Ich studiere Recht und mache grad ein paar Übungsfälle, bis zum Bonusfall konnte ich alles gut lösen, allerdings habe ich bei der Bonusfrage Schwierigkeiten:
"K ersteigert im Internet ein Auto für 25.550 bei V. Während der Begutachtung des Autos einigen sich beide auf 25.500. K übergibt V das Geld und dieser zählt es ihm in die Hand vor. V ist der Ansicht, er habe 25.500 erhalten und übergibt die Schlüssel und Papiere dem K.
Nach dem K weggefahren ist, merkt V das er nur 21.500 bekommen hat. Nebenbei hat K auch keine Quittung bekommen.
Nunmehr verlangt V von K die restliche Zahlung.
Zurecht?
Zweite Frage, welche Verträge kommen zustande? Kaufvertrag ist klar, auch Fernabsatz?"
Ich will nicht so viel hier schreiben, aber ich denke mal, dass V kein Recht auf die Restzahlung hat, da dieser die Summe erst bestätigt hatte. Allerdings hat K keine Quittung bekommen und sogesehen hat V schon einen Anspruch auf die volle Bezahlung.
Kann mich nicht entscheiden, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß
Kaufvertrag Auto, Geldbetrag
11. Juli 2014
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Frage vom 11. Juli 2014 | 16:37
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 11x hilfreich)
Kaufvertrag Auto, Geldbetrag
#1
Antwort vom 11. Juli 2014 | 19:08
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:
Kann mich nicht entscheiden, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Also einen Minimalstaufwand solltest du schon betreiben.
Welche AGL kommt denn hier in Betracht?
Wie kommen denn Verträge zustande, Antrag, Annahmne:
quote:
K ersteigert im Internet ein Auto für 25.550 bei V.
...
Kaufvertrag ist klar, ...
Ist das so klar? Der BGH hat sich ausgiebig mit der Herleitung beschäftigt. Das will der Aufgabensteller auch hören.
Normal macht man sich i.Ü. ein Prüfungsschema, das führt dann auch automatisch zu §§ 362, 363 und 368.
-----------------
""
#2
Antwort vom 11. Juli 2014 | 21:00
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3497x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nunmehr verlangt V von K die restliche Zahlung.
Zurecht? <hr size=1 noshade>
Der VK hat einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. § 433 II BGB , wenn die KP-Fo. noch nicht vollständig durch Erfüllung erloschen ist (§ 362 I BGB ).
quote:<hr size=1 noshade>auch Fernabsatz?" <hr size=1 noshade>
Unternehmer und Verbraucherstatus?
Lesen Sie hierzu §§ 13 , 14 BGB !
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#3
Antwort vom 11. Juli 2014 | 21:29
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der VK hat einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. § 433 II BGB , wenn die KP-Fo. noch nicht vollständig durch Erfüllung erloschen ist (§ 362 I BGB ).
<hr size=1 noshade>
Wenn das stimmt:
quote:<hr size=1 noshade>Ich studiere Recht ... <hr size=1 noshade>
ist hier der Gutachtenstil gefordert.
Jedes Prüfungsschema zu § 433 II BGB beginnt so o.ä.:
V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus § 433 II BGB haben. Dazu müsste zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag
entsprechenden Inhalts zustande gekommen sein.
I. Anspruch entstanden ...
II. Anspruch untergegangen ...
III. Ergebnis
Den Gutachtenstil sollte man strikt einhalten und auch stur einüben.
-----------------
""
#4
Antwort vom 11. Juli 2014 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (128760 Beiträge, 41126x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich will nicht so viel hier schreiben, aber ich denke mal, dass V kein Recht auf die Restzahlung hat, da dieser die Summe erst bestätigt hatte. <hr size=1 noshade>
Wie sah diese Bestätigung denn aus?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#5
Antwort vom 11. Juli 2014 | 23:34
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3497x hilfreich)
quote:
Wie sah diese Bestätigung denn aus?
Dazu sagt der SV nichts weiter.
Es handelt sich um einen typischen Fall aus dem Jurastudium.
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