Hallo,
Habe vor 4 Tagen meinen Gebrauchtwagen privat->privat für 4.250,--€ verkauft. Das Fahrzeug wurde besichtigt und probegefahren, dies wurde auch im Vertrag (unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung) festgehalten. Anzahlung von 200,--€ wurde in der Wohnung des Käufers geleistet. Auf Wunsch des Käufers wurde ein Geräusch am Abgaskrümmer in einer Fachfirma behoben. Die Kosten von 180,--€ wurden durch mich (Verkäufer) bezahlt. Das Fahrzeug sollte in 5 Tagen übergeben, und der Restbetrag bar bezahlt werden. Heute teilt mir der Käufer telefonisch mit, er könne das Fahrzeug erst in 14 Tagen abnehmen, ist jedoch nicht bereit den vereinbarten Preis zu bezahlen!!! Was kann ich da tun???
Kaufvertrag Gebrauchtwagen privat
1. September 2006
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Frage vom 1. September 2006 | 11:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag Gebrauchtwagen privat
#1
Antwort vom 1. September 2006 | 12:07
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Einklagen oder nachgeben.
Viele Grüße, Michael
#2
Antwort vom 1. September 2006 | 13:13
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
steht im Kaufvertrag was zum Abgaskrümmer drin? Sonst mit den 200 € Anzahlung verrechnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. September 2006 | 20:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
die durchgeführte Reparatur geschah auf Wunsch des Käufers. Dies wurde von mir mündlich zugesichert. Mich würde interessieren, hat der Verkäufer bei einem Standardkaufvertrag ein Rücktrittsrecht wenn kein Mangel vor liegt?
#4
Antwort vom 1. September 2006 | 20:55
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1719x hilfreich)
Nein (auch dann nicht, wenn Sie den Käufer meinen
).
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