Folgendes hat sich zugetragen.
Ich habe mir Anfang April über mobile.de einen Renault Kangoo ausgesucht. Beschreibung des Wagens: Servo, Klima, Airbag, 1 – Hand, Scheckheft, el. WFS, Diesel, mit einem Kilometerstand von 46.000 km. Preis 4.300 EURO. Kleiner Wermutstropfen. Delle in der Schiebetür.
Prima dachte ich, rufste gleich an. Der Händler sitzt bei ca. 150 km von mir entfernt. Am Telefon fragte ich also ob der Wagen der Beschreibung entspricht und ob die Kilometer stimmen. Ja, sagte er, ist alles so wie beschrieben, er ist technisch in Ordnung und es gibt ein Scheckheft. Aber ich kann ihn heute (es war Samstag) nicht ansehen da er unterwegs ist. Ok, sagte ich, dann nehme ich den Wagen und hole ihn am kommenden Montag ab. Wegen der vielen Aufkleber vom Vorbesitzer haben wir noch 100 EURO Nachlass verhandelt.
Ich also einen Trailer besorgt und mit nem Transporter runter gefahren. Der Wagen war von aussen so wie auf den Fotos zu sehen, und die Delle in der Tür war auch nicht so schlimm. Keine Funktionsbeeinflussung. Aber jetzt kommts. Motor gestartet und man dachte, im Motorraum geht ne Kreissäge an. Die Abdeckung der Steuerkette weg. Mutter von der Motorhalterung weg. Diverse Anbauteile nicht befestigt und hingen da rum.
Na jedenfalls war da was nicht in Ordnung. Ich sagte, dass ich höchsten 3000 für so nen Schrott ausgebe, wenn überhaupt soviel. Immerhin müsste vielleicht ein neuer Motor rein. Nein sagte er, das kommt nicht in Frage. So bin ich also wieder losgefahren, ohne Auto.
Nun meine Frage: Der Händler hat dieses Fahrzeug im Internet angeboten, somit greift doch das Fernabsatzgesetz. Dann haben wir einen mündlichen Kaufvertrag telefonisch auf Grund der Beschreibung im Internet geschlossen ( es gibt Zeugen). Kann ich auf Lieferung, bzw Bereitstellung dieses Fahrzeuges in dem Zustand wie beschrieben bestehen? Die Miete für den Trailer sowie des Transporters werde ich in Rechnung setzen. Ich habe über die Telefonnummer am Fahrzeug mit dem Vorbesitzer telefoniert und erfahren, dass der Wagen für 1800 EURO mit Motorschaden in Zahlung gegeben wurde.
Heute hab ich bei mobile.de gesehen dass der gleiche Wagen jetzt für 3300 EURO mit Motorschaden angeboten wird, damit wir alle sehen was er doch für ein ehrlicher Mensch ist da er von mir Kenntnis von dem Motorschaden erhalten hat. Angeblich hat er davon nichts gewusst. Kann er sich mit so was als Händler rausreden ?
Vielen Dank im voraus.
Monte
Kauf vom Händler über Internet, Motorschaden verschwiegen
hi,
ich bin kein jurist.
natürlich hat der händler von dem motorschaden gewusst, dies ist leicht nachzuweisen.
ihr habt zwar nen mündlichen kaufvertrag gemacht aber ich glaube kaum das du auf eine auslieferung des wagens für den vereinbarten preis mit neuem motor bestehen kannst.
der händler könnte sagen er hat vergessen "mit motorschaden" reinzuschreiben. stand bei der beschreibung sowas wie: "irrtümer vorbehalten..."?
jedenfalls würd ich die finger von solchen betrügern lassen^^, vergiss das angebot und einwas noch:
bei internetangeboten musst du definitv eine besichtigung des wagens machen, und niemals vorher schon vereinbaren, aber das weißt du ja sicher nun selbst^^
lass dir den wagen reservieren bis du ihn besichtigen kommst...
mfg
Der mündliche Kaufvertrag am Telefon dürfte eher schwierig zu beweisen sein, mit oder ohne Zeugen.
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Aber warum sollte ich dann mit einem Trailer 150 km fahren nur um mir einen Wagen anzuschauen. Ware doch dumm, oder ?
>>Aber warum sollte ich dann mit einem Trailer 150 km fahren nur um mir einen Wagen anzuschauen. Ware doch dumm, oder ?<<
Warum lassen Sie sich nicht vorher schriftlich den Zustand des Wagens zufaxen bzw. mailen? Nur auf eine mündliche Zusage hin würde ich NIE !!!!!!!! Kosten und Zeit auf mich nehmen, um 150 km zu ins Blaue zu fahren.
Auch sollte man bei einem verdächtig billigen Angebot immer ausreichend misstrauisch sein.
Tut mir leid, aber hier sehe ich einzig und allein Sie in der Verantwortung. Sie haben das Risiko auf sich genommen und bleiben nun auf den Kosten sitzen. Oder Sie klagen diese Kosten (Trailer ca. 40-60 Euro + Kilometergeld) ein und verlieren dadurch womöglich noch mehr Geld und Zeit.
Gruß, W.H.
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"http://www.vendere-mobile.de"
Der Zustand des Wagens war doch schriftlich festgehalten im Internet. Somit war die mündliche Aussage nur die Bestätigung der von mir ausgedruckten Annonce. Aber im Internet gelten andere Gesetze. Wenn er Leute zu seinem Platz bestellt und die dann sagen, nein das ist er doch nicht, dann ist das sein Bier. Wenn er jedoch den Zustand des Wagens auf seiner Webseite anpreist, habe ich als Privatmann das Recht der Wandlung oder Erfüllung des Angebotstextes. So steht es im Fernabsatzgesetz.
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