Einen wunderschönen,
wollte eigentlich gestern per Fax einen Jahreswagen bei einem Händler kaufen mit Rücktrittsrecht nach Erstbesichtigung, da es sich um ein Internetangebot handelte. Am Vortag wurde auch schon meine Kreditwürdigkeit von dem Händler dafür bei der Bank geprüft und bereits da sagte ich, dass ich nach positivem Bescheid den Pkw kaufen würde.
Der Händler wollte mir um 14:00 gestern die Verträge zu faxen. Dies wurde so um 13:00 telefonisch vereinbart nachdem das OK der Bank von der Anfrage vom Vortag kam.
Um 14:10 rief ich dort an und fragte nach. Dann wurde mir gesagt, dass ein Kollege in Zwischenzeit den Pkw an einen Kunden vor Ort verkauft hätte, welcher auch schon den Vertrag unterschrieben hätte. Leider hat der Händler kein vergleichbares Fahrzeug mit entsprechenden Finanzierungskonditionen mehr!!!
Habe ich Andspruch auf Ersatz/Entschädigung bzw. muss der Händler mir keinen Ersatz zu gleichen Konditionen anbieten? Danke & mfG
koleschejung
Kaufabsicht bzw. Zusage meinerseits, Internet
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn der Händler aufgrund der Vereinbarungen mit Ihnen bereits einen (mündlichen) Vertrag geschlossen hat, ist der bindend.
Problematisch dürfte aber die Beweislage sein, gerade wenn die entscheidenden Fragen alle telefonisch geklärt wurden.
So wie es sich für mich darstellt, wurden telefonisch lediglich die Modalitäten des Kaufvertrags abgestimmt, jedoch kein Kaufvertrag geschlossen (dieses sollte ja auch per Fax geschehen). Auch wenn es ärgerlich ist - den Händler kann ich versteehen. Einen zahlenden Kunden wegschicken um einen Kauf mit Rücktrittmöglichkeit abzuschließen? Wirtschaftlich wenig sinnvoll.
Generell gilt beim Autokauf, vor allem bei sehr günstigem Preis-Leistungsverhältnis, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Versuchen Sie weiter, einen passenden Wagen zu ähnlichen Konditionen zu bekommen und drängen Sie auf schnellstmögliche Kaufzusage (oder auch Reservierung per Email).
Viel Glück dabei,
W.H.
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