Kauf Privatperson vom Händler = Probleme!!

10. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2010 00:31:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Privatperson vom Händler = Probleme!!

Hallo,

ich habe vor ca. 3 Wochen einen 3 Jahre alten Smart bei einem Renaulthändler gekauft. Bei der Probefahrt und der eingehenden Besichtigung (anwesend waren der Verkäufer, meine Person und als Zeuge und gelernter KFZ-Mechaniker mein Freund) wurden ein Ölverlust festgestellt, der nicht bereichsmäßig definiert war. Im Kaufvertrag wurde dieser Mangel zwar nicht festgehalten, aber ich haben die mündliche Zusage im Beisein meines Zeugen bekommen, daß der Ölverlust beseitigt wird. Bei Abholung wurde mir mitgeteilt, daß eine Schelle nachgezogen wurde und der Mangel damit beseitigt sein solle. Ölverlust bestand aber weiterhin. Aus Zeitgründen fuhr mein besagter Freund in die Werkstatt. Der Wagen kam auf die Bühne und es wurde darüber gesprochen, daß diese Undichtigkeit unten am Motorblock/Getriebe austritt. UND das erheblich zu viel Motoröl aufgefüllt war, was bei diesem Auto sehr schnell zu Schäden am Turbolader führen kann. Nach der Reparatur wurde mir gesagt, daß der Ölversust aufgrund des defekten Turboladers entstand und nun beseitigt IST. (Ist nach 9 km Probefaht aber eigentlich nicht festestellbar!!). 2 TAGE später bin ich, sicherlich verständlich, wieder 25 km zum Händler und Mängel waren diesmal: Auspuff sehr stark am Scheppern - er hing NUR noch am Krümmer (Auspuff wird bei Turboladerwechsel entfernt ) und IMMER noch Ölverlust - und das recht viel!! Der Händler meinte, das es ohnehin schon sehr teuer repariert wurde und das dieser Ölverlust vorher nicht dagewesen sei. Eine glatte Lüge: Denn ich habe Fotos von der ölenden Motorblock/Getriebedichtung gemacht; innerhalb von 48 Stunden wird eine solche Dichtung nicht in dem Maße undicht und mein Freund hatte es ja vVORHER schon bei der Besichtigung gesagt! Ergo: Der Händler hat nach ner halben Stunde Wortgefecht (glücklicherweise kenne ich die neue Gesetzgebung ein bischen) und einigen weiteren Peinlichkeiten nachgegeben und wird es wohl reparieren.

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12322.12.2010 00:31:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

SORRY;ES FEHLEN MEINE FRAGEN ZU DEM OBIGEN THREAD: -----Was ist, wenn dann immer noch Ölverlust auftrifft? In jedem Fall wurde ein werkstattinterner Auftrag aufgegeben, den ich ausgehändigt bekommen soll. Habe also die Mängelbeseitigung, die mir beim Kauf zugesichert wurde, dann schriftlich. Soll ich dann nochmal nachbessern lassen - zum 4. Mal.
Falls er sich auf ein Minderung des Kaufpreises einläßt: Sind Mängel oder Schäden, die in Folge dieses dann evtl. noch bestehenden Mangels auftreten, DANN von der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen?
Oder kann ich den Mangel auf Kosten des Händlers in der werkseigenen Fachwerkstatt beseitigen lassen?

Vielen Dank im Voraus!
Andreas

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