Habe einen Kaufvertrag für ein Gebrachtfahrzeug (7 Monate alt) in einem großen Autohaus unterschrieben. Bei einer Passage bin ich mir unsicher, ob dies korrekt ist. Es ist dort auf Seite 1 ja angekreuzt bei, 1. Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer (s. Anlage) und 2. Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt. Beides ist mit ja angekreuzt und auf Anlage 3 verwiesen. In dieser Anlage steht wiederum, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe durch den Verkäufer nachstehend aufgeführte Sachmängel bestehen:
"Im Rahmen der Aufbereitung wurden u.a. Lack- und Karosseriearbeiten durchgeführt".
Das Fahrzeug macht einen sehr guten Eindruck, ist ja auch noch recht jung, aber ich bin mir unsicher, ob der Vertragshändler nicht ein unfallfreies Fahrzeug bescheinigen muss, bzw. ob er sich mit der beschriebenenTextpassage nicht irgendwie die Hintertür aufhält, dass das Fahrzeug ggf. doch einen Schaden des Vorbesitzers hatte und er später nicht mehr belangt werden kann (z.B. Fahrzeugrückgabe). Bitte um Hilfe, Vielen Dank
Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug
18. August 2010
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Frage vom 18. August 2010 | 10:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 18. August 2010 | 12:03
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
ob der Vertragshändler nicht ein unfallfreies Fahrzeug bescheinigen muss
Müssen muß er gar nichts, er muß dir ja noch nicht mal überhaupt ein Auto verkaufen.
quote:
"Im Rahmen der Aufbereitung wurden u.a. Lack- und Karosseriearbeiten durchgeführt"
Und das deutet für dich nicht auf einen möglichen Unfallschaden hin?
Wenn du Zweifel hast, laß das Auto für 50 Mücken bei der Dekra checken, das spart dir später viel Ärger.
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