unterzeichnet, in der auch der Preis für das defekte Auto explizit erwähnt wurde (Prüfung/Bewertung des defekten Autos wohl durchgeführt).
Jetzt die Frage:
- kann der Verkäufer so einfach (einseitig) die "Bestellung" ändern indem er nun sagt, daß der Wert des anzukaufenden Wagens deutlich geringer läge, als ursprünglich vereinbart???
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen
Kauf Gebrauchtwagen
11. August 2008
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Frage vom 11. August 2008 | 21:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Gebrauchtwagen
#1
Antwort vom 11. August 2008 | 22:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch ein Zusatz:
Kann ich es als Annahme der Bestellung werten (durch konkludentes Verhalten), wenn das Autohaus das angekaufte Auto gleich abmeldet???
#2
Antwort vom 12. August 2008 | 21:32
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 241x hilfreich)
Zur 1. Frage:
Sie haben AGB´s erhalten, bzw. diese sind im Autohaus sichtbar ausgehängt.
Aus diesen können Sie ersehen, innerhalb welcher Zeit das Autohaus die Bestellung annehmen muss, damit ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Den Preis einseitig ohne Ihr Einverständnis ändern geht nicht, das Gesamtgeschäft ablehnen aber sehr wohl.
Zu 2.
Nein, dabei handelt es sich lediglich um einen Dienstleistung, die Ihnen zugute kommt.
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